Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat im Zusammenhang mit dem Leipziger Organspendeskandal ein Ermittlungsverfahren gegen drei ehemalige Ärzte der Universitätsklinik eingeleitet. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens ist bereits vor einiger Zeit erfolgt, aber bisher wurde von einer Medieninformation abgesehen, um die laufenden Ermittlungsmaßnahmen nicht zu gefährden. Die Transplantationsmediziner sollen Daten von Patienten frisiert haben, um ihnen schneller zu einer Lebertransplantation zu verhelfen. Die Ermittler vermuten versuchte oder vollendete Tötungsdelikte.
Das ehemalige Führungstrio der der Klinik für Viszeral-, Transplantations-, Thorax- und Gefäßchirurgie um Prof. Sven J. steht im Fokus eines der spektakulärsten Kriminalfälle, die die Messestadt in den vergangenen Jahren erlebt hat. Die Ärzte sollen Patientendaten mit unzutreffenden Angaben zu einem nicht durchgeführten Dialyseverfahren “aufgehübscht” und an Eurotransplant gemeldet haben. Die Stiftung erstellt anhand des Zustands der Patienten eine Rangliste, anhand der Spenderorgane verteilt werden.
Dialysepatienten erhalten bevorzugt eine Spenderleber, weil deren eigenes Organ nicht mehr funktioniert. Die Beschuldigten sollen in Kenntnis dieses Umstands durch die falsche Mitteilung von Daten zum Gesundheitszustand einzelner Patienten eine tatsächlich nicht gegebene höhere Dringlichkeitsstufe vorgetäuscht haben. Durch die willkürliche Behandlung ihrer eigenen Patienten nahmen die Mediziner den Tod anderer Personen, die sie nicht persönlich kannten, mutmaßlich billigend in Kauf.
“Die Staatsanwaltschaft geht insoweit davon aus, dass den Beschuldigten die Knappheit der zur Verfügung stehenden Spenderorgane bekannt und ihnen die naheliegende Möglichkeit bewusst war, dass durch ihr Handeln andere Personen durch längere Wartezeiten auf ein Organangebot unter weiterer lebensbedrohlicher Verschlechterung ihrer Gesundheit leiden müssen oder diese Patienten gar während der Wartezeit versterben”, erklärte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz am Mittwoch.
Seine Behörde habe bereits zahlreiche Patientenunterlagen sichergestellt. Die Auswertung durch Sachverständige und Kriminalpolizei dauert noch an. “Aufgrund des Umfangs der gebotenen Ermittlungen kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wann diese abgeschlossen sind”, teilte Schulz mit. “Ebenso wird eine abschließende strafrechtliche Würdigung des den Beschuldigten zur Last gelegten Handelns erst nach Vorliegen aller Ermittlungsergebnisse möglich sein.” Anzeichen für ein korruptives Handeln der Ärzte lägen der Staatsanwaltschaft bisher nicht vor. Die Universitätsklinik hatte die drei Mitarbeiter nach Bekanntwerden des Skandals im Januar von ihren Aufgaben entbunden.
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