Steve N. (34) ist groß gewachsen, sportlich und von kräftiger Statur. Ein Typ, mit dem sich niemand anlegen mag. Zurzeit muss sich der Student vor dem Leipziger Landgericht verantworten. Als Türsteher einer Diskothek soll er am 12. Dezember 2010 einen Gast zusammengeschlagen haben.Dirk T. (26) feierte vor rund zwei Jahren mit seinem Fußball-Team im "Alpenmaxx", als er dem Angeklagten auf unangenehme Weise begegnete.
“Mir wurde nahe gelegt, dass ich sofort gehe, weil ich eine Barfrau belästigt hätte”, erinnerte sich der Leipziger am Freitag. Der Vorwurf sei absurd gewesen. Denn er habe nicht direkt an der Bar gestanden. “Ich hab überhaupt nicht verstanden, warum ich rausgeworfen werde.” Mehrfach betont der Systemelektroniker, sich nicht mehr an Details des Abends erinnern zu können. Sein Freund Enrico N. (21) hat den Abend anders in Erinnerung. Zwei Türsteher hätten T. rausgezogen, weil er seine Wintermütze nicht abgesetzt hätte: “Die passt nicht zur Kleiderordnung im Alpenmaxx. Herr T. wusste das nicht. Er war zum ersten Mal dort.” Ein weiterer Begleiter bestätigt letztere Variante.
Einig sind sich die Männer, was die Ereignisse nach der rüden Ansprache betrifft. Die Türsteher führten Dirk T. zum Ausgang. Als er sich aus Protest weigert, seine Getränke zu bezahlen, packt ihn ein Aufpasser an der Gurgel und stößt seinen Hinterkopf mehrere Male gegen die Wand. “Ich hatte Kopfschmerzen”, erzählte das Gewaltopfer. Uneins waren sich die damals Anwesenden vor Gericht, welcher Sicherheitsmann aus der Haut gefahren ist.
Einer der Männer konnte sich an kein Gesicht erinnern. Enrico N. war sich sicher, Steve N. als Schläger identifizieren zu können. Der Betroffene selbst gab den alarmierten Polizisten vor Ort eine Personenbeschreibung, die auf den Angeklagten passt. Dem Amtsgericht genügte die Beweislage, um ihn zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Hiergegen hat N. Rechtsmittel eingelegt. In der Berufungsverhandlung hielt er sich bisher äußerst bedeckt, machte nicht einmal Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen.
Die Vorsitzende Richterin, Gabriela Walburg, möchte sich ein umfassendes Bild von dem Fall machen. Weil ein wichtiger Zeuge nicht erschien, vertagte sie nach vier Stunden die Sitzung. Das Urteil wird am 4. Februar erwartet.
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