Seit Montag muss sich der Eilenburger NPD-Stadtrat Kai Rzehaczek vor dem Landgericht verantworten. Im Internet soll er eine CD mit volksverhetzenden Inhalten angeboten haben. Der Kommunalpolitiker war bereits im November 2011 vom Amtsgericht Eilenburg zu 140 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten Rzehaczek und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Über seinen “Nordsachsen-Versand” soll er zwischen Juni und September 2010 die CD “Adolf Hitler lebt” der Band “Gigi und die braunen Stadtmusikanten” angeboten haben. Auf dem vom Chemnitzer Label “PC Records” produzierten Album wird nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Holocaust geleugnet. Seit Oktober 2010 befindet sich das Hass-Werk auf dem Index. Begründung: “Die Liedtexte reizen zum Rassenhass an.”
Rzehaczek hatte vor dem Amtsgericht eingeräumt, die CD im Sommer 2010 im Sortiment geführt zu haben. Er sei allerdings davon ausgegangen, dass ihre Inhalte nicht strafbar seien. Als Beweis führte er ein Gutachten der Szene-Anwältin Gisa Pahl an. Die Hamburgerin ist keine Unbekannte. Regelmäßig bewertet sie Rechtsrock. Mit durchwachsenem Erfolg. Wiederholt wurden ihre Expertisen von Gerichten förmlich zerschossen.
Ihr Gutachten zum Gigi-Album riecht nach blanker Gefälligkeit. In einem Lied umgarnt der Neonazi den sogenannten “Döner-Killer”. Wie man heute weiß, wurde die besungene Mordserie an neun Imbissbetreibern von der rechten Terrorzelle NSU begangen. Pahls Einschätzung: “Im Lied ‘Döner-Killer’ geht es ausschließlich um das Killen von Dönern, also das Aufessen von Würsten.”
Richterin Vogt scheint anderer Meinung zu sein. Vorsorglich weist sie den NPD-Mann daraufhin, dass er nicht nur wegen des angeklagten Songs “Geschwür am After” verurteilt werden könnte. In dem Lied wird der Holocaust als Erfindung von “Geschichtsschreibern” verleugnet. Eine Textauszug: “In einer Endlosschleife zeigt man nach wie vor Bilder von den Schienen und vom Eingangstor. (…) Unsere Geschichtsbücher werden zu Verbrecheralben, ihre Lügen kehren wieder wie im Frühjahr die Schwalben.” Die Anspielung auf den Genozid an Juden und anderen Minderheiten scheint offensichtlich. Frau Pahl war anderer Meinung. “Es bleibt offen, welche Schienen und Lügen gemeint sind.”
Aus Sicht der findigen Juristin sind die Liedtexte unbedenklich. Pech für Rzehaczek: Schon das Amtsgericht wertete ihre Ausführungen indes als “Gefälligkeitsgutachten” ohne juristische Substanz. Vor dem Landgericht schwieg der Kommunalpolitiker. Ein Urteil wird am 6. August erwartet.
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