Ein Gartenhaus aus Holz auf dem eigenen Grundstück muss nicht nur Abstellraum sein – es eignet sich auch zum Leben und Wohnen. Dafür kann es gute Gründe geben: Mal fehlt der Platz für ein Büro oder für ein Hobby, die Zimmer der Kinder werden zu klein, und manch einer sucht abseits vom Familientrubel ein ruhiges Plätzchen.
Ein solches Refugium muss auch nicht groß sein. Raum ist bekanntlich in der kleinsten Hütte, und wer klug plant, kann mit einem Gartenhaus seinen Wohnraum meist ohne große Probleme erweitern.
Genehmigungspflichtig oder nicht?
Generell ist ein Gartenhaus unter bestimmten Umständen in ganz Deutschland genehmigungspflichtig. Ob eine Baugenehmigung benötigt wird, hängt von den baurechtlichen Vorschriften ab. Diese sind von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Egal, ob die neue Residenz bereits steht und darin bislang nur Gartengeräte lagern, oder ob das Häuschen erst aufgestellt werden soll: Bevor die ersten Pläne geschmiedet werden, ist in vielen Fällen zunächst die Erlaubnis der örtlichen Baubehörde notwendig. Hier gibt es möglicherweise einige bürokratische Hürden. Zum Beispiel dann, wenn das Gartenhaus als Erstwohnsitz ständig bewohnt werden soll und überdies mit einer Feuerstelle, einer Toilette und einem Aufenthaltsraum ausgestattet ist.
In diesem Fall muss ein Antrag auf Umnutzung erfolgen. Außerdem gelten dann verschiedene Vorschriften, was Feuerschutz, Dämmung, Schallschutz und Entwässerung angeht. Wer lediglich seinen Wohnraum erweitert und die Infrastruktur des nahe gelegenen Wohnhauses nutzt (Toilette, Küche), braucht keinen Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Ein oder mehrere Räume?
Sind alle Weichen gestellt, können die Planungen losgehen. Besteht bereits ein Gartenhaus, stellt sich die Frage nach der Größe erst gar nicht. Dann geht es darum, den bestehenden Platz gut zu nutzen. Bei Neukäufen ist das eine andere Sache, hier besteht oft mehr Spielraum bei der Größe, wenn die Gegebenheiten des Grundstücks es zulassen. Im Grunde hängt die Frage nach der Größe davon ab, wie das Gebäude künftig genutzt werden soll: Als Wohnraum für die fast erwachsenen Kinder ist sicher mehr Raum nötig als für einen Rückzugsort, der nur zum Lesen und Entspannen dienen soll.
Hinzu kommt die Bauart und damit auch die Frage nach der Wandstärke: Sind die Wände zu dünn, lässt sich das Gebäude nicht ausreichend dämmen. Üblich sind zwar Wandstärken von 40 beziehungsweise 44 Millimetern, doch da das Gartenhaus als Wohnraumerweiterung wahrscheinlich auch im Winter genutzt werden soll, empfehlen sich Wandstärken von 70 oder sogar 92 Millimetern – oder geringere Stärken mit gleichzeitiger Wärmeisolierung der Wände und des Fußbodens. Weitere Überlegungen sind zum Beispiel, ob nur ein Raum zur Verfügung stehen soll oder mehrere Räume, ob eine Terrasse das Häuschen zieren soll oder ob sogar ein Schlafboden eingezogen werden kann.
Ohne Fundament geht nichts
Ein gut durchdachtes Gartenhaus, das als zusätzlicher Wohnraum genutzt werden soll, beginnt beim Fundament. Nichts ist schlimmer als ein falsch errichteter Untergrund und das Gartenhaus schon nach kurzer Zeit wieder abgerissen werden muss. Hier ist eine Fundamentplatte oder ein Streifenfundament unabdingbar, die dem Gebäude die notwendige Stabilität verleiht und gleichzeitig auch isolierend wirkt. Genauso muss das Dach solide, isolierend und witterungsbeständig sein. Bei der Dämmung des Innenraums ist wichtig, dass die Arbeiten in Gebäude wirklich fachgerecht ausgeführt werden.
Ohne die richtigen Kenntnisse kann es sonst im Winter schnell zu kalt und im Sommer zu heiß werden. Außerdem schützt die richtige Dämmung vor Schimmelbildung. Auch der Fußboden muss ausreichend vor Kälte und Feuchtigkeit abgeschirmt werden. Geeignete Dämmmaterialien sind zum Beispiel Holzwolle, Perlit, Hartschaumplatten oder Mineralwolle. Gedämmt wird übrigens am besten im Mehrschichtsystem. Welcher Fußboden verlegt werden soll und welche Wandverkleidung angebracht wird, hängt natürlich vom individuellen Geschmack ab, gleiches gilt für den Fußbodenbelag. Meistens wird für die Verkleidung des Innenraums Holz oder Rigips verwendet und der Fußboden mit Holzbohlen, Laminat oder Vinyl ausgelegt.
