"Ich will nicht um eine Strafe herum kommen aber bitte stecken Sie mich nicht wieder ins Gefängnis", sagte Marcus R. diese Woche vor dem Amtsgericht Leipzig. Der 34-Jährige war angeklagt, am 26. April dieses Jahres in einem großen Baumarkt in Nähe des Hauptbahnhofs ein Teppichmesser, eine Fahrradleuchte und weitere kleine Haushaltsgegenstände geklaut zu haben.
Er hatte sich die Sachen in die Hosentaschen gesteckt und sich ohne zu zahlen durch den Kassenbereich gedrängt. Etwa 130 Euro waren die Gegenstände wert. Marcus R. gestand sofort ein, dass es sich so zugetragen hat, bat jedoch um Nachsicht, da er sich auf einem guten Weg befinde. “Seit dem Jahr 2000 bin ich heroinabhängig. Ich war zwar immer wieder in Therapie, wo ich ein Ersatzmittel genommen habe, doch das hat nie lange funktioniert.”
Der Angeklagte weist eine lange Vorstrafenliste auf. Seit dem Jahr 2003 war er immer wieder straffällig und saß viele Haftstrafen ab. “In 2008 waren Sie acht Monate hinter Gittern. Sie kommen heraus und werden vier Monate später erneut verurteilt. Am zweiten des Monats werden Sie entlassen und am siebten begehen Sie die nächste Tat”, fasste die Richterin zusammen. Es sind zumeist Diebstähle, die Marcus R. begangen hat. “Ich brauchte dringend Geld, um wieder an Heroin zu kommen”, beschreibt er seinen Hintergrund. “Zur Zeit bin ich jedoch auf einem guten Weg. Ich würde sagen, ich habe einen Lauf”, so Marcus R.
Er bemühe sich derzeit um eine Wohnung, wolle geordnete Verhältnisse schaffen. Doch das reicht nicht, um die drohende Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. “Um eine Bewährungsstrafe verhängen zu können, müssen sowohl die Sozial- als auch die Kriminalprognose positiv sein”, sagte die Richterin. Der Angeklagte hat weder ein Einkommen noch eine Wohnung, noch hat er seine Abhängigkeit im Griff oder behandelt sie wenigstens. Die Therapie hatte er zum wiederholten Male abgebrochen. “Ich kann derzeit nicht erkennen, was sie davon abhalten sollte, erneut zu stehlen und das Geld für Heroin auszugeben.
Dass Sie das müssen, wenn Sie weiter abhängig bleiben, ist klar. Bei dem, was Sie täglich konsumieren, das können Sie sich von Hartz IV nicht leisten”, so die Richterin. Ihr Urteil: Marcus R. muss für vier Monate in Haft. Keine Bewährung. Damit liegt das Urteil deutlich unter den sechs Monaten, welche die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. “Ich befürchte, Sie müssen erst einmal den notwendigen Leidensdruck aufbauen, um die Therapie überhaupt schaffen zu wollen”, gab ihm die Richterin mit auf den Weg.
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