Private Krankenversicherung für Polizist:innen: Der ultimative Leitfaden

Zuletzt aktualisiert:  20.11.2024

Als Polizist:in kommt man nicht umhin, sich mit dem Thema der privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Durch die spezifischen Bedingungen des Polizeidienstes ergeben sich besondere Anforderungen an die Krankenversicherung, die es zu berücksichtigen gilt. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte über die private Krankenversicherung für Polizist:innen.

Die Besonderheiten der Krankenversicherung für Polizist:innen

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass Polizist:innen nicht einfach eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen können wie andere Arbeitnehmer:innen. Stattdessen werden sie vom Staat entweder über die „Heilfürsorge“ oder die „Beihilfe“ krankenversichert. Hierbei handelt es sich um keine klassischen Versicherungen, sondern um staatliche Absicherungen für Beamt:innen mit risikoreichen Berufen.

Heilfürsorge: Die 100-Prozent-Absicherung

Bei der Heilfürsorge übernimmt der Staat 100 Prozent der Krankenversicherungskosten für Polizist:innen und andere risikoreiche Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. Allerdings entspricht der Leistungsumfang lediglich dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Für zusätzliche Leistungen wie Zahnersatz, heilpraktische Behandlungen oder Kuren müssen separate private Bausteine hinzugebucht werden.

Darüber hinaus verpflichtet die Heilfürsorge zum Abschluss einer separaten Pflegeversicherung. Diese kann entweder privat oder freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse abgeschlossen werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Beihilfe: Die teilweise Übernahme der Kosten

Scheiden Polizist:innen aus dem aktiven Dienst aus, greift anstelle der Heilfürsorge die Beihilfe. Hierbei werden mindestens 50 Prozent der Krankenversicherungskosten vom Staat übernommen, bei Polizist:innen im Ruhestand sogar bis zu 70 Prozent. Für den verbleibenden Restbetrag müssen Polizist:innen selbst aufkommen und eine sogenannte „Restkostenversicherung“ abschließen.

Diese Restkostenversicherung erfolgt in der Regel über eine private Krankenversicherung (PKV). Eine gesetzliche Krankenversicherung kommt dafür nicht infrage, da die monatlichen Beiträge für eine freiwillige Versicherung bei bis zu 800 Euro liegen würden.

Drei wichtige Tipps zur Beihilfeversicherung

  1. Vergleichen lohnt sich: Da es viele Anbieter mit unterschiedlichen Leistungspaketen gibt, sollten Polizist:innen verschiedene Optionen vergleichen und ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.
  2. Anwartschaft beantragen: Nur gesunde Polizist:innen können eine PKV abschließen. Daher empfiehlt es sich, bereits im aktiven Dienst (Phase der Heilfürsorge) eine Anwartschaft auf Beihilfe zu beantragen und eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. So sichern sich Polizist:innen ihre Gesundheit für den Ruhestand.
  3. Versicherungslücken schließen: Vor dem Wechsel von der Heilfürsorge in die Beihilfe sollten Polizist:innen mögliche Versicherungslücken ausfindig machen und mit einer sogenannten Ergänzungsversicherung für die Beihilfe abdecken.

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Polizist:innen

Die Kosten für eine PKV variieren je nach Tarif und Leistungsumfang. Hier ein Überblick über die typischen Beitragshöhen:

Tarifart Kosten für Polizeianwärter:innen Kosten für verbeamtete Polizist:innen
Einfache PKV (GKV-Niveau) ca. 60 Euro/Monat ca. 180 Euro/Monat
Standard-PKV ca. 70 Euro/Monat ca. 220 Euro/Monat
Premium-PKV ca. 80 Euro/Monat ca. 300 Euro/Monat

Dabei enthalten die Premium-Tarife in der Regel eine Beihilfeergänzung sowie die komplette Kostenübernahme für Zahnersatz und Heilpraktiker:innen.

Leistungen einer PKV für Polizist:innen

Unabhängig vom gewählten Tarif sollten bestimmte Leistungen in einer PKV für Polizist:innen unbedingt enthalten sein:

  • Lebenserhaltende Hilfsmittel (Körperersatzstücke, Beatmungsgeräte, Heimdialysegeräte)
  • Lebensrettende Medikamente
  • Freie Arztwahl bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
  • Kuren mit Kurtagegeld von mindestens 250 Euro
  • Alternative Heilmethoden
  • Auslandsreise-Krankenversicherung

Für Polizist:innen ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung unverzichtbar, um eventuelle Versorgungslücken der staatlichen Absicherungen zu schließen. Dabei gilt es, die individuelle Situation zu berücksichtigen und die verschiedenen Angebote sorgfältig zu vergleichen. Mit den richtigen Informationen und einem maßgeschneiderten Tarif können Polizist:innen jedoch sicherstellen, dass sie im Krankheitsfall bestmöglich versorgt sind.

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