Mit einer Verurteilung wegen versuchten Mordes ist der Fall um eine Brandlegung in Grimma zu Ende gegangen. Das Landgericht Leipzig verurteilte nun Katja M. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die 50-Jährige hatte am 6. Juni 2010 in ihrer Wohnung im Dachgeschoss eines Mietshauses in Grimma einen Brand gelegt.
Um sich selbst zu töten. Denn Katja M. wurde schwer gemobbt. Von ihrer jetzigen Vermieterin, von der Hausgemeinschaft, von ihrer alten Vermieterin. Und niemand half ihr, hat ihr im Leben überhaupt geholfen. So zumindest ist der Tenor dessen, was sie vor Gericht sagt. Der Psychologe attestiert ihr eine Persönlichkeitsstörung. Sie ist ich-bezogen, kann die Folgen ihrer Taten auf andere nur schwer erkennen und sich schlecht in andere hineinversetzen. Daher ist sie nur vermindert schuldfähig.
Was in den Tagen um die Tat geschah, schildert Katja M. so: Irgendwann habe sie einen Kanister Benzin von der Tankstelle geholt. Sie habe tagelang kaum geschlafen, ihre schweren Gedanken mit Alkohol betäubt. Gegen Mittag des 6. Juni habe sie diesen in der Wohnung ausgeschüttet, in der Absicht sich umzubringen. “Ich dachte keiner ist für mich da, wenn du hier weg bist, hast du deine Ruhe. Ich wollte einfach nicht mehr”, beschreibt sie. Eine letzte Zigarette wollte sie noch rauchen, in der Küche, wo sie kein Benzin ausgegossen hatte. Doch trotzdem geht die Wohnung in Flammen auf. Das Gutachten des Brandexperten ergibt, dass zwei Explosionen stattfinden. Dadurch geraten nicht nur das Haus sondern auch die Nachbarn in Gefahr. Drei davon sind noch im Haus, können sich jedoch retten.
Deshalb erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes. Es ist die Gedankenlosigkeit gegenüber dem Schicksal ihrer Nachbarn, die Staatsanwalt Klaus-Dieter Müller anprangert. “Man kann von Glück reden, dass es eine Explosion gab. Wäre es still und leise mit einer Rauchentwicklung vor sich gegangen, hätte die Gefahr der Vergiftung ihrer Nachbarn bestanden.” Müller unterstellt ihr in vollem Wissen gehandelt zu haben.
Gegen dies argumentierte ihr Verteidiger an. Katja M. habe vorrangig sich selbst umbringen und ihr Hab und Gut zerstören wollen, so dass es kein anderer besitzen möge. Zwar wollte sie ihrer Vermieterin einen Denkzettel verpassen, indem sie ihr eine Tote im Haus bescherte, doch habe sie das Haus selbst nicht in Schutt und Asche legen wollen. Zudem trage sie den größten Schaden selbst: Katja M. überlebte schwer verletzt. Die Feuerwehr hatte den Brand zügig gelöscht und die versuchte Selbstmörderin gerettet. Seit dem Vorfall sitzt sie im Rollstuhl, 20 Prozent ihrer Haut waren verbrannt.
So kommt es, dass Richter Hans Jagenlauf in seiner Urteilsbegründung bemerkt: “Dieses Urteil stellt die Kammer auch nur teilweise zufrieden.” Nur mit viel Glück sei es damals nicht zu weiteren Personenschäden gekommen. Und nur deshalb wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, weil Katja M. nun in geregelten Verhältnissen lebt, in einem Heim, wo sie sowohl mit den Betreuern als auch den Mitbewohnern gut zurechtkommt.
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