Bundespolizei und Staatsanwaltschaft haben in acht westdeutschen Bundesländern eine Großrazzia gegen mutmaßliche Mitglieder einer Schleuservereinigung durchgeführt. Zehn Menschen wurden festgenommen sowie erhebliche Vermögenswerte sichergestellt. Außerdem: Regionalverkehr und Telekom werden bestreikt und am Landgericht Leipzig wird Anklage gegen Betreiber der Streamingplattform „movie2k“ erhoben. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 17. April 2024, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Großrazzia gegen mutmaßliche Schleuser in acht westdeutschen Bundesländern
Bei einem Großeinsatz in acht westdeutschen Bundesländern wurden zehn mutmaßliche Mitglieder einer international agierenden sogenannten Schleuserbande festgenommen. Die Ermittlungen richten sich laut Bundespolizei gegen 38 mutmaßliche Bandenmitglieder und 147 weitere Personen, die von der Bande geschleust worden sein sollen.
Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen über 1.000 Beamt*innen insgesamt 101 Wohn- und Geschäftsräume, darunter auch zwei Rechtsanwaltskanzleien, Wohnräume der Beschuldigten, angebliche Geschäftssitze involvierter Scheinfirmen und angebliche Wohnsitze, darunter zwei Burgen in der Eifel, sowie die Räume der zuständigen Ausländerbehörden. Die Razzien werden in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern durchgeführt. Gegen Nachmittag meldete die Polizei, dass „nicht unerhebliche Vermögenswerte gesichert wurden, unter anderem ca. 210.000 Euro Bargeld“.
„Unter Ausnutzung der Sonderregelungen für ausländische Fachkräfte soll die mutmaßliche Schleuserbande etwa 350 zumeist chinesischen Staatsangehörigen gegen Zahlung fünf- und sechsstelliger Eurobeträge zu Unrecht Aufenthaltserlaubnisse verschafft haben“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundespolizei.
Streiks im sächsischen Regionalverkehr
Seit Mittwochmorgen streiken die Beschäftigten des Regionalverkehrs in Sachsen. Der Ausstand soll laut der Gewerkschaft ver.di bis Sonntag andauern. Vorher hatten die Gewerkschaftsmitglieder das Angebot des Arbeitgeberverbands Nahverkehr (AVN) nach der fünften Verhandlungsrunde mit einer großen Mehrheit abgelehnt.
Ver.di fordert eine Lohnerhöhung um 22 Prozent, mindestens aber 750 Euro monatlich rückwirkend ab dem 1. Januar, sowie eine bessere Vergütung für Praktikant*innen, Auszubildende, Werkstudent*innen und geringfügig Beschäftigte. Der AVN hatte eine schrittweise Erhöhung bis Dezember 2025 um 13,7 Prozent sowie eine einmalige Inflationsausgleichsprämie angeboten. Von einem Aufruf zum unbefristeten Streik will die Tarifkommission noch bis zum kommenden Montag absehen. Ver.di forderte eine schnelle Reaktion der Arbeitgeber.
„Das ist die letzte Warnung für die Arbeitgeber, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Sollte das nicht erfolgen, entschiedet die Tarifkommission in der kommenden Woche über einen unbefristeten Streik“, so ver.di-Gewerkschaftssekretär Paul Schmidt gegenüber Sächsische.de. Es sei klar, dass der Streik für die Bevölkerung eine Zumutung ist. Jedoch verlange man nur Gleichberechtigung für die Beschäftigten.
Bestreikt werden verschiedene Nahverkehrsunternehmen, darunter die Regiobus Mittelsachsen GmbH, die Dresdener Verkehrsservicegesellschaften mbH, die Regionalbus Oberlausitz GmbH und die Görlitzer Verkehrsbetriebe. Von Ausfällen ist vor allem der ländliche Raum betroffen, so die Landkreise Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Meißen, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie in Teilen die Städte Plauen, Chemnitz und Dresden.
Telekom-Streik in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Auch bei der Telekom laufen Tarifauseinandersetzungen. Die Gewerkschaft ver.di fordert für die nach Eigenangaben 70.000 Tarifbeschäftigten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Entgeltsteigerung von zwölf Prozent, mindestens aber 400 Euro pro Monat, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten. Die Ausbildungsvergütungen sowie die Entgelte der dual Studierenden sollen um monatlich 185 Euro erhöht werden. 19 der 22 Telekomgesellschaften in den drei Bundesländern wurden am Mittwoch ganztägig bestreikt.
