Beate Zschäpe bleibt in Untersuchungshaft. Das entschied am Dienstag der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes. Die mutmaßliche Rechtsterroristin hatte sich gegen den Haftbefehl wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung und der besonders schweren Brandstiftung gewandt. Ihre Einwendungen erachtete die Kammer für unbegründet erachtet.
Wie der Ermittlungsrichter hält sie Zschäpe für dringend verdächtig, im Jahre 1998 zusammen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsterroristische Vereinigung “Nationalsozialistischer Untergrund” (NSU) gegründet und ihr bis zum Suizid von Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 angehört zu haben. Darüber hinaus besteht für die Richter der dringende Verdacht, dass sie die Zwickauer Wohnung des Trios zur Vernichtung von Beweismitteln an diesem Tage in Brand setzte. Die Kammer hält Zschäpe für ein gleichberechtigtes Mitglied des NSU.
Die Entscheidung der drei Neonazis, aus dem Untergrund heraus zu morden, fiel nach bisherigen Erkenntnissen schon 1998, kurz nachdem sie abgetaucht waren. Nach Diskussionen mit Holger G. und dem ehemaligen NPD-Funktionär Ralf Wohlleben über die nun einzuschlagende Strategie bildeten sie eine eigenständige Kleingruppe. Mit Waffengewalt wollten sie diegesellschaftlichen Verhältnisse hin zu einem an der nationalsozialistischen Ideologie ausgerichtetem System verändern. Den Boden für die angestrebte Revolte sollten Morde an Migranten und Repräsentanten der herrschenden Ordnung bilden. Auf das Konto der Terrorzelle gingen zwischen 2000 und 2006 unter anderem neun Morde an Migranten sowie der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter am 25. April 2007 in Heilbronn.
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