Dass sich die Kooperation mit der Justiz lohnen kann, beweist der Prozess gegen Tom M. Das Landgericht verurteilte den 23-jährigen Colditzer am Freitag wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu 14 Monaten auf Bewährung. Er hatte am 7. März 2010 offenbar aus Liebe zusammen mit seiner damaligen Partnerin deren Ex-Freund abends auf dem Aldi-Parkplatz in der Essener Straße in einen Hinterhalt gelockt, angegriffen und ausgeraubt. Die magere Beute: Ein Handy und 110 Euro.
Offensichtlich wollten sich das Pärchen gar nicht bereichern. Silvana K. hatte mit ihrem Opfer drei Monate vor der Tat Schluss gemacht. Trotzdem trafen sich die beiden hin und wieder zum Sex. Als er sie am 17. März per SMS fragte, ob sie nicht Bock auf Poppen hätte, nutze sie mit ihrem neuen Geliebten die Gunst der Stunde, ihrem Ex eine Abreibung zu verpassen. Auch mit Tom M. scheint sie heute nichts mehr zu verbinden. Bei Gericht unterstellte sie ihm gleich in mehreren Varianten, bei der Tat einen Teleskopschlagstock benutzt zu haben. Hätte sich das bewahrheitet, hätten Tom M. wenigstens 5 Jahre Haft gedroht. Doch selbst die Staatsanwältin zweifelte in ihrem Plädoyer an der Wahrhaftigkeit von K.’s Aussage. Dass die junge Frau im Dezember beim Jugendrichter mit 40 Arbeitsstunden davon kam, ist die tragische Komponente des Falls. Alle Beteiligten schienen sich einig, dass die junge Frau Tom M. schamlos ausgenutzt hatte.
Trotzdem: “Sie waren einfach zu dumm, um die Lage zu erkennen”, brachte die Anklägerin das Problem auf den Punkt. “Sie haben die Tat letztendlich ausgeführt.” Der Angeklagte gelobte Besserung. “Es tut mir Leid, wird nicht wieder vorkommen.” Mindestens zweifelhafte Worte angesichts eines langen Vorstrafenregisters. In seinen Jugendjahren fiel M. mehrfach durch kleinkriminelle Delikte wie Diebstahl oder Fahren ohne Führerschein auf, verbüßte schließlich eine mehrjährige Jugendstrafe. Für die Staatsanwältin ausreichend Argumente, eine positive Sozial- und Kriminalprognose zu verneinen. Sie beantragte 14 Monate Haft ohne Bewährung.
Verteidiger Ingo Stolzenburg sah die Lage aus einem anderen Blickwinkel. Sein Mandant habe die meisten seiner Straftaten als Jugendlicher verübt. Die Chancen, dass er nicht erneut rückfällig werden würde, stünden besser, wenn er nicht ins Gefängnis müsse. Immerhin bemühte sich M. nach seiner letzten Haftstrafe um eine gesicherte Existenz. Ohne Schulabschluss absolvierte er einen Lehrgang zum Berufskraftfahrer, arbeitete bei mehreren Speditionen, wurde Vater. Um den entstandenen Schaden wieder gut zu machen, sagte er bereits vor Urteilsverkündung zu, 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen zu wollen. Da er wegen eines anderen Verfahrens in Untersuchungshaft sitzt, möchte er die Summe zunächst in Raten von 25 Euro abstottern. Nicht viel für den Anfang, aber der gute Wille stimmte das Gericht gnädig.
“Sie haben sich von Frau K. instrumentalisieren lassen”, konstatierte Richter Jens Kaden. Die Kammer wollte dem Angeklagten zumindest eine kleine Perspektive auf Freiheit bieten. “Wir wissen, dass die Bewährung steht und fällt wegen der anderen Sache. Je schuldiger Sie in der Sache sind, desto weniger nützt Ihnen die Bewährung.” Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf Tom M. wartet eine Anklage wegen gemeinschaftlichen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer, schweren Raubs sowie Diebstahls mit Waffen. Das Mindeststrafmaß: Fünf Jahre. Der Verhandlungstermin dafür steht noch nicht fest.
Zum 1. Teil vom 1. Februar 2012 auf L-IZ.de
Neulich im Landgericht: Rendezvous auf Aldi-Parkplatz – Schläge statt Sex
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