Marjan G. (61) hält sich zwei Königspythons. Die Würgeschlangen sind so gefährlich, dass das Ordnungsamt ihre Haltung genehmigen muss. Hatte die Behörde aber nicht. Weil er die Tiere nicht freiwillig herausgeben wollte, rückte am 11. August 2011 die Polizei an. Als der Leipziger die Beamten nicht in seine Wohnung in der Karl-Wisius-Straße lassen wollte, machten sie kurzen Prozess.
Das Amtsgericht verurteilte ihn deshalb am Mittwoch, 18. April, zu einer Geldstrafe.
“Herr G. hat massiven Widerstand geleistet”, berichtete ein Mitarbeiter des Ordnungsamts. “Hier kommt niemand rein”, soll er gerufen haben. “Nur über meine Leiche.” Als die Beamten ihn behutsam aus dem Türrahmen drücken wollten, schlug und trat er wild um sich. Einsatzleiter Falko L. (32) musste Pfefferspray einsetzen. “Es ging nicht anders”, beteuerte er. “Er hat jede Gelegenheit genutzt, wenn man ihn wieder etwas locker gelassen hat, um zu treten.” Selbst als die Schlangen längst im Tierheim waren, leistete Marjan G. erbitterten Widerstand. In der Augenklinik ging er den Arzt an, der seine gereizten Augen untersuchen sollte.
Vor Gericht war sich der Leipziger keiner Schuld bewusst. “Was mir vorgeworfen wird, ist teilweise nicht korrekt.” Richter Hardy Bittner war anderer Meinung. Sein Urteil: 70 Tagessätze à 10 Euro. Die Schlangen befinden sich übrigens wieder bei Marjan G. Das Ordnungsamt hat ihm zwischenzeitlich die erforderliche Genehmigung erteilt.
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