Manchmal gehen künstlerische Aktionen nach hinten los, so wie die witzig gemeinten Beiträge mehrerer Schauspieler/-innen unter dem Hashtag #allesdichtmachen. Dabei ging es ihnen gar nicht darum, ausgerechnet bei den Querdenkern Beifall zu finden. Sie haben ganz eigene Probleme mit dem endlosen Lockdown. Darauf macht auch die freie Sächsische Kultur- und Kreativszene mit einem Appell aufmerksam.

Denn den aktuellen Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Infektionsschutzgesetzes sehen die freien Künstler, die nun schon monatelang ohne Auftritte und Einnahmen aushalten müssen, als einen folgenschweren Schritt in die falsche Richtung. Sie fordern deshalb Ausnahmen für regionale Modellprojekte im Kulturbereich und Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel (Open-Airs) bei Einhaltung von genehmigten Hygienekonzepten.„Der vorliegende Entwurf zum Infektionsschutzgesetz verhindert das kulturelle Leben auf allen Ebenen und für eine lange Zeit. Damit wird er weder dem aktuellen Erkenntnisstand zum effektiven Umgang mit der Pandemie gerecht, noch ist er gesellschaftlich zumutbar. Er stellt im Gegenteil eine hochgradige Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens dar und muss dringend korrigiert werden!“, formulieren sie im gemeinsamen Schreiben, an dem sich auch die Leipziger Club- und Kulturstiftung, der Runde Tisch Leipziger Spielstätten, vak – Initiative Leipziger Veranstaltungskollektive, das Bündnis #DASistLEIPZIG und die darin organisierten Vereine LiveKommbinat Leipzig e. V., Leipzig + Kultur e. V.  und Kreatives Leipzig e. V. beteiligen.

Ihre Position begründen sie darin auch: „Die Tatsache, dass sich Menschen mit den steigenden Temperaturen draußen unkontrolliert und unkontrollierbar versammeln werden, ist in den Maßnahmen der Pandemiebekämpfung zwingend zu berücksichtigen. Ohne Hygienemaßnahmen und eine Rückverfolgbarkeit der Kontakte stellt dieser Fakt ein erhebliches Risiko für das Infektionsgeschehen dar. Reglementierte und unter maximalen Schutzvorkehrungen stattfindende Kulturangebote und Veranstaltungen sind hierbei nicht als das Problem zu betrachten, sondern ein essenzieller Teil der Lösung.

Zahlreiche Open-Air-Erfahrungen aus dem Jahr 2020 weisen nach, dass Veranstaltungen unter freiem Himmel mit kontrollierten und funktionierenden Hygienekonzepten realisierbar sind, ohne ein erhöhtes Infektionsrisiko zu generieren. Zusätzlich zu den erprobten Hygieneregeln sollen Besucher/-innen dieser Veranstaltungen aktuell auf vorhandene Infektionen getestet werden, um das Restrisiko weiter zu senken. Mit diesen Maßnahmen kann die Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleistet werden.

In dieser Form abgesicherte Veranstaltungen sind ein wesentlicher Baustein zur weitgehenden Verhinderung von illegalen Zusammenkünften und Partys in privaten Innenräumen, die von der Wissenschaft als wesentliche Pandemietreiber identifiziert wurden. Da das Infektionsrisiko unter freiem Himmel wissenschaftlich seitens der Gesellschaft für Aerosolforschung als sehr gering eingestuft wurde, müssen die politischen Maßnahmen primär darauf abzielen, das soziale Leben unter freiem Himmel zu ermöglichen.“

Und es würde so manchem im Lockdown Vereinsamten natürlich wider die Gelegenheit geben, Kultur zu erleben. Denn Kultur ist ja nicht nur für die Macher wichtig. Die Gesellschaft braucht sie genauso dringend, um sich ihrer selbst wieder bewusst zu werden.

Der Appell zum Nachlesen.

Die freie Sächsische Kultur- und Kreativszene schließt sich daher den Forderungen des Deutschen Kulturrats für Änderungen im Infektionsschutzgesetz an und betont: „Wir fordern die Ermöglichung von regionalen, wissenschaftlich begleiteten Modellprojekten im Kulturbereich und von Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel, die unter Einhaltung eines genehmigten Hygienekonzeptes durchgeführt werden. Der vorliegende Entwurf zum Infektionsschutzgesetz verhindert das kulturelle Leben auf allen Ebenen und für eine lange Zeit. Damit wird er weder dem aktuellen Erkenntnisstand zum effektiven Umgang mit der Pandemie gerecht, noch ist er gesellschaftlich zumutbar. Er stellt im Gegenteil eine hochgradige Gefährdung des gesellschaftlichen Friedens dar und muss dringend korrigiert werden!“

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