"Mein Mandant ist niemand, der es nicht zugeben würde, wenn er etwas getan hat", sagt Rechtsanwalt Alexander Klatt heute vor dem Amtsgericht Leipzig. Sein Mandant, das ist Günther K. aus Brandis, der ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro zahlen sollte, weil er am 13. März dieses Jahres mit seinem Golf bei Rot über eine Ampel gefahren sein soll. Er fuhr auf der Waldstraße in Richtung Süden über die Kreuzung in der Jahnallee.
“Eine sehr unübersichtliche Kreuzung”, findet Günther K. Drei Ampeln hat er dort gezählt: “Eine davon ist eine Schlafampel, die erst angeht, wenn eine Straßenbahn abbiegt. Dann sind da noch die Ampeln auf der Waldstraße sowie auf der Friedrich-Ebert-Straße.” Es ist aber die auf der Waldstraße, die er bei Rot passiert haben soll. “Das kann schon sein”, sagt Günther K., denn links neben ihm ist die Straßenbahn gefahren und es sei möglich, dass er gar nicht auf die Waldstraßenampel geguckt hat, sondern schon auf die in der Friedrich-Ebert-Straße.
Er ficht den Bußgeldbescheid trotzdem an. Weil die besagte Waldstraßenampel nicht lange genug auf Gelb steht. “Bevor sie rot wird, zeigt sie das Gelb nur eine Sekunde lang an”, so Günther K. Das beobachtete er, als er nach der Anhörung zu dem Vorfall die Kreuzung beschaute. “Ich habe mich belesen und herausgefunden, dass die Gelbphase drei Sekunden betragen muss”, so Günther K. “Das ist schon richtig”, pflichtet ihm Richter Matthias Bernhardt bei: “Sie kann aber auch kürzer sein, wenn die Ampel wieder von Rot auf Grün schaltet – aber nur dann.”
Für den Richter ist aus den Akten nicht ersichtlich, ob die Ampel die Gelbphase ordnungsgemäß einhält. “Hier steht ein Sternchen”, sagt er mit Blick auf die Unterlagen. “Das bedeutet, dass die rote Birne bereits geleuchtet hat.” Auch dass die Ampel nicht mehr mit altmodischen Birnen, sondern bereits auf LED umgerüstet ist, welche schneller aufleuchten als die alte Technik, steht in seinem Protokoll vermerkt. “Ich würde sagen, wir lassen das begutachten”, so Richter Bernhardt. Das dauere sechs bis acht Wochen. “Und dann bekommen Sie die Unterlagen zugeschickt und können sich mit Ihrem Anwalt erneut beraten, welche Schritte Sie unternehmen wollen.”
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