Nach dem äußerst robusten Polizeieinsatz gegen Chemie-Fans am 28. September in Zwenkau scheint ein Ermittlungsverfahren gegen beteiligte Beamte unausweichlich. Ein Geschädigter kündigte gegenüber L-IZ.de an, über seinen Rechtsanwalt Strafantrag stellen zu wollen.

Vergangegen Sonntag tauchte im Internet ein Zusammenschnitt diverser Filmaufnahmen auf, die Betroffene mit Handys und Kameras gedreht haben. In einer Szene ist zu sehen, wie ein Bereitschaftspolizist einen Fan, der den Einsatz dokumentiert, ohne Vorwarnung zu Boden reißt und gemeinsam mit zwei Kollegen mit harten Bandagen malträtiert. Dabei geht dessen Mobiltelefon zu Bruch. “Ich möchte wissen, was die Polizei mit meinem Handy angestellt hat”, sagte der Betroffene zu L-IZ.de.

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Die Ordnungshüter hatten das Telefon des jungen Mannes nach der Attacke beschlagnahmt. Ob sie die darauf befindliche Videoaufnahme gelöscht haben, ist unklar. Die Datei kommt in jedem Fall als Beweismittel in Betracht. Möglicherweise sind auf dem Film strafbare Handlungen von Polizeibeamten zu sehen. Polizei und Staatsanwaltschaft äußerten sich auch am Donnerstag nicht zu Anfragen, die L-IZ.de den Behörden am Montag übersandt hatte.

Sollte das Video nicht mehr auftauchen, wäre dies alles andere als überraschend. In der Vergangenheit verlangten Bereitschaftspolizisten im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Leipzig sogar von ausgewiesenen Pressefotografen, dass unliebsame Fotos zu löschen seien. In einem Fall wünschten Beamten von einem Mitarbeiter von L-IZ.de die Löschung einer Aufnahme des Leipziger NPD-Büros, weil auf dem Foto ein Polizeifahrzeug mitabgebildet war, in welchem sich ein Polizist befand.

In einem anderen Fall drohten die Beamten einem Fotografen mit einem Platzverweis, falls er nicht Bilder zweier Hooligans löschen würde, die bei einem Chemie-Auswärtsspiel in der Kreisklasse den Sicherheitsdienst ausgeübt hatten. Dass die Securities zuvor den Journalisten körperlich angingen, interessierte die Polizisten hebenso wenig wie sein Presseausweis und die Tatsache, dass Pressevertreter aufgrund einer Vorschrift des Versammlungsgesetzes wegen ihres Medienstatus nicht von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen werden dürfen.

Es scheint also bei diesem Thema bereits ein längeres Missverständnis bezüglich der Pressefreiheit auch gegenüber ausgewiesenen Journalisten bei einigen Einsatzbeamten zu geben.

Zum Video im Netz
http://www.myvideo.ch/watch/9263728

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