Energieversorgung bedenken
Wenn das Gartenhaus nahe am Wohnhaus liegt, ist die Stromversorgung meistens kein Problem. Ausgehend von den Hausanschlüssen lassen sich hier entsprechende Kabel ziehen und verlegen. Auch die Solaranlage auf dem Dach ist natürlich eine Möglichkeit. Je nach Größe der Panels und der Dauer der Sonneneinstrahlung lässt sich der vergleichsweise niedrige Strombedarf in der Regel decken.
Gleichzeitig besteht die Chance, den Stromverbrauch niedrig zu halten, indem man zum Beispiel geschützte Kerzen oder Windlichter zur Beleuchtung verwendet. Auch mit mechanischen Küchengeräten lässt sich Strom sparen. Allerdings gilt auch hier: Wird das Gartenhaus nur wenig genutzt, rechnet sich eine Solaranlage möglicherweise nicht. Wer das Häuschen jedoch tagtäglich, zum Beispiel als Büro benötigt, kann von dieser Investition profitieren.
Wird das Wohnhaus über eine Zentralheizung mit Wärme versorgt, kann genauso ein Heizkörper an das bestehende System angeschlossen werden. Auch eine Fußbodenheizung lässt sich auf diese Weise installieren. Sie lässt sich ohne große Probleme sowohl unter Holzböden als auch unter Stein und Fliesen verlegen. Etwas schwieriger gestaltet sich die Wahl der richtigen Heizung, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Wärme über die Zentralheizung in das Gartenhaus zu leiten.
Nicht alle Heiztypen sind geeignet
Nicht alle Heizungstypen sind für Gartenhäuser aus Holz geeignet. Außerdem müssen verschiedene Sicherheitsvorschriften beachtet werden. In vielen Fällen erfordert eine Heizung, die in einem Gartenhaus installiert werden soll, auch eine Baugenehmigung. Gleichzeitig kommt es bei der Wahl der Heizung auch auf andere Faktoren wie zum Beispiel Wohnfläche und Kosten an.
Genauso hängt die Wahl davon ab, ob das Haus ganzjährig oder saisonal genutzt werden soll. Wird das Häuschen nur ab und an genutzt, sind sicherlich andere Heizsysteme sinnvoller als bei einer längeren Nutzung. Übliche Heizungstypen für Gartenhäuser sind
- Öl-Radiatoren
- Solarheizungen
- Elektroheizungen
- Infrarotheizungen
- Gasheizungen
- Pellet- und Holzofen
Welche Heizungstypen geeignet und erlaubt sind, weiß das zuständige Bauamt der jeweiligen Gemeinde. Kaminöfen oder auch Pelletöfen benötigen einen fachgerechten Einbau und müssen außerdem vom Schornsteinfeger abgenommen werden.
Einrichtung gut überdenken
Ob skandinavisch oder mediterran: Die Einrichtungsmöglichkeiten für ein wohngerechtes Gartenhaus sind vielfältig. Atmosphäre lässt sich nicht nur mit den passenden Möbeln, sondern auch über Wandgestaltung und Beleuchtung herstellen. Wer sein Gartenhaus als Ruhe-Oase nutzen möchte, kann auch viel über indirektes Licht oder über Lichterketten erreichen.
Plissees vor den Fenstern können dazu beitragen, dass das Licht nicht zu grell einfällt und dienen gleichzeitig als Sichtschutz. Wichtig ist auch, passende und gemütliche Möbel zu wählen und dabei im Zweifel etwas mehr zu investieren. Sitzt oder liegt es sich nicht gut, kann ein Gartenhaus noch so schön eingerichtet sein und trotzdem kaum Freude bringen.
Steht das Gartenhaus bereits einige Jahre, ist wahrscheinlich auch ein frischer Anstrich nötig. Darüber hinaus sollten bei der Gestaltung auch die Außenanlagen berücksichtigt werden. Wenn auch draußen das Ambiente stimmt, wirkt das Häuschen drinnen noch kuscheliger.
Den passenden Rahmen erhält das Gartenhaus am besten durch verschiedene Pflanzen, die um das Gebäude gruppiert werden oder auch durch bepflanzte Kübel und Balkonkästen. Steine und Naturmaterialien unterstreichen den natürlichen Charme des Holzhauses. Nicht zuletzt sollte der Weg zum Gartenhaus trockenen Fußes bequem zu erreichen sein.
Steuern sparen
Wer das Gartenhaus als Büro nutzen möchte, kann sogar Steuern sparen. Allerdings müssen dazu einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Gebäude als außerhäusliches Büro vom Finanzamt akzeptiert wird. In diesem Fall fallen auch die strengen Richtlinien weg, die die Anerkennung eines Arbeitszimmers im Wohngebäude nach sich zieht.
Wenn das Gartenhaus zum Arbeitsplatz wird, entfällt auch die Begrenzung für die Höhe der Aufwendungen, die derzeit bei 1.250 Euro pro Jahr liegt. So gut wie alle Kosten können bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden, entweder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten.
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