Urteil gegen Benjamin H. (24). Weil er seinen besten Freund ermordet hat, soll der Arnstädter in die geschlossene Psychiatrie. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Azubi am Donnerstag ferner zu 14 Jahren Gefängnis. Die Dauer von Untersuchungshaft und Klinikaufenthalt werden auf die Strafe angerechnet.
Die Staatsanwaltschaft warf H. vor, im Oktober 2011 seinen Kumpel Jonathan H. (23) in die eigene WG gelockt, überwältigt, vergewaltigt, kastriert und hinterrücks mit 22 Messerstichen ermordet zu haben. Anschließend soll er die Leiche zerlegt und ins Elsterbecken geworfen haben. Dort hatte im November ein aufmerksamer Spaziergänger einen Arm entdeckt. Bei der anschließenden Suchaktion fand die Polizei weitere Leichenteile, unter anderem den Torso. Der Kopf des Getöteten ist bis heute verschollen.
An der Schuld des Angeklagten bestand für die Schwurgerichtskammer nicht der geringste Zweifel. Benjamin H. hatte das Verbrechen im Laufe der Verhandlung gestanden. “Jonathan H. ist auf fast menschenverachtende und grausame Weise getötet worden”, fand der Vorsitzende Johann Jagenlauf. Der renommierte Psychiater Hans-Ludwig Kröber hatte H. eine schwere schizoide Persönlichkeitsstörung attestiert. Die Kammer ging daher von verminderter Schuldfähigkeit aus und ordnete seine Therapierung an. “Vielleicht werden sie eines Tages erkennen können, wie krank ihre Gedanken waren”, sprach Jagenlauf den Mörder direkt an. “Wenn sie jemals wieder in Freiheit gelangen können, dann ist das aus Sicht der Kammer ein sehr weiter Weg.”
Benjamin H. befand sich offenbar in dem Glauben, er könne durch die Begehung eines schweren Verbrechens sein Selbstwertgefühl steigern. Die Ursachen für die bizarre Gedankenwelt des Täters liegen offensichtlich in seiner Kindheit begraben. Im Elternhaus erfuhr H. wenig Liebe und Zuneigung. Er entwickelte einen Komplex mit neurotischen Zügen, wähnte seine wahre Größe und Intelligenz unerkannt. Zusätzlich war er unfähig, mit der eigenen Sexualität umzugehen.
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Als junger Mann beschäftigte sich der Täter mit Serienkillern. Für ihn Freigeister, die durch ihre Taten Herausragendes geleistet haben. Ihnen wollte er nacheifern. Die Gedanken an ein Verbrechen, dass er vor aller Welt verbergen könne, spitzten sich vor seinem 23. Geburtstag zu. In einer persönlichen Lebensbilanz zog er den Schluss, bisher ein Loser-Dasein gefristet zu haben. Er träumte von Geld, Sex und einem coolen Job. Der vermeintliche Schlüssel zum Erfolg: Ein akribisch geplanter Mord. “Es kam dem Angeklagten darauf an, ein besonders hervorstechendes Verbrechen zu begehen”, konstatierte Jagenlauf.
Als ihn Jonathan H. am 12. Dezember – dem Geburtstag – besuchte, um seinem besten Kumpel ein Geburtstagsessen zu kochen, verwirklichte er seine kranke Phantasie. Er tötete seinen Freund heimtückisch mit einer Hantelstange und unzähligen Stichen in Hals und Rücken – aus Mordlust, aus niederen Beweggründen und zur Ermöglichung einer anderen Straftat. Das Zerstückeln des Leichnams wertete das Gericht erwartungsgemäß als Störung der Totenruhe. Die Leichenteile bewahrte Benjamin H. zunächst im eigenen Kühlschrank auf – um bei einem Freund seinen Geburtstag feiern zu können. “Wer einen anderen Menschen tötet, weil er hofft, im Leben voranzukommen, verkennt den Wert des Lebens”, resümierte Jagenlauf. Und wandte sich direkt an den Angeklagten. “Sie haben einen Menschen getötet aus Gründen, die landläufig als krank bezeichnet werden können.”
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. “Die rechtliche Würdigung ist diskussionswürdig”, so Verteidiger Mario Seydel. Gemeinsam mit seinem Kollegen Jens Mader denkt er über eine Revision nach. Zufriedenheit äußerte Nebenklägerin Anne Prestrich: “Mir ging es darum, dass eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung und damit der Versuch unternommen wird, Benjamin H. zu therapieren.”
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