Das mutmaßlich zweite Böller-Todesopfer in Sachsen ist ein 44-Jähriger aus dem Erzgebirge, der vermutlich mit illegaler Pyrotechnik hantierte. Außerdem will der Journalist, dessen Foto- und Videomaterial von „Tag X“ bei einer Razzia Mitte Dezember von der Polizei beschlagnahmt wurde, rechtlich gegen die Durchsuchung vorgehen. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 3. Januar 2024, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Nach Beschlagnahmung seines „Tag X“-Materials: Journalist will rechtlich gegen Razzia vorgehen

Der Journalist, dessen „Tag X“-Fotos die Polizei am 12. Dezember bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt hatte, will rechtlich gegen die Durchsuchung vorgehen. Das hat der junge Foto- und Videograf im Interview mit dem Kreuzer angekündigt. Zudem schilderte der Journalist im Interview, wie die Hausdurchsuchung ablief und welche Auswirkungen die Durchsuchung auf ihn und seine Arbeit hat.

Als der 19-Jährige den Ermittler*innen seinen Jugendpresseausweis gezeigt habe und darauf hingewiesen habe, dass er Pressevertreter sei, habe die anwesende Staatsanwältin gesagt, man kenne keinen Jugendpresseausweis – so jedenfalls schildert es der Journalist im Kreuzer-Interview.

Die Polizei habe seinen Laptop, Handys, Festplatten und SD-Karten beschlagnahmt, diese bisher noch nicht zurückgegeben.

Am 12. Dezember hatte die Polizei im Auftrag der Leipziger Staatsanwaltschaft die Wohnung des Journalisten in Halle durchsucht – auf der Suche nach Beweismaterial für zwei auf die Polizei geworfene Brandsätze am sogenannten „Tag X“ in Leipzig. Der von der Hausdurchsuchung betroffene Journalist hatte die Ereignisse am 3. Juni 2023 in Leipzig als Pressefotograf unter anderem für die Deutsche Presse-Agentur dokumentiert.

Der Deutsche Journalisten-Verband hatte die Durchsuchung bei dem Fotografen scharf kritisiert. Die Beschlagnahmung von journalistischem Material ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt und äußerst ungewöhnlich, da die Presse als sogenannte „vierte Gewalt“ rechtlich unter besonderem Schutz steht.

Zweiter Böller-Toter in Sachsen ist 44-Jähriger aus Großrückerswalde nahe Chemnitz

Das mutmaßlich zweite Böller-Todesopfer an Silvester in Sachsen ist ein 44 Jahre alter Mann aus Großrückerswalde im Erzgebirge. Wie die Chemnitzer Polizei heute bekannt gab, hatten Angehörige den Mann bereits am Neujahrstag leblos in seiner Wohnung vorgefunden. Die Polizei geht nach einer Obduktion der Leiche davon aus, dass sich der 44-Jährige bei der Umsetzung von Pyrotechnik in der Wohnung Verletzungen zugezogen hatte, denen er noch vor Ort erlag.

Die Polizei spricht von einem „tragischen Unglück“ und vermutet, dass der Mann Pyrotechnik gezündet hat, die in Deutschland nicht zugelassen ist. In seiner Wohnung fanden die Ermittler*innen weitere illegale Böller, berichtet der MDR.

Bereits gestern hatte das sächsische Innenministerium in seiner Silvesterbilanz von einem zweiten Todesfall durch Pyrotechnik in Sachsen gesprochen, jedoch keine Details publik gemacht. Am Silvesterabend verstarb ein 22-Jähriger aus Uhyst in der Oberlausitz, nachdem er eine sogenannte Kugelbombe gezündet hatte. Diese Art von Pyrotechnik ist in Deutschland verboten und wird oft aus Tschechien oder Polen importiert.

Somit ist die Zahl der Menschen, die Silvester 2023/24 in Deutschland durch Böller so schwer verletzt wurden, dass sie dabei starben, auf vier gestiegen. Zu den beiden Silvester-Toten in Sachsen kommen ein 18-jähriges Todesopfer aus Eschlkam in der Oberpfalz und ein ebenfalls 18-jähriges Todesopfer aus Koblenz.

Unbekannte beschädigen AfD-Büros in Sachsen

Zur Abwechslung mal nicht die der Grünen oder Linken, sondern Parteibüros der AfD sind in Sachsen über den Jahreswechsel von Unbekannten beschäftigt worden. Das teilte die Polizei am Mittwoch mit. In einem Fall beschmierten Unbekannte das AfD-Büro in der Klosterstraße in Kamenz mit schwarzer Farbe. Die Polizei spricht von einem Schaden in Höhe von circa 5.500 Euro.

Im zweiten Fall sprengten Unbekannte den Briefkasten eines Wahlkreisbüros der AfD in Weißwasser in der Oberlausitz. Hier entstand laut Polizei ein Schaden von etwa 50 Euro.

Da die Polizei von politisch motivierten Sachbeschädigungen ausgeht, ermittelt der Staatsschutz.

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Was heute noch wichtig war: Die Deutsche Bahn (DB) klagt mitten in der laufenden Tarifrunde gegen die Lokführergewerkschaft GDL, um gerichtlich klären zu lassen, ob die GDL überhaupt Tarifverträge abschließen darf.

Hintergrund ist die 2023 gegründete Genossenschaft der GDL-Spitze namens Fair Train, die Lokführer*innen in Leiharbeit beschäftigen soll, vor allem für die DB. Die DB wirft der GDL in diesem Kontext schwere Interessenskonflikte vor.

Der laufende Tarifstreit – bis 7. Januar herrscht noch Weihnachtsfrieden – soll von der Klage nicht unmittelbar betroffen sein.

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