In Leipzig kam es gestern Abend zu einem versuchten Tötungsdelikt, nur Stunden darauf brannten mehrere Autos in einem Mockauer Parkhaus ab. Hier wird inzwischen wegen Brandstiftung ermittelt. Und: Nach zäher Verhandlung hat sich die Europäische Union auf Eckpunkte für ein verschärftes Asylrecht verständigt, die Reaktionen sind gemischt. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 20. Dezember 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.

Verdacht auf versuchtes Tötungsverbrechen: Hintergründe noch unklar

Bis Heiligabend sind es nur noch wenige Tage – doch wenn Polizei und Rettungskräfte auf eine Art Vorweihnachtsfrieden gehofft hatten, dann wohl vergebens: Wie die Polizeidirektion (PD) heute mitteilte, wurde am späten Dienstagabend ein 38 Jahre alter Mann in der Grünauer Brackestraße verletzt aufgefunden und zur Behandlung in eine Klinik eingeliefert. Die Ermittler gehen aufgrund der Umstände von einem versuchten Tötungsdelikt aus und leiteten daher vor Ort Maßnahmen zur Spurensicherung ein.

Kurz darauf wurde ein 39 Jahre alter Mann auf Weisung der Staatsanwaltschaft festgenommen. Zum Tatverdächtigen, dem Opfer und dem Ablauf des Geschehens geben sich die Behörden zugeknöpft: Aus ermittlungstaktischen Gründen seien aktuell keine weitergehenden Angaben möglich, heißt es.

Brandstiftung in Mockau: PTAZ ermittelt und hofft auf Zeugen

Ein paar Details mehr liegen dagegen zu einer mutmaßlichen Brandstiftung vor: In einem Parkhaus an der Mockauer Straße in Leipzig brannten nur Stunden nach dem Vorfall in Grünau mehrere Fahrzeuge aus. Gegen 1 Uhr am Morgen hätten bislang Unbekannte die dort abgestellten PKW entzündet, zahlreiche Autos hätten Feuer gefangen und seien beschädigt worden.

Dies geht aus einer Mitteilung des LKA Sachsen hervor, dessen „Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum“ (PTAZ) wegen des Verdachts auf eine politische Motivation der Täter die Ermittlungen übernimmt.

Ein Sachschaden sei aktuell noch nicht abschließend bezifferbar, das Parkdeