Da kennen sie keinen Pardon, die Herren aus der NPD-Fraktion. Bei ihren Reden am Pult des sächsischen Landtages lassen sie sich zwar gern über die richtige Anwendung der deutschen Sprache aus. Wenn aber ein Abgeordneter aus einer anderen Fraktion ihre Auftritte etwas kritischer bewertet, schicken sie schnell mal eine Unterlassungserklärung. So geschehen dem Grünen-Abgeordneten Miro Jennerjahn.

Er ist demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag und erhielt am 9. März durch die NPD-Landtagsfraktion, vertreten durch Rechtsanwalt Ingmar Knop, eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugestellt. In dieser fordert die NPD, künftig auf die Aussage zu verzichten, die NPD fordere die “Reinrassigkeit der deutschen Sprache”.

Der Passus war in einem Interview gefallen, das die “Zeit” am 8. März veröffentlicht hatte. Darin ging es auch zum Umgang mit den Abgeordneten der rechtsextremen Partei, über deren Verbot derzeit wieder heftig diskutiert wird, seitdem bekannt wurde, dass es engere Kontakte zwischen der Terrorzelle NSU und einigen NPD-Kadern gegeben hatte.

“Der Vorgang ist bezeichnend für die NPD. Im Parlament inszeniert sie sich gern als Vorkämpferin der Meinungsfreiheit und spricht mit Blick auf die Bundesrepublik Deutschland von einem Gesinnungsstaat. Sobald die NPD jedoch in ihrem ideologischen Kernbestand angegriffen wird, will sie von Meinungsfreiheit nichts mehr wissen und versucht, diese mit juristischen Mitteln zu unterbinden”, stellt Miro Jennerjahn fest. “Der Aufforderung der NPD-Fraktion, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, werde ich nicht nachkommen. Es handelt sich um eine politische Wertung und Zuspitzung. Diese sind jedoch Bestandteil des politischen Meinungskampfes und damit ausdrücklich durch das Grundgesetz wie auch die Sächsische Verfassung gedeckt. Die NPD hat sich auf geradezu peinliche Art und Weise wieder einmal selbst entlarvt.”

“Rechtsextreme mögen es gar nicht, wenn man ihnen die Brüchigkeit ihrer Ideologie vor Augen hält. Man muss sie bei ihren Widersprüchen packen”, hatte er in diesem Interview noch geäußert.

Ihren Rechtsbeistand hat die sächsische NPD-Fraktion gleich in den eigenen Reihen: Rechtsanwalt Ingmar Knop, ehemaliges Bundesvorstandsmitglied der rechtsextremistischen DVU, ist seit dem Jahr 2009 Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion in Sachsen.

Für den Fall der Nicht-Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung hat Rechtsanwalt Knop erklärt, er sei beauftragt, den Unterlassungsanspruch seiner Mandantin umgehend gerichtlich durchzusetzen, so Jennerjahn. “Dem von der NPD-Fraktion angedrohten Gerichtsverfahren sehe ich mit Gelassenheit entgegen.”

www.zeit.de/politik/deutschland/2012-03/interview-jennerjahn-npd-sachsen

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