Keinen Zweifel ließ das Landgericht Leipzig heute an der Schuld von Thomas Q. Angeklagt wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, lautet das Urteil für ihn auf sieben Jahre und sechs Monate Haft. "Verfahren dieser Art sind immer schwierig, doch in diesem Fall haben wir keinen Zweifel an der Aussage des Kindes", begründete Richter Norbert Göbel.
Thomas Q. soll die kleine Jessy (Name von der Redaktion geändert) mehrfach missbraucht haben. Jessy ist vor wenigen Tagen fünf Jahre alt geworden. Zum Zeitpunkt des ersten Missbrauchs war sie gerade mal zweieinhalb.
Thomas Q. war damals, im Herbst 2010, ein enger Freund der Familie. Er holte Jessy vom Kindergarten ab, betreute sie bis die Eltern nach Hause kamen. In dieser Zeit soll er das Mädchen dazu gebracht haben, seinen Penis anzufassen und Handverkehr durchzuführen. Dabei filmte er sich und das Kind. Als sich Jessys Eltern trennten, näherte er sich der Mutter an, wohnte eine Zeit lang bei ihr und dem Kind. In dieser Zeit soll er mit Jessy Oralverkehr praktiziert haben. Später wird das Mädchen seinen Großeltern erzählen, dass sie seinen Penis geleckt und in den Mund gesteckt hat. Am neunten August 2012 soll er das Kind zum Analverkehr gezwungen haben. Jessys Verletzungen wurden entdeckt und die Ermittlungen begannen.
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Die im Verfahren befragten Experten belasteten Thomas Q. schwer: Jessys Verletzungen im Analbereich können nur von stumpfer Gewalt herrühren, sagt der Rechtsmediziner. Jessys Aussagen sind konsistent, es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sie nur nachplappert, sagt die Psychologin. Die Zeugen sind zwar schwer getroffen, doch lassen sie keinen Belastungseifer erkennen. Das heißt, sie erfinden nichts hinzu, um Thomas Q. zusätzlich zu belasten. “Die Mutter des Mädchens schilderte zwar emotional doch auch differenziert”, so die Staatsanwaltschaft. “Sie sagt, es hat sie schwer getroffen, eben weil der Angeklagte damals der wichtigste Mensch für sie war.” Und dann ist da noch dieses Videoband, das Thomas Q. von sich gedreht hat. Auf ihm soll Jessy zu sehen sein, die einen Penis berührt und auf und ab bewegt. Ein Rechtsmediziner der Universität Leipzig wertet es aus, vergleicht den Penis auf dem Band mit dem von Thomas Q. “Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist es derselbe”, so der Mediziner. Er wertet die Anordnung der Venen auf den Körperteilen aus. Das Venenmuster ist so individuell wie der Fingerabdruck. Und damit war die Schuldfrage im Punkt des Handverkehrs eindeutig geklärt.
Zwar versuchte Verteidiger Christian Fautz mit seinem Plädoyer noch etwas rauszuholen: Jessy habe auf die Frage, ob Thomas Q. ihr wehgetan habe, mit Nein geantwortet. Warum, wenn er sie doch zum schmerzhaften Analverkehr gezwungen habe? Das Medizin-Gutachten zu den Analverletzungen könne nicht beweisen, dass sein Mandant diese verursacht habe. Und der notwendige Grad der Wahrscheinlichkeit sei nicht erreicht, seinen Mandanten schuldig zu sprechen.
Doch das Gericht sah dies anders und lag mit seiner Strafe sogar noch über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die auf sieben Jahre und vier Monate plädiert hatte. Im Verfahren hat Thomas Q. zu den Vorwürfen geschwiegen. Er drehte sich immer mit dem Rücken zu den Saalgästen. Als das Urteil gesprochen war, applaudierten diese. Einer rief: “Spitze!” Ein anderer: “Viel zu wenig!”
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