Heute früh kam es zu einem Verkehrsunfall in Leipzig-Heiterblick, bei dem zwei kleine Kinder verletzt wurden. Der Bundesgerichtshof hat den bekannten Süßwarenhersteller Katjes angehalten, die Werbung „klimaneutral“ genauer zu erklären, was Folgen auch für andere Produktanbieter haben dürfte. Und: Seit heute ist in Deutschland ein reformiertes Einbürgerungsrecht in Kraft. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 27. Juni 2024, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Fahrzeug-Crash in Leipzig-Heiterblick am Morgen
Zwei verletzte Kinder im Alter von zwei bzw. vier Jahren sowie geschätzte 15.000 Euro Sachschaden: Dies ist die vorläufige Bilanz eines Unfalls am Donnerstagmorgen unweit vom Paunsdorf-Center in Leipzig. Wie die Polizeidirektion (PD) mitteilt, stieß der 24-jährige Fahrer eines Mercedes Sprinter, der stadteinwärts unterwegs war, etwa 8:35 Uhr auf der Kreuzung Permoser Straße/Paunsdorfer Allee mit einem VW Sharan zusammen. In ihm befanden sich neben dem 37-jährigen Fahrer zwei Kinder im Alter von zwei bzw. vier Jahren.
Beide mussten nach dem Crash zur ambulanten Versorgung in eine Klinik gebracht werden, zudem war die Permoser Straße stadteinwärts vorübergehend gesperrt. Der Sachschaden wird auf grob 15.000 Euro beziffert. Die Ursache des Zusammenstoßes ist derzeit noch ungeklärt, der Verkehrsunfalldienst ermittelt. In diesem Zusammenhang wird nach Zeuginnen und Zeugen gesucht. Insbesondere die Ampelschaltung zum Zeitpunkt des Zusammenpralls der Autos ist von Interesse. Hinweise sind erbeten an die Verkehrspolizeiinspektion Leipzig, Schongauerstraße 13, 04328 Leipzig, Tel. (0341) 255 – 2850 (tagsüber) sonst 255 – 2910.
BGH spricht Klartext: Hersteller müssen „grüne Werbung“ erläutern
„Klimaneutral“ – das klingt schön und verschafft Verbrauchern mit Bewusstsein um den längst spürbaren Klimawandel auch noch ein gutes Gewissen. Weitergehend hinterfragt wird der Begriff jedoch selten, und Hersteller verschiedener Produkte schmücken sich gern mit dem Terminus, ohne ihn erklären zu müssen.
Unzulässig, befand jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute veröffentlichen Urteil: Mehrdeutige umweltbezogene Begrifflichkeiten sind demnach nur dann gestattet, wenn deren genaue Bedeutung innerhalb der Produkt-Reklame aufgelöst wird, entschied der I. Zivilsenat des BGH.
Verein sah Irreführung und klagte gegen Süßwarenhersteller Katjes
Im konkreten Fall ging es um Werbung des populären Fruchtgummi- und Lakritzherstellers Katjes. Der hatte sich in einem Magazin gerühmt, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ herzustellen, dazu gab es ein Logo und den Verweis auf die Internetseite eines „ClimatePartners.“ Auch auf Weingummi-Verpackungen von Katjes, die in vielen Läden, Supermärkten und Kiosks zu erwerben sind, wurde der Ausdruck „klimaneutral“ verwendet.
Das missfiel dem klagenden „Verein Wettbewerbszentrale“, der darin eine Irreführung von Verbrauchern sah: Diese könnten fälschlich glauben, dass klimaschädliche Ausstöße im Herstellungsprozess vermieden werden. Richtig sei aber vielmehr, dass Katjes die „Klimaneutralität“ aus Kompensationsmaßnahmen zum Ausstoß von Treibhausgasen ableite, was nicht gleichwertig sei. Der BGH stimmte zu: „Bei einer Werbung, die einen mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie ‚klimaneutral‘ verwendet, muss deshalb zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist“, so das Urteil.
Ein Internetlink, so die Klarstellung, reiche nicht aus. Von der Entscheidung wird jetzt eine gewisse Signalwirkung nicht nur für Lebensmittelproduzenten erwartet. In den Vorinstanzen war die Klage gegen Katjes 2022 bzw. 2023 noch ohne Erfolg geblieben. Das 1950 gegründete Unternehmen mit Sitz in Emmerich am Rhein erklärte in einer ersten Reaktion, seine Klimaschutzbemühungen künftig besser kommunizieren zu wollen.
Reformprojekt in Kraft: Der Weg zum deutschen Pass soll kürzer werden
Schnellere Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft als Option: Seit heute ist in Deutschland ein neues Einbürgerungsrecht in Kraft. Kernpunkte sind eine mögliche Einbürgerung für Migrantinnen und Migranten bereits nach fünf Jahren im Land (bisher: mindestens acht), bei herausragender Integrationsanstrengung kann die Wartezeit bis auf drei Jahre gesenkt werden. Zudem ist jetzt grundsätzlich auch die doppelte Staatsbürgerschaft möglich, was sich beispielsweise auf Kinder von eingewanderten Eltern auswirkt, die in der Bundesrepublik geboren wurden.
Rassismus, Antisemitismus und Menschenverachtung sollen demnach Ausschlusskriterien für die Einbürgerung sein, vielmehr müssen die Kandidaten sich zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung bekennen, Sprachkenntnisse nachweisen und zudem in der Regel ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.
Die Resonanz der migrantischen Community in Deutschland fällt gemischt aus. Einerseits wird die Reform begrüßt, andererseits werden Praxisprobleme, Defizite und vor allem langwierige Verfahren befürchtet, was gerade für chronisch unterbesetzte Ämter einen Kraftakt darstellen könnte. Auch Konservative kritisieren das Projekt der Bundesregierung: „Die Ampel macht die deutsche Staatsbürgerschaft zur Ramsch-Ware“, wettert der Thüringer CDU-Chef Mario Voigt auf X (ehemals Twitter).
Worüber die LZ heute berichtet hat:
Kommentar zu einem Sommerinterview: Friedrich Merz und die schwierige Lage in Sachsen
Der Stadtrat tagte: Was hat eigentlich eine „Goldene Henne“ mit Tourismusförderung zu tun? + Video
Flaute mit Folgen: Sachsen gingen im 1. Quartal 2024 knapp 1.000 Erwerbstätige verloren
Was sonst noch wichtig war:
+++Achtung!+++ Für Sachsen gelten aktuell Gewitterwarnungen!
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Ein Putschversuch in Bolivien ist offenbar vereitelt worden.
Am Donnerstag ist bzw. war Siebenschläfertag. Angeblich sollen wir die Wettertendenz der kommenden sieben Wochen heute ablesen können – aber stimmt das wirklich?
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