Der Beschuldigte schweigt eisern, doch die Staatsanwaltschaft hat offenbar genug Indizien gesammelt, um eine Anklage wegen Mordes zu erheben. Genau das hat jetzt die Leipziger Strafverfolgungsbehörde im Falle der im letzten November getöteten Studentin getan.
Gegen den 27-jährigen Sebastian T. wurde jetzt Anklage wegen des Tatvorwurfs des Mordes zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Leipzig erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, am frühen Nachmittag des 9. November 2011 in einem Studentenwohnheim in Leipzig-Lößnig einer 25-jährigen Studentin aufgelauert zu haben. Dann soll er ihr in der Absicht, die junge Frau zu töten, mit einem Gegenstand mehrfach und mit großer Wucht auf deren Kopf eingeschlagen haben. Die junge Frau erlitt dabei schwerste Schädelfrakturen und verstarb am 27. November 2011 an den Folgen der Verletzungen.
Der Angeschuldigte hat sich zu dem Tatvorwurf bisher nicht geäußert. Die Auswertung aller gesicherten Spuren lässt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft allerdings nur den Schluss zu, dass der Angeschuldigte der Täter ist. Die Anklage geht davon aus, dass der bis Herbst 2010 ebenfalls als Student im Wohnheim wohnhafte Angeschuldigte aus Verärgerung und Rache dafür, dass die Getötete in der Vergangenheit seine Zuneigung nicht erwidert hatte, gehandelt hat. Die Ermittlungen haben keinerlei Hinweis auf einen möglichen bisher unbekannten anderen Tatverdächtigen ergeben.
Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tat des Angeschuldigten die Mordmerkmale der Heimtücke und der niederen Beweggründe als erfüllt an. Der Angeschuldigte war am 10. November 2011 festgenommen worden und befindet sich seit dem 11. November 2011 ununterbrochen in Untersuchungshaft. Ricardo Schulz, Vertreter der Leipziger Staatsanwaltschaft: “Auch wenn derzeit keine Anhaltspunkte für eine erheblich eingeschränkte oder gar aufgehobene strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeschuldigten vorliegen, hat haben wir aufgrund der Gesamtumstände einen Sachverständigen mit der Erstellung eines forensisch psychiatrischen Gutachtens zu dem Angeschuldigten beauftragt.” Dieses liege allerdings noch nicht vor. Dem bisher nicht vorbestraften Angeschuldigten droht für den Fall seiner Verurteilung die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
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