Das Leutzscher Derby bei Gericht ging am Donnerstag in die nächste Runde. Diesmal wollte die SG Sachsen Leipzig die Rechtmäßigkeit der Minderung von Betriebskosten-Abschlägen durch die BSG Chemie überprüft wissen. Das erste Duell bei Gericht ging klar an die Chemiker. Die Grün-Weißen hatten gegen die anderen Grün-Weißen im August eine Verfügung erwirkt, die es der SG Sachsen untersagte, der BSG Chemie wegen der geminderten Zahlungen den Strom abzustellen.
Beide Vereine zanken sich seit Mitte 2012 um die Rechtmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2011. Überwiesen die Chemiker bis Oktober 2012 monatlich 2.500 Euro an die SG Sachsen, waren es danach nur noch 1.000 Euro. Die BSG Chemie geht von schweren inhaltlichen wie formalen Mängeln der Abrechnung für das Jahr 2011 aus.
Das Landgericht Leipzig hatte heute jedoch nur über die Rechtmäßigkeit der geminderten Zahlungen zu entscheiden. Die Chemiker waren mit der stärkeren Mannschaft angereist. Fünf Vorstände und ihr Rechtsanwalt Andreas Richter saßen den SG-Sachsen-Vorständen Jamal Engel und Jan Hoppe gegenüber. Diese ließen sich von Rechtsanwalt Peter Gischke vertreten.
Das Publikumsinteresse war seitens der Chemie-Fans groß, der Sitzungssaal viel zu klein. Justizwachtmeister komplimentierten sogar Pressevertreter, die keinen Sitzplatz gefunden hatten vor die Tür. Eine unrühmliche Geste, zumal im Vorfeld kein Akkreditierungsverfahren stattgefunden hatte.
Wenngleich die SG Sachsen Beobachtern zufolge wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand stehen soll, ging Gischke sogleich in die Offensive. Vor Verhandlungsbeginn ein taktischer Schlenker. Der Jurist überreichte seinem Kollegen Richter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012. Das Dokument wäre laut Untermietvertrag eigentlich schon zum 30. Juni fällig gewesen. Schuld an der langen Verzögerung seien die Versorgungsunternehmen gewesen, die erst zu Jahresende hin abrechnen würden.
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Kaum hatte die Vorsitzende Ingrid Voos die Sitzung eröffnet, brüskierte Gischke die anwesenden Chemiker. “Bis heute ist die Beklagte der Meinung, der Alfred-Kunze-Sportpark lässt sich gratis verwalten.” Selbstredend sei die Abrechnung für 2012 korrekt. “Die Betriebskostenabrechnung für 2012 bedarf der Prüfung”, erwidert Richter. Sollte sie tatsächlich stimmen, dürfen sich die Chemiker auf ein Guthaben von über 5.000 Euro freuen.
Viel mehr kam mit diesem Schachzug heute nicht heraus. Das Gericht wies die Parteien darauf hin, dass die Nebenkosten für November und Dezember 2012 abrechnungsreif sind. Eine Entscheidung konnte Richterin Voos am Donnerstag nicht fällen. Gischke hatte zudem der Vorsitzenden – wohl absichtlich – keine Kopie der neuen Abrechnung mitgebracht. Bis 6. März möchten sich beide Parteien zusammensetzen, um die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung auszuloten. Andernfalls verkündet das Gericht am 27. März sein Urteil. Die inhaltlichen Mängel der Abrechnung für 2011 sollen in einem späteren Verfahren thematisiert werden.
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