Die Brüder Uwe und Jens L. sind angeklagt wegen gemeinschaftlichen Mordes an Helmut H. Zu Beginn der Hauptverhandlung Anfang März am Landgericht Leipzig gaben sie zu, ihr Opfer bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen zu haben. Die beiden 29 und 22 Jahre alten Wurzener tasteten nach übereinstimmenden Aussagen nach dem Pulsschlag und legten den ihrer Annahme nach Toten in seine Badewanne, wo er laut Anklage ertrank.
Der Fortsetzungstermin brachte in dieser Woche für die Zuhörer keine Erkenntnisse zu noch unklaren Punkten des Tathergangs. So gaben beide Angeklagte an, das Wasser in der Wanne nur bis zum Kinn eingelassen zu haben. An manche Umstände konnte sich zu Prozessbeginn keiner der beiden Brüder erinnern. Eine Rolle dürfte dabei der erhebliche Alkoholkonsum gespielt haben. “Am Tattag hatte ich getrunken, wie eigentlich immer”, sagte Uwe L. während seiner Einlassung. Dreieinhalb Kästen Bier seien es zu dritt mit dem Opfer gewesen.Die Kammer vernahm nun Martina A., eine Hausnachbarin des Opfers. Wegen einer leichten Demenz war sie in Begleitung ihrer Tochter geladen. In großer Nervosität erinnerte sich die Wurzenerin zunächst nicht an ihr Alter, der Vorsitzende Richter Michael Dahms beruhigte: “Das können viele Zeugen nicht auf Anhieb angeben, ich selber habe mich auch schon um ein Jahr vertan.” Mit zittrigen Händen und brüchiger Stimme machte die 62-Jährige ihre Angaben.
Gekannt habe sie das Opfer, habe ab und zu in seiner Wohnung auch mal einen Kaffee mit ihm getrunken. Die Angeklagten kenne sie nur vom Sehen, sie seien öfter in der Wohnung des Getöteten gewesen. “Waren die Angeklagten mit Helmut H. befreundet?” “Ich denke schon.” An ihre Angaben aus den polizeilichen Vernehmungen konnte sie sich nicht erinnern. “Da habe ich gar nichts mehr.” Der Zeitraum seit Mai 2010, die Aufregung und die Krankheit machten ihr sichtlich zu schaffen. Ebenso schwer fiel ihr in der ungewohnten Situation, alle Namen ihrer Enkel zu nennen.
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Beim Verlassen des Zeugenstandes lächelte Martina M. erleichtert, nun hatte sie die nicht einfache Situation hinter sich gebracht. Verteidiger Klaus Poster merkte an, dass sein Mandant Jens L. Fieber, Kopfschmerzen und Übelkeit beklage und sich nicht in der Lage fühle, der Verhandlung weiter zu folgen. Michael Dahms ordnete eine Unterbrechung an, der ohnehin wenig später geladene Rechtsmediziner könne den jüngeren der Brüder untersuchen. Der Leipziger Gerichtsmediziner Dr. Carsten Hädrich stellte dann einen grippalen Infekt fest. “Ich denke, jeder kann aus eigener Erfahrung nachvollziehen, dass es mit Grippe-Beschwerden schwer sein kann, sich zu konzentrieren.”
“Dann müssen wir unterbrechen, es hilft ja nichts”, konstatierte Dahms und bat die Zeugen in den Saal, um ihnen den Beschluss mitzuteilen.
Neu geladen werden somit unter anderem zwei Polizeibeamte zu den Vernehmungen der Angeklagten, sowie zwei weitere Zeugen. Die genaue Abfolge besprachen die Richter mit den beiden Sachverständigen und den Verteidigern nach Ende der Sitzung.
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