Am 3. Januar ließ eine Sprecherin des Amtsgerichts Dresden via "Dresdner Neueste Nachrichten" verlauten, man sei noch immer beschäftigt damit, das "vollständige Videomaterial auszuwerden." Damit ist der Prozess gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König zumindest medial wieder auf dem Tisch, nachdem er im Juli 2013 mangels belastbarer Beweise ausgesetzt worden war.
Auch die Staatsanwaltschaft stimmte der Aussetzung damals zu, weigerte sich aber am 17. Juli, das Verfahren ganz einzustellen. Irgendwie wohl in der Hoffnung, dass in dem gesamten 200-Stunden-Videomaterial aus dem Demonstrationsgeschehen am 19. Februar 2011 in Dresden doch noch irgendetwas auftauchen könnte, was gegen den Jugendpfarrer als Beweis eingesetzt werden könnte. Das hatte man zwar schon im vorhergehenden Prozess versucht, doch alles, was die Staatsanwaltschaft als vermeintlichen Beweis vorlegte, hielt einer gerichtlichen Prüfung nicht stand.
Doch entgegen der Aussage der Sprecherin des Dresdner Amtsgerichts hat augenscheinlich bis zum heutigen Tag noch niemand begonnen, die 200 Stunden Videomaterial auf neue Beweise hin zu untersuchen. Entsprechend deutlich äußern sich jetzt die Rechtsanwälte Johannes Eisenberg und Lea Voigt, die den Jugendpfarrer vertreten, zur Hinhaltetaktik der sächsischen Justiz.
Erst hatte man den Rechtsanwälten nicht einmal mitgeteilt, dass sich die Staatsanwaltschaft am 17. Juli gegen eine Verfahrenseinstellung ausgesprochen hatte. Das förderte erst eine Akteneinsicht am 19. September zu Tage. Im staatsanwaltschaftlichen Schreiben war auch beantragt worden, das Video-Material neu zu filtern. Eine Excel-Tabelle sollte eine Übersicht geben. Die Tabelle war nicht beigelegt. Auch bis zum 18. November bekamen die Verteidiger sie – trotz Antrag – nicht ausgehändigt.
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Und selbst wenn es sie gäbe, wäre sie problematisch. Denn wenn man Video-Beweise “herausfiltert”, entsteht das Problem der Beweiserhebung. Denn welche Aussagekraft haben die Sequenzen noch, wenn sie derart aus dem Zusammenhang gerissen werden? So ähnlich war ja schon im ersten Prozessverlauf gearbeitet worden – mit dem Fazit, dass keiner der vorlegten Video-Beweise vor Gericht stand hielt.
Bis heute scheint man mit der “Herausfilterung” nicht begonnen zu haben. “Nach Mitteilung des Gerichts finden sich die Akten weiterhin dort in der Geschäftsstelle”, schreiben die beiden Rechtsanwälte. “Mit anderen Worten: Über sechs Monate hinweg ist das Verfahrehn nicht befördert worden.”
Das Einzige, was mit dem ganzen Prozedere erreicht wurde, ist das Hinauszögern eines Verfahrensabschlusses, welcher – in Folge fehlender Beweise – eigentlich längst hätte erfolgt sein müssen.
Die Presseerklärung der Rechtsanwälte als PDF zum download.
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