Getäuscht hatte sich der Portugiese Jose R. in der jungen Frau, die er am 17. September vergangenen Jahres in der Sparkasse im Leipziger Südosten angriff. Mit etwa 1,60 m Körpergröße ist sie einen halben Kopf kleiner als er. Und als sie ihre 50 Euro Bargeld aus dem Automaten nehmen will, greift er von der Seite zu. Sie aber schlägt zu. Daraufhin sprüht er ihr Reizgas ins Gesicht.
Sie schlägt erneut aus und trifft ihn im Gesicht. Jose R. geht zu Boden, rappelt sich auf und flieht. “Ich habe gehört, wie eine Frau in der Sparkasse geschrien hat und habe die beiden durchs das Fenster hindurch kämpfen sehen”, beschreibt ein Zeuge, der gerade mit Frau und Kindern vor der Tür steht, die Szene. Jose R. stürzt aus der Filiale und der Zeuge ruft die Polizei. Eine Streife ist bereits um die Ecke und in einem Verfolgungslauf nehmen die Beamten den Täter fest. “Ich kannte ihn von einem offenen Haftbefehl in anderer Sache”, sagt der Polizist, der Jose R. fassen kann.
Sehr schmächtig sei er gewesen, nur 52 Kilo habe er gewogen, offenbar gezeichnet von Drogensucht. “Mein Mandant ist schwer abhängig”, erklärt Jose R.s Anwalt. Zudem schwer krank: In der Untersuchungshaft ist ein Zungenkarzinom diagnostiziert worden. Der Straßenbaurbeiter ist seit 1995 immer wieder zum Arbeiten in Deutschland gewesen. Haschisch und Ecstasy hat der 45-Jährige bereits in Portugal konsumiert. In Deutschland kamen Alkohol und Heroin mit ins Spiel. Als er Überfall in der Sparkasse begeht, ist er süchtig nach Flumitrazepan, sogenannten Flummis.
“Sie sind schuldig”, bestimmte dann auch Richter Rüdiger Harr und befand auf einen minder schweren Fall des besonders schweren Raubes. Die juristische Formulierung heißt im Klartext: Jose R. muss drei Jahre Haft verbüßen. Er bekommt aber auch eine Therapie. “Die Haft hilft nicht von der Sucht wegzukommen”, erläutert sein Anwalt. Wenn er seine Mandanten im Gefängnis besuche, erzählen diese sie könnten alle Suchtmittel bekommen, die sie wollten. “Die Therapie ist also im Sinne des Allegemeinwohls und kein rausgeworfenenes Geld”, sagt Richter Harr.
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