Sachbeschädigung, Körperverletzung, räuberische Erpressung, Diebstahl, Drogenbesitz. Lucas K. (22) war schon zehnfach vorbestraft, als er am Montag, 6. Februar, im Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nahm. Vor fünfeinhalb Jahren kam der Arbeitslose das erste Mal mit der Justiz in Kontakt.
Diesmal hatte er sich wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten. Die Tat liegt bereits anderthalb Jahre zurück. Am 4. Oktober 2010 soll er gemeinsam mit Eddy A. (25) und Benny B., seinen damaligen Kollegen Tom H. attackiert haben. Der 20-Jährige soll sich, den Beschuldigten zufolge, tags zuvor unter dem Vorwand, seine Jacke vergessen zu haben, Zugang zu B.’s Elternhaus verschafft und dort dessen Laptop gestohlen haben. Möglicherweise schuldete ihm der 22-Jährige Geld. Ein Polizeibericht ließ vermuten, dass sich möglicherweise auch wegen Drogen gezofft wurde. Zunächst regelten die jungen Männer die Sache unter sich. Der vermeintliche Dieb, so berichtete B., brachte ihm den Laptop am folgenden Nachmittag wieder vorbei.
Damit war die Sache noch nicht aus der Welt. Denn H. hatte wohl ein wichtiges Utensil vergessen. “Ich sollte noch das Ladekabel von dem Laptop bringen”, erzählte der schlaksige Mann mit zittriger Stimme vor Gericht. “Dann würde es auch keine Schläge geben.” Die gab’s trotzdem. In der Küche des angeblich Bestohlenen verpasste Lucas K. ihm eine Ohrfeige. Dann stellten ihm die drei Männer bis zur Haltestelle Hildebrandstraße nach, wo ihn B. mit flacher Hand gegen seinen Hinterkopf schlug.
Der Betroffene erlitt daraufhin einen epileptischen Anfall, musste im Krankenhaus versorgt werden und zeigte seine Peiniger an. Die setzten ihn vor der Verhandlung offenbar mächtig unter Druck. “Ich hab erfahren, wenn ich hier aussage oder auf der Straße erwischt werde, würde ich zusammengeschlagen werden.” Deswegen räumte er erst auf Nachbohren durch Richterin Julia Weidelhofer ein, überhaupt geschlagen worden zu sein. Die Anderen hatten zuvor die Angriffe eingeräumt. Reue zeigten sie keine, denn sie fühlten sich dabei offensichtlich im Recht.Dass Selbstjustiz strafbar ist, hätte K. beinahe auf höchst einschneidende Weise zu spüren bekommen. Der Staatsanwalt hätte den Mehrfachtäter gern hinter Schloss und Riegel gesehen. Alles andere sei der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln, erklärte er.
Schließlich hätte Lucas K. erst am Tattag seine vorerst letzte Strafe wegen Sachbeschädigung kassiert. Benny B., ebenfalls mehrfach vorbelastet, sollte seiner Meinung nach eine geringe Bewährungsstrafe erhalten. Für Eddy A. beantragte er einen Freispruch, da sich seine Tatbeteiligung nicht bewahrheitete. Weidelhofer folgte jedoch dem Wunsch von K.’s Verteidiger Jürgen Kohlen, der betonte, sein Mandant habe trotz der Aussicht, straffrei davon zu kommen, “absolute Offenheit und Ehrlichkeit” an den Tag gelegt.
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Dieses Argument überzeugte die Richterin. Sie gewährte ihm eine allerletzte Chance, indem sie ihn zu zwei Monaten auf Bewährung verurteilte. Zudem soll er 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Für den Verurteilten hatte sie mahnende Worte parat: “Wenn Sie nochmal hier auftauchen, und wenn sie nur für 99 Cent was klauen oder schwarz mit der Straßenbahn fahren, kann ich Ihnen keine günstige Kriminalprognose stellen.” Lucas K. wirkte davon kaum beeindruckt. Benny B. soll 1.000 Euro Geldstrafe zahlen, Eddy A. wurde erwartungsgemäß freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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