„Wir erwarten eine hohe Beteiligung an unseren Aktionen, da die Beschäftigten in den letzten zwei Jahren aufgrund der hohen Inflationsrate bei sehr guten Unternehmenskennzahlen einen deutlichen Reallohnverlust hinnehmen mussten“, so Enrico Zemke, ver.di-Landesarbeitskampfleiter für den Tarifbereich Deutsche Telekom.
Neben Terminabsagen im Service und der Computerhilfe und Beeinträchtigungen der Störungshilfe, sowie unternehmensinternen IT-Problemen könne es laut ver.di aufgrund des Streiks zu leichten Verzögerungen des Netzausbaus kommen.
Anklage gegen Betreiber von Streamingplattform „movie2k“
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), hat gegen einen Hauptbetreiber und einen Mitarbeiter des bis Ende Mai 2013 führenden deutschen Raubkopienportals „movie2k“ Anklage vor dem Landgericht Leipzig erhoben. Den beiden Beschuldigten werden gewerbsmäßige Geldwäsche vorgeworfen, dem Hauptbetreiber zudem gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken, sowie dem zweiten Angeschuldigten Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall.
Das Landgericht Leipzig entscheidet nun darüber, ob die Anklage zulässig ist und eine Verhandlung vor dem Gericht beginnen kann.
In einem bereits abgeschlossenen Strafverfahren hatte das Amtsgericht Leipzig im Vorjahr den zweiten Hauptbetreiber von „movie2k“ wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz, Geldwäsche, Betruges und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Zudem wurde die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zuständige Person von „movie2k“ wegen Urheberrechtsverletzung und falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
In den Verfahren wurden rund 2.700 Bitcoins und Bitcoin-Cash sichergestellt. Die abschließende Entscheidung über die endgültige Einziehung des Geldes hat das Amtsgericht noch nicht getroffen.
Worüber die LZ heute noch berichtete:
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Worüber LZ TV berichtete:
Rund zehn Prozent der deutschen Bevölkerung ernähren sich vegetarisch. Wie sehen die Zahlen rund um die Tierhaltung aus? Außerdem berichtete die TV-Crew über eine Konferenz der Frauennetzwerke Sachsen zu Transformation in Unternehmen und die Einweihung eines Mahnmals für die Opfer der Euthanasie am vergangenen Montag. Mehr dazu in unserer Mediathek.
Nationalbibliothek nun auch ab 16 Jahren, Defizit im sächsischen Haushalt 2023 und Durchsuchung bei AfD Niedersachsen
Was heute außerdem wichtig war: Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) kann nun auch ab 16 Jahren genutzt werden. Bisher lag das Mindestalter für den Erhalt eines Benutzungsausweises bei 18 Jahren. Für die Nutzung der Bibliothek werden schon seit März 2020 und aktuell verlängert bis 28. Februar 2025 testweise keine allgemeinen Benutzungsgebühren erhoben.
Außerdem: Der Sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann hat Bilanz über den sächsischen Haushalt 2023 gezogen. Von einem Überschuss von 1,74 Milliarden Euro in 2022 hat sich die Bilanz auf ein Defizit von 1,14 Milliarden Euro in 2023 deutlich verschlechtert. Das Defizit wird aus in den Vorjahren gebildeten Rücklagen ausgeglichen. Laut dem Finanzministerium seien insbesondere die Investitionsausgaben so hoch gewesen wie seit 2008 nicht mehr. Die sächsischen Kommunen wurden 2023 mit 8,4 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt unterstützt, was einer Kommunalzuweisungsquote von 35,2 Prozent entspricht, dem höchsten Wert seit 1991.
„Der Jahresabschluss 2023 liefert bereits einen Vorgeschmack auf den Haushaltsvollzug 2024. Dieser wird sich ebenfalls sehr herausfordernd gestalten“, so Finanzminister Vorjohann.
Und: In der niedersächsischen AfD-Parteizentrale fand heute eine Durchsuchung durch Polizei und Staatsanwaltschaft statt. Der Grund: Dem Landtagsabgeordneten und stellvertretenden Landesvorsitzenden Ansgar Schledde wird vorgeworfen, gegen das Parteiengesetz verstoßen zu haben. Laut der Staatsanwaltschaft soll Schledde Spenden auf einem privaten Konto vereinnahmt und nicht unverzüglich an die Partei weitergeleitet haben. Obwohl die Gelder für Parteizwecke genutzt worden seien, tauchten sie nicht im Rechenschaftsbericht der Partei auf.
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