Das Sächsische Justizministerium richtete am heutigen Montag eine Gedenkveranstaltung anlässlich des 15. Todestages der Ägypterin Marwa El-Sherbini aus. Sie wurde 2009 im Zuge eines Gerichtsprozesses im Landgericht Dresden ermordet. Außerdem: Das Beratungsangebot für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt in Sachsen wird ausgebaut und der AfD-Politiker Björn Höcke wurde vor dem Landgericht Halle (Saale) erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Die LZ fasst zusammen, was am Montag, dem 1. Juli 2024, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Jahrestag des Mordes an Marwa El-Sherbini
Am heutigen Montag jährt sich der rassistisch motivierte Mord an Marwa El-Sherbini während einer Verhandlung im Landgericht Dresden zum fünfzehnten Mal. Zum ersten Mal richtete das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung aus diesem Anlass einen Gedenktag der sächsischen Justiz gegen Rassismus aus.
El-Sherbini wurde am 1. Juli 2009 durch Messerstiche getötet, nachdem sie im Gericht ihre Zeugenaussage gemacht hatte und den Saal verlassen wollte. Ihr Ehemann wurde bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt. Das damals dreijährige Kind der Ägypterin, die zum Zeitpunkt der Tat schwanger gewesen war, blieb unverletzt.
Täter war der Angeklagte in der Verhandlung. Er hatte sich vor Gericht verantworten müssen, weil er die junge Frau auf einem Spielplatz beleidigt und beschimpft hatte. Er wurde am 11. November 2009 vom Landgericht Dresden wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
„Dieser Mord hinterlässt Wunden, die nie jemals vollständig heilen werden“, so Sachsens Justizministerin Katja Meier (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN). „Das Gedenken an Marwa El-Sherbini ist uns als Gesellschaft Mahnung und Auftrag für die Zukunft. Wir sind als Gesellschaft aufgerufen, die zerstörerischen und verheerenden Konsequenzen von menschenfeindlichen Ideologien für unsere Demokratie nie zu unterschätzen.“
Neue Beratungsangebote für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt in Sachsen
Zum heutigen 1. Juli 2024 werden zwei neue Beratungsangebote bei häuslicher und sexualisierter Gewalt ihre Arbeit in Sachsen aufnehmen. So wird es ein weiteres Beratungsangebot für Betroffene häuslicher Gewalt und Stalking in Leipzig geben sowie eine landesweite Service- und Anlaufstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Sexualisierte Gewalt, Prävention, Intervention (LAG SGPI) mit Sitz in Dresden.
In 2022 stieg die Anzahl der Opfer häuslicher Gewalt in Leipzig um 20 Prozent an. „Die seit Jahren von Freistaat und Kommune geförderte Interventions- und Koordinierungsstelle (KIS) Leipzig musste aufgrund der hohen Nachfrage immer wieder Aufnahmestopps verhängen. Im Jahr 2023 wurden deshalb die Abstimmungen zwischen Freistaat und Kommune intensiviert, mit dem Ziel, ein weiteres Beratungsangebot in der größten Stadt im Freistaat zu schaffen“, heißt es dazu in einer Mitteilung des sächsischen Justizministeriums.
Mit dem Beschluss des Landesaktionsplans des Freistaates Sachsen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Umsetzung der Istanbul-Konvention sei nun der Weg für die nächsten sechs Jahre geebnet, weitere Maßnahmen zum Schutz die Situation von gewaltbetroffener Frauen und Mädchen zu treffen.
„Dass wir schutzbedürftigen Menschen, dass wir Opfern von Gewalt in ihrer Not helfen und sie unterstützen, muss auf allen politischen Ebenen selbstverständlich sein und das gehen wir Hand in Hand an“, so Gleichstellungsministerin Katja Meier.
Höcke erhält erneute Geldstrafe
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist heute vor dem Landesgericht Halle (Saale) erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Insgesamt 16.000 Euro, aufgeteilt zu 130 Tagessätzen von jeweils 130 Euro, muss der AfDler zahlen, weil er auf einer Veranstaltung seiner Partei die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA, „Alles für Deutschland“, ausgesprochen bzw. sein Publikum dazu animiert hatte, diese auszusprechen.
Wegen des gleichen Vergehens, allerdings an einem anderen Tag, wurde Höcke bereits im Mai schon einmal zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt.
Der heute zu Ende gegangene Prozess in Halle war nicht der letzte für den vom thüringischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuften Politiker. Vor dem Landgericht Mühlhausen wird er sich demnächst wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten müssen. Konkret geht es in dem Fall um die Verbreitung eines Posts auf dem Messenger-Dienst Telegram.
Zwei neue Lastenrad-Stationen
Ab heute gehen zwei neue Stationen zur Ausleihe von Lastenrädern in Leipzig an den Start. An der Mobilitätsstation in der Oeserstraße 27 (Schleußig) und im Kulturhof Gohlis in der Eisenacher Straße 72 kann man künftig ebenfalls Lastenräder ausleihen. Damit steigt die Anzahl der Stationen im Stadtgebiet auf insgesamt neun.
Außerdem wird es ab dem heutigen 1. Juli nur noch möglich sein, die Räder an der jeweiligen Ausleihstation wieder abzugeben. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, waren die Räder anscheinend in der Vergangenheit immer wieder falsch abgestellt. Dadurch seien unnötige Kosten verursacht worden.
Noch in diesem Sommer, so voraussichtlich zur Ratsversammlung im August, soll der Stadtrat über einen möglichen Regelbetrieb des Lastenrad-Verleihsystems abstimmen. Im Dezember 2022 war das Angebot in eine fünfmonatige Testphase gegangen, seit deren Ende wird es mit verringerter Größe übergangsweise weitergeführt. Rund 350 monatliche Ausleihen registriert die Stadt derzeit, die Tendenz sei steigend.
Open-Air-Theater, Leuschner-Platz und Grundeinkommen
Worüber die LZ heute berichtet hat:
Open-Air-Premiere am 10. Juli: „Magical Mystery“ im TV Club
Spielzeit 2023/24 der Oper Leipzig: Tobias Wolff freut sich über gestiegene Besucherzahlen
20 Jahre Netzwerk Grundeinkommen: Am 6. Juli wird im Budde-Haus gefeiert
Knockout-Prozess und seltenes botanisches Spektakel
Was heute außerdem wichtig war: Das Oberlandesgericht Thüringen hat vier Mitglieder der rechtsradikalen Eisenacher Kampfsportgruppe „Knockout 51“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Einen ausführlichen Bericht zu dem Fall von unserem Redakteur René Loch gibt es hier.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) darf die AfD weiter als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren. Das entschied heute das Verwaltungsgericht München und wies damit eine Klage der Partei zurück. 2022 hatte der bayerische Verfassungsschutz angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen.
Und noch etwas zum Staunen: Im Botanischen Garten wird heute die sogenannte Königin der Nacht erblühen. Nur einmal im Jahr öffnet die karibische Pflanze ihre bis zu 30 Zentimeter großen Blüten. Besucher*innen sind zwischen 19.30 und 22.30 Uhr dazu eingeladen, das Spektakel zu beobachten.
Was morgen passieren wird: Wobei es vielmehr heißen müsste: Was morgen NICHT passiert. Denn schon wieder wurde der Prozess um die Ballermann-Sängerin Melanie Müller verschoben. Die ehemalige RTL-Dschungelkönigin und Bachelor-Kandidatin soll sich unter anderem vor Gericht verantworten, weil sie bei einem Konzert den sogenannten Hitlergruß gezeigt haben soll. Bereits vor zwei Wochen wurde ein angesetzter Verhandlungstermin wegen Krankheit kurzfristig abgesagt.
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