Erfolgreich gegen den Bußgeld-Bescheid geklagt hat eine Kurierfahrerin heute vor dem Amtsgericht Leipzig. Weil sie Anfang November vergangenen Jahres in der Stadt geblitzt worden war, hatte sie 113 Euro zahlen sollen. Die Messung hatte ergeben, dass sie mit einer Geschwindigkeit von 78 Kilometer pro Stunde fuhr, obwohl nur 50 erlaubt waren.
Nach Abzug der Toleranz blieben 72 übrig. “Üblich ist hier ein Bußgeld von 80 Euro. Meiner Mandantin ist jedoch eine höhere Strafe auferlegt worden, weil sie Voreintragungen haben soll. Diese liegen nicht vor, daher möchten wir die Strafe reduzieren”, so ihr Anwalt. Das Gericht folgte diesem Antrag und reduzierte das Bußgeld auf 80 Euro. “Es liegen keine Voreintragungen vor”, stellte die Richterin fest.
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