Ein Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) muss sich wegen des Todes eines Kleinkindes wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Zweijährige und seine drogenabhängige Mutter waren im Juni 2012 in ihrer Gohliser Wohnung tot aufgefunden worden.

Die Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), Jugendamtschef Siegfried Haller und der damaligen ASD-Leiterin wurden dagegen eingestellt. “Ihnen konnte ein im Zusammenhang mit dem Tod des Kindes im Juni 2012 stehender strafrechtlich relevanter Pflichtenverstoß der Angezeigten insbesondere in Form eines Organisationsverschuldens nicht festgestellt werden”, erklärte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz am Donnerstag.

Ein Anzeigenerstatter legte bereits Beschwerde ein. “Die Beschwerde wird nach Eingang der Begründung durch die Staatsanwaltschaft geprüft und, soweit dieser nicht abgeholfen wird, der Generalstaatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt werden”, so Schulz.

Gegen den ASD-Mitarbeiter, der Mutter und Kind betreute, erließt das Leipziger Amtsgericht im Juni einen Strafbefehl. Dabei handelt es sich um eine Verurteilung nach Aktenlage. Demnach soll der Mann wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe zahlen. Weil er Widerspruch einlegte, wird der Fall demnächst vor dem Amtsgericht verhandelt.

Der Betreuer soll die ihm gegenüber dem Kind obliegenden Kontroll- und Überwachungspflichten vorwerfbar und vermeidbar verletzt und dadurch fahrlässig dessen Tod verursacht haben. Der Junge war nach dem Drogentod seiner Mutter qualvoll verdurstet.

“Im Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeklagte Hinweisen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen aufgrund eines wiederholten Betäubungsmittelkonsums der Kindesmutter sowie zum eigenmächtigen Abbruch der Teilnahme an einem Substitutionsprogramm durch die Kindesmutter nicht in der gebotenen Form nachgegangen sein”, so Schulz. Insbesondere habe er keinen Kontrollvertrag mit der Mutter abgeschlossen und den Nachwuchs nicht in Obhut einer Tagesmutter gegeben haben.

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