In der Hauptverhandlung vom Donnerstag, 19. Dezember, hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden den ehemaligen Geschäftsführer der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) Klaus H. wegen mehrfacher Bestechlichkeit, Untreue, Bilanzfälschung und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 5 Monaten verurteilt und angeordnet, dass wegen der langen Verfahrensdauer 3 Monate als vollstreckt gelten.
Gegen die zwei Mitangeklagten hat die Kammer wegen Bestechung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue Gesamtfreiheitsstrafen von 5 Jahren bzw. von 4 Jahren und 2 Monaten verhängt. Hier gelten jeweils 2 Monate wegen der langen Verfahrensdauer als vollstreckt.
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Nach den getroffenen Feststellungen hat der Hauptangeklagte unter anderem riskante Finanzgeschäfte getätigt, durch welche er die KWL verpflichtet hat, bestimmte Kreditausfallrisiken zu tragen – sogenannte CDOs – Collateralized Debt Obligations. Die der KWL als Gegenleistung zustehenden Prämien kamen dieser in einem Fall nur zu einem Teil, in einem weiteren Fall gar nicht zugute und flossen im Übrigen den beiden mitangeklagten Vermittlern bzw. mit diesen verbundenen Firmen zu. In einem Fall erhielt der Hauptangeklagte von den Mitangeklagten 3,2 Millionen US-Dollar als Bestechungsgeld. Der hierdurch der KWL entstandene unmittelbare Schaden beträgt nach den Feststellungen der Kammer fast 18 Millionen Euro.
Da sich das versicherte Ausfallrisiko zwischenzeitlich realisiert hat, sieht sich die KWL zudem Forderungen in Höhe von etwa 225 Millionen Euro ausgesetzt.
Das Verfahren vor dem Landgericht Dresden war erforderlich, weil der Bundesgerichtshof ein früheres Urteil des Landgerichts Leipzig aufgehoben und das Verfahren nach Dresden verwiesen hat. Das Landgericht Leipzig hatte Freiheitsstrafen von 4 Jahren 11 Monaten, 3 Jahren 4 Monaten und 3 Jahren 10 Monaten ausgesprochen. Der Hauptangeklagte befand sich bis Sommer diesen Jahres insgesamt etwa dreieinhalb Jahre in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung hat sich seit 12. November 2012 über 56 Verhandlungstage erstreckt. Es wurden etwa 40 Zeugen und 3 Sachverständige gehört.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten wie auch die Staatsanwaltschaft können erneut Revision einlegen.
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