Der Prozess ist ähnlich gelagert wie der gegen Michael Jacksons Leibarzt: Am Tod von zwei Patienten soll der Arzt Lothar R. Schuld sein. In seiner Bornaer Praxis soll er den drogenabhängigen Patienten eine Wochen-Ration Methadon mitgegeben haben, ohne dass vorher eine Eignung für das Drogenersatzprogramm geprüft wurde.
In beiden Fällen flößten sich die Patienten den Drogenersatz intravenös ein und verstarben daran. Die Todesfälle ereigneten sich im Jahr 2004.
Zudem ist der Arzt angeklagt, schmerzmittelabhängigen Patienten ein nicht zugelassenes Medikament überlassen haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von über dreißig Patienten und rund 600 Fällen in den Jahren von 2002 bis 2006. Das Verlesen der Anklageschrift am Donnerstag, den 26. April, im Landgericht Leipzig dauerte eine gute Stunde und war begleitet von großem Medieninteresse.
Mehr war allerdings nicht zu erfahren. Die Strafkammer unter Leitung des vorsitzenden Richters Berthold Pfuhl zog sich sogleich mit den Anwälten des Angeklagten und der Staatsanwältin zum Rechtsgespräch zurück. Die Verhandlung wird am 15. Mai fortgeführt.
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