Das Zugunglück im September an einem Bahnübergang bei Bad Lausick war eines der schwersten der letzten Jahre. 22 Personen wurden dabei zum Teil schwer verletzt (L-IZ berichtete). Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen einen 29-jährigen Mann Anklage wegen des Tatvorwurfs des fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und der fahrlässigen Körperverletzung in zwanzig Fällen beim Amtsgericht Grimma erhoben.
Dem aus dem Landkreis Mittelsachen stammenden Mann wird zur Last gelegt, am 20. September letzten Jahres gegen 13.10 Uhr an einem Bahnübergang bei Bad Lausick/ Landkreis Leipzig einen Auffahrunfall verursacht und dabei einen Pkw auf die Gleise geschoben zu haben, so dass es in der Folge zu einem Zusammenstoß dieses Pkw mit einem in Richtung Leipzig fahrenden Regionalexpress (RE) der Deutschen Bahn kam, der aufgrund der Wucht des Aufpralls entgleiste.
Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft hatte der auf der Staatsstraße 49 aus Richtung Bad Lausick kommende Angeschuldigte mutmaßlich aus Unaufmerksamkeit zu spät gesehen, dass am Bahnübergang im Ortsteil Lauterbach vor der rot blinkenden Lichtsignalanlage bei noch geöffneten Schranken bereits ein Pkw stand und war mit seinem Transporter trotz Bremsung auf diesen aufgefahren.
Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Pkw auf die Gleise geschoben. Dem Angeschuldigten gelang es zusammen mit anderen Personen den leicht verletzten 64-jährigen Pkw-Insassen noch rechtzeitig vor dem herannahenden RE aus dem Pkw zu retten. Der mit 115 Stundenkilometer fahrende und mit 68 Fahrgästen besetzte RE entgleiste infolge des Zusammenstoßes, ein Wagen stürzte um und kam auf einem Feld zum Liegen.
Dabei wurden im RE der 50-jährige Zugführer und insgesamt einundzwanzig Fahrgäste verletzt, fünf davon schwer. Da drei der leicht verletzten Fahrgäste kein Verfolgungsinteresse äußerten, wurde durch die Staatsanwaltschaft in Bezug auf diese Geschädigten von der Strafverfolgung in der Anklageschrift abgesehen. Die eingehenden Untersuchungen durch Sachverständige an den am Unfall beteiligten Kraftfahrzeugen, dem Zug und der Lichtsignalanlage haben keinen Hinweis auf einen technischen Defekt ergeben, der zum Unfall hätte beitragen kennen. Nach den bisherigen Berechnungen entstand durch den Unfall ein Schaden von insgesamt mindestens 4,436 Millionen Euro.
Der Angeschuldigte hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert und von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch gemacht. Für den Fall einer Verurteilung des Angeschuldigten sieht das Strafgesetzbuch die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Zum Artikel vom 22. September 2011 auf L-IZ.de
Zugunglück bei Bad Lausick: Staatsanwalt ermittelt gegen Unfallfahrer – Landrat Gey lobt Rettungsdienste
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