Ein trauriger Fall, den das Landgericht Leipzig da zu verhandeln hatte: Rüdiger H. ist psychisch krank. Er glaubte in einem Mitpatienten im Leipziger Park-Krankenhaus den Teufel zu erkennen. Er wähnte sich in Gottes Auftrag, Satan zu töten. Also stieß er den Mitpatienten, welcher an den Rollstuhl gefesselt ist, die Treppe hinunter. Der Mann erlitt schwere Verletzungen, vor allem am Kopf.
Vor Gericht versuchte sich Rüdiger H. zu entschuldigen. “Haben Sie gedacht, dass Sie das machen müssen für Gott?”, fragte Richter Johann Jagenlauf. “Ja”, antwortete der Angeklagte mit kaum vernehmbarer Stimme. Der 58-Jährige leidet an einer sogenannten schizophren-affektiven Psychose. Diese kann bei Patienten Wahnvorstellungen auslösen. H. muss regelmäßig Pillen schlucken. Die Gerichtskammer hörte unter anderen seine Pfleger an. “Er ist ein angenehmer Patient, soweit es seine Krankheit zulässt. Freundlich und solidarisch, übernimmt gern kleine Aufgaben im Haushalt”, erzählte sein Pfleger aus einem Wohnprojekt in Schönefeld, wo H. untergebracht ist.
Vom Krankenhauspfleger, der die Tat mitangesehen hat, wollte eine Schöffin wissen, wie es möglich sei, dass H. sein Opfer im Rollstuhl überhaupt schieben durfte. “Je nach Zustand haben die Psychiatrie-Patienten Ausgang. Man muss ihnen im Rahmen ihrer Beschwerden die Möglichkeit bieten, mit anderen Patienten zusammen zu sein”, erklärte der Krankenpfleger. Er hatte die Post geholt und war gerade die Treppe hinauf gegangen, als er H. den Mitpatienten im Rollstuhl über den Flur schieben sah. “Ich sagte noch, der Fahrstuhl sei aber in der anderen Richtung und dachte mir aber nichts dabei, als er ihn schon die Treppe runterstieß”, so der Pfleger. Ihm blieb nichts weiter übrig als den Alarmknopf zu drücken und sich um den Gefallenen zu kümmern, der auf dem Treppenabsatz aufgeschlagen war. Zuvor habe es keine Anzeichen für die Wahnvorstellungen gegeben, die H. plagten.
Das Gericht entschied nun, dass er in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird. “Er ist schuldunfähig, dennoch war es ein Mordversuch”, erklärt Richter Jagenlauf. H.s Geisteszustand wird nun jedes Jahr überprüft. Sollte dieser sich bessern, könnte H. freikommen, doch bei seinem Krankheitsbild ist es wahrscheinlich, dass er bis zum Ende seines Lebens weggesperrt bleibt.
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