"An dem Tag hatte ich Streit mit meinem Freund. Ich musste aus der Wohnung, wusste jedoch nicht wohin ich sollte. Also bin ich in die Straßenbahn gestiegen und von Wahren nach Meusdorf und zurück gefahren", erzählt Ivonne B. An jenem ersten Januar des vergangenen Jahres geriet sie in die Fahrschein-Kontrolle und hatte keinen gelöst.
Die 40 Euro, welche das kostet, hatte sie nicht bezahlt, sodass sie heute wegen Erschleichens von Leistungen vor dem Amtsgericht Leipzig stand.
Sie ist Anfang Dreißig, hat einen Hauptschulabschluss aber keine abgeschlossene Berufsausbildung, lebt von Hartz-IV und hat um die Tausend Euro Schulden. “Das bezahle ich aber ab, jeden Monat mit Daueraufträgen”, so Ivonne B. Vor Gericht gesteht sie ihre Schuld sofort ein, sagt es tut ihr leid. Mittlerweile hat sie ihr persönliches Leben geordnet, einen 1-Euro-Job bekommen, mit dem sie sich nun neun Monate lang 120 Euro zu ihren 382 Euro Hartz-IV-Bezügen dazu verdienen kann.
“Wie kommen Sie denn jeden Tag zu ihrem Job und zurück?”, will die Richterin wissen. Mit der Monatskarte, die sie dabei hat und vorzeigen kann. Über den Leipzig-Pass, der Hartz-IV-Beziehern Vergünstigungen beschafft, ist diese günstiger zu haben als für den Regulärpreis von 62,90 Euro. “Die kostet doch 26 Euro”, meint die Richterin. “29 Euro”, korrigiert sie Ivonne B.
Das Amtsgericht Leipzig urteilt, dass sie schuldig ist, schwarzgefahren zu sein und sich damit Leistungen erschlichen zu haben. Zehn Tagessätze á zehn Euro muss sie zahlen, also hundert Euro plus die Gerichtskosten. Strafschärfend wirkte, dass Ivonne B. schon einmal wegen Schwarzfahrens in drei Fällen verurteilt worden war. “Jetzt haben Sie ihr Leben besser im Griff. Ich hoffe, dass wir uns hier nicht wieder sehen”, so die Richterin.
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