"Er hat ziemlich stark nach Parfum gerochen", erinnert sich eine Verkäuferin der Konsumfiliale in der Waldstraße an den Räuber vom Oktober 2010. Dieser hatte sowohl ihr als auch ihrer Kollegin und der Chefin nacheinander eine Pistole in den Bauch gedrückt, die Frauen bedroht und war anschließend mit dem Tagesumsatz verschwunden.
Obwohl die Tat bereits fast zwei Jahre zurückliegt, wusste die Kassiererin, dass eine Duftwolke den jungen Mann einhüllte, der sich bis unter die Augen vermummt hatte. Eine Duftwolke, wie sie immer noch die Baseballmütze ausströmt, welche die Polizei damals in der Nähe des Tatorts fand. Zusammen mit den DNA-Spuren von Maik P., dem nun vor dem Landgericht Leipzig der Prozess gemacht wurde.
Seine Freundin sagt aus, der 33-jährige Leipziger habe zur Zeit der Tat bei ihr gewohnt. Am besagten Tag hätten sie just auch in jenem Konsum, der sich unweit von ihrer Wohnung befindet, eingekauft. Beim Verladen der Einkäufe sei eine Baseballmütze verloren gegangen. Soweit kein schlechtes Alibi. Wäre da nicht die Frage nach den Parfum-Vorlieben von Maik gewesen. “Fällt Ihnen dazu etwas ein?”, fragte Richter Rüdiger Harr. “Ja, er dieselt sich immer ein, egal was da ist. Er hat damals auch meinen Duft benutzt”, erinnert sich die Zeugin. Dann die Frage nach der Marke: “Jill Sander Sun?” Die Zeugin: “Ja.” Dass an der Mütze dasselbe süßliche Wässerchen klebt, bestätigen die Richter.
Später versuchten Maik P. und seine Anwältin noch zu belegen, dass er nur die Männeredition des Parfums besitzt und legten sogar eine Erklärung seiner Freundin vor, sie habe ihm das Wässerchen geschenkt als er bereits in Untersuchungshaft gewesen sei. Auch einen Befangenheitsantrag stellten sie gegen einen der beiden Schöffen. Der Laienrichter, welche über diesen Fall zu entscheiden hatte, soll befangen sein, weil eine Bekannte von ihm auf ähnliche Weise ausgeraubt worden sei. Das Gericht wies den Antrag ab und befand Maik P. nun für schuldig. Wegen schwerer räuberischer Erpressung wandert er für sieben Jahre in den Knast.
Die Richter entschieden, dass es sich um einen besonders schweren Fall handelt, nicht zuletzt weil die von Maik bedrohten Verkäuferinnen immer noch traumatisiert sind. “Ich habe den Beruf aufgegeben”, erzählt jene 24-Jährige, die damals zuerst in den Lauf seiner gezückten Waffe schaute. Sie konnte es nicht mehr ertragen, die Spätschicht zu machen. “Immer wenn es draußen dunkel wurde und nur noch wenige Kunden im Laden waren, bekam ich Angstzustände.”
Maik wird sie für die nächsten sieben Jahre nicht mehr bedrohen können. Er hatte das Geld erbeutet, um Drogen zu kaufen. Von seiner Sucht soll er in einer Entzugsklinik geheilt werden. Der Aufenthalt dort wird auf die Strafe angerechnet. “Dies geschieht im Interesse des Allgemeinwohls”, sagt Richter Harr zu solchen Fällen. “Denn wenn die Sucht nicht geheilt wird, geht die Schleife von Geld beschaffen durch Straftaten weiter.”
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