Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit des Verbots der rechtsextremen HNG. Die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." war im September 2011 von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verboten wurden. Wie immer bei solchen Fragen steht unter anderem zu Debatte, ob sich der Einsatz der speziellen Gefangenenhilfe des Vereins gegen die Verfassung richtet.
Gefangenenbetreuung ist ein Eckpfeiler neonazistischer Kreise in Deutschland. Um inhaftierte Kameraden weiter an die Ideologie zu binden, haben es sich manche Neonazis zur Aufgabe gemacht, ihren Gesinnungsgenossen Briefe zu schreiben und sie mit Propagandamaterial oder Geld zu versorgen. Die HNG organisierte diese besondere Form des politischen Kampfes bis zu ihrem Verbot 2011. Zum damaligen Zeitpunkt zählte der gemeinnützige Verein mit seinen rund 600 Mitgliedern zu den größten Neonazi-Organisation in Deutschland.
Die HNG betreute nicht nur Szene-Gänger, sondern versuchte darüber hinaus, unpolitische Gefangene für die braune Szene anzuwerben. Ihren Klienten vermittelte sie unter anderem Briefkontakte und rechtsgesinnte Anwälte. Am Mittwoch wird nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, ob das Verbot aufrecht erhalten bleibt.
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