Im März 2008 hatte das Sächsische Staatsministerium der Finanzen vom Kabinett den Auftrag erhalten, im Zusammenhang mit der Krise der Sachsen LB zivilrechtliche Klagen gegenüber möglichen Anspruchsgegnern zu prüfen. Ziel der zivilrechtlichen Klagen war es, Verantwortlichkeiten festzustellen und mögliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In gewisser Weise ist das auch gelungen.

Im Ergebnis verschiedener zivilrechtlicher Verfahren ist es in letzter Zeit zu mehreren Vergleichen gekommen. PricewaterhouseCoopers hat als ehemalige Wirtschaftsprüferin der Sachsen LB im Vergleichswege 40 Millionen Euro Schadenersatz geleistet, wovon nach anteiliger Auszahlung an die LBBW noch 26,6667 Millionen Euro beim Freistaat Sachsen verblieben, benennt das Finanzministerium einen der ersten Deals, die auf diese Weise zustande kamen.

Durch die Beendigung der Mehrheit der Vorstandsverfahren ebenfalls auf dem Vergleichsweg waren im Ergebnis alle Haftpflicht-Versicherer bereit, zusammen 30,475 Millionen Euro – ebenfalls im Vergleichswege – an den Freistaat Sachsen zu zahlen. Fünf Vorstände der ehemaligen Sachsen LB haben sich verpflichtet, einen nicht unerheblichen Teil ihres Vermögens an den Freistaat Sachsen zu entrichten, betont das Ministerium. Darüber hinaus wurde von diesen die Möglichkeit eigener Pflichtverletzungen eingeräumt.

Hinsichtlich der drei ehemaligen Vorstände der Sächsischen Landesbank Dr. Weiss, Fuchs und Klumpp hat das Landgericht Leipzig in seinem Urteil vom 8. November 2013 mehrere Pflichtverletzungen festgestellt. Für das Gericht waren die Pflichtverletzungen letztendlich aber wegen des zeitlichen Abstands zwischen Ausscheiden und Eintritt der Finanzkrise nicht mehr ursächlich für den Schaden der Sachsen LB.

Es sah eher so aus, dass die wirklich den Schaden vergrößernden Entscheidungen erst nach dem Ausscheiden der drei Vorstände getroffen wurden.

“Nach intensiver Prüfung der Entscheidungsgründe und Abwägung der Vor- und Nachteile einer Berufungseinlegung” will das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auch auf nachhaltiges Anraten der Anwälte des Freistaats daher die Entscheidung des Landgerichts Leipzig so akzeptieren und den Prozess gegen die drei Manager nicht weiter verfolgen.

Ausschlaggebend für diese Entscheidung seien neben möglichen Prozessrisiken insbesondere wirtschaftliche Erwägungen. Für die Fortführung des Verfahrens würden erhebliche Aufwendungen in Millionenhöhe erforderlich sein, die nicht durch Beiträge aus der Management-Haftpflichtversicherung gedeckt werden könnten, da diese bereits durch die Vergleiche vollständig ausgeschöpft wurden, so das Finanzministerium. Die hohen Gerichtskosten kommen dadurch zustande, dass zu ihrer Bemessung stets die Finanzsummen herangezogen werden, über die im Prozess verhandelt wird.

Deshalb habe das Sächsische Staatsministerium der Finanzen nun entschieden, keine Berufung gegen das Urteil das Landgerichts Leipzig vom 8. November 2013 einzulegen, teilte es am Mittwoch, 18. November, mit. Das Urteil wird damit rechtskräftig.

Unabhängig davon freilich, so das Ministerium, erfolge die strafrechtliche Aufarbeitung durch die Staatsanwaltschaft.

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