Wegen schwerer räuberischer Erpressung stand Philipp H. kürzlich vor dem Landgericht Leipzig. Er hat von seinem Nachbarn Geld gefordert, ihn mit einer Eisenstange geschlagen und versucht, mit einem Messer auf ihn einzustechen. Sein Opfer wusste kaum wie ihm geschieht, als Philipp H. am Abend des 14. Aprils vor der Wohnungstür seines Nachbarn Wolfgang H. in der Spohrstraße in Leipzig steht.
“Es hat Sturm geläutet, gegen zehn Uhr abends, als ich auf dem Sofa saß”, berichtet der Wolfgang H. Er ist gehbehindert. Es dauert eine Weile bis er die Tür erreicht und dem jungen Mann öffnet, der mit einer Eisenstange herumfuchtelt und ihn anschreit. “Ich war erst im Januar eingezogen, den hatte ich noch nie zuvor gesehen. Zum Glück hatte ich die Kette vorgeschoben, sonst hätte ich die Tür wohl nicht wieder zu bekommen.” Wolfgang H. eilt ins Esszimmer, wo sein Telefon ist, und beginnt den Notruf zu wählen. “Doch der junge Mann hatte die Wohnungstür schon aufgebrochen, stand auf einmal hinter mir und schlug mit der Eisenstange zu.”
Philipp H. fordert Geld von ihm. Erst 50 Euro, dann ruft er nach 150 Euro. Als er die nicht bekommt, greift er zu einem etwa zwanzig Zentimeter langen Fleischmesser, welches noch vom Vorabend auf dem Esstisch liegt, und sticht auf Wolfgang H. ein. “Ich sah die Klinge auf mich zukommen und griff nach seinem Handgelenk”, beschreibt er seinen Kampf mit dem Angreifer. Dabei wird er an der Hand verletzt, kann aber den jungen Mann, der einen Kopf kleiner ist als er und in etwa halb so viel wiegt, abdrängen. Sein nächster Griff gilt dem Telefon, er schafft es den Notruf zu wählen und brüllt, immer noch mit dem jungen Mann ringend, um Hilfe, die dann auch bald eintrifft.
“Wenn das mit dem Messer anders ausgegangen wäre, würden wir uns hier vor einem Schwurgericht zusammenfinden”, kommentiert Richter Rüdiger Harr in der Verhandlung am vergangenen Donnerstag. Philipp H. ist mehrfach vorbestraft. Er erklärt, er habe zum Zeitpunkt der Tat unter dem Einfluss der Droge Crystal gestanden. “Ich war den dritten Tag am Stück wach, stand total neben mir. Ich weiß noch, dass ich die Wohnung ausräumen wollte und hoffte, Geld zu finden, um mir wieder Drogen zu kaufen.”
Auf die Frage, woher er die Eisenstange hatte, antwortet er, die habe auf seinem Balkon gelegen, wohl eine Hinterlassenschaft seines Vormieters. Der 21-Jährige versucht sich bei seinem Opfer zu entschuldigen: “Es tut mir leid, was ich getan habe. Ich war nicht Herr meiner Sinne.” Wolfgang H. wollte die Entschuldigung jedoch nicht annehmen. “Sie haben mich später auch noch angezeigt. Damit haben sie mich nach ihrer Tat auch noch verhöhnt”, erklärt der Rentner. Dass Philipp H. erklärt, er wolle die Anzeige zurückziehen, kann ihn nicht umstimmen.
Das Gericht verurteilt seinen Angreifer denn auch wegen schwerer räuberischer Erpressung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zu drei Jahren und acht Monaten Haft. In die Strafe fließt noch eine Vorstrafe aus dem April dieses Jahres mit ein.
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