KFT gründen – Wir helfen Ihnen dabei eine Korlátolt Felelősségű Társaság in Ungarn zu gründen (deutschsprachig)

Zuletzt aktualisiert:  01.12.2024

In der Geschäftswelt Ungarns spielt die KFT eine bedeutende Rolle. Vergleichbar mit der deutschen GmbH, bietet diese Unternehmensform zahlreiche Vorteile für Investoren und Unternehmer. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Kürzel und wie geht man die Gründung am besten an?

Was ist eine KFT?

KFT steht für „Korlátolt Felelősségű Társaság“ und entspricht in etwa der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese Rechtsform erfreut sich großer Beliebtheit, da sie eine klare Trennung zwischen Privatvermögen und Firmenvermögen ermöglicht. Zudem genießt sie in Ungarn ein hohes Ansehen und wird von Geschäftspartnern oft als seriöser wahrgenommen als Einzelunternehmen.

Der Weg zur eigenen KFT

Voraussetzungen und erste Schritte

Um eine KFT zu gründen, bedarf es einiger Vorbereitungen. Zunächst einmal ist ein Mindestkapital von 3.000.000 Forint erforderlich – das entspricht ungefähr 7.300 Euro. Interessanterweise muss dieses Kapital nicht zwingend auf einem Bankkonto hinterlegt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, es als Bargeld in die Handkasse einzuzahlen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Jeder Gründer benötigt eine ungarische Meldeadresse oder einen Zustellungsbevollmächtigten im Land. Dies mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, ist aber mit der richtigen Unterstützung leicht zu bewerkstelligen.

Der bürokratische Marathon

Nach der Vorbereitung folgt der Papierkram. Hier eine Übersicht der wichtigsten Schritte:

  1. Erstellung der Gründungsdokumente
  2. Unterzeichnung aller Unterlagen (kann auch elektronisch erfolgen)
  3. Einreichung beim zuständigen Amtsgericht innerhalb von 30 Tagen
  4. Registrierung der Gesellschaft
  5. Eröffnung eines Geschäftskontos

Wichtig: Die 30-Tage-Frist sollte unbedingt eingehalten werden, um Bußgelder zu vermeiden.

Stolpersteine und wie man sie umgeht

Die Sprachbarriere

Eine der größten Herausforderungen bei der KFT-Gründung ist oft die Sprache. Viele Dokumente und Formulare sind auf Ungarisch, was für Ausländer eine erhebliche Hürde darstellen kann. Hier empfiehlt es sich, einen deutschsprachigen Anwalt oder Berater hinzuzuziehen, der mit den lokalen Gegebenheiten vertraut ist.

Kulturelle Unterschiede

Auch wenn Ungarn geografisch nicht weit von Deutschland entfernt ist, gibt es durchaus kulturelle Unterschiede in der Geschäftswelt. Ein sensibler Umgang mit diesen Nuancen kann den Gründungsprozess erheblich erleichtern.

Expertenrat: Interview mit Dr. Nagy

Um einen tieferen Einblick in die Materie zu gewinnen, haben wir Dr. Nagy von der Kanzlei NZP NAGY LEGAL befragt. Hier einige seiner Tipps:

„Viele unterschätzen den Zeitaufwand für eine KFT-Gründung. Planen Sie genügend Puffer ein und lassen Sie sich von Rückschlägen nicht entmutigen. Ein häufiger Fehler ist auch, dass Gründer versuchen, alles alleine zu stemmen. Holen Sie sich lieber frühzeitig professionelle Unterstützung – das spart am Ende Zeit und Nerven.“

Rechtliche Fallstricke vermeiden

Dr. Nagy warnt auch vor einigen rechtlichen Fallstricken:

„Achten Sie penibel darauf, alle Fristen einzuhalten. Besonders die 30-Tage-Frist für die Einreichung der Unterlagen wird oft unterschätzt. Zudem sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass eine KFT zwar eine Haftungsbeschränkung bietet, aber dennoch gewisse Pflichten mit sich bringt. Informieren Sie sich gründlich über Ihre Rechte und Pflichten als Geschäftsführer.“

Die Kosten im Überblick

Ein wichtiger Aspekt bei der Gründung einer KFT sind natürlich die Kosten. Hier eine grobe Übersicht:

Posten Geschätzte Kosten in Euro
Mindestkapital 7.300
Notargebühren 500 – 1.000
Registrierungsgebühren 300 – 500
Übersetzungen 200 – 500
Anwaltskosten 1.000 – 3.000

Bitte beachten Sie, dass dies nur Richtwerte sind und die tatsächlichen Kosten je nach individueller Situation variieren können.

Fördermöglichkeiten

Es lohnt sich, nach möglichen Förderprogrammen Ausschau zu halten. Sowohl die ungarische Regierung als auch die EU bieten verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmensgründungen an. Ein Gespräch mit der deutsch-ungarischen Handelskammer kann hier sehr aufschlussreich sein.

Fazit: Lohnt sich die KFT-Gründung?

Die Gründung einer KFT in Ungarn kann für viele Unternehmer ein kluger Schachzug sein. Die günstigen Steuersätze und die zentrale Lage in Europa machen das Land zu einem attraktiven Standort. Allerdings sollte man die Herausforderungen nicht unterschätzen. Eine sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung sind der Schlüssel zum Erfolg.

Checkliste für Ihre KFT-Gründung

Zum Abschluss noch eine kleine Checkliste, die Ihnen bei der Planung helfen kann:

  • Geschäftsplan erstellen
  • Mindestkapital bereitstellen
  • Ungarische Meldeadresse oder Bevollmächtigten organisieren
  • Rechtsbeistand suchen
  • Gründungsdokumente vorbereiten und unterschreiben
  • Frist für Einreichung beim Amtsgericht im Auge behalten
  • Geschäftskonto eröffnen
  • Steuerberater in Ungarn finden

Mit dieser Vorbereitung sind Sie bestens gerüstet, um Ihre ungarische Geschäftsreise zu beginnen. Viel Erfolg!kft gründen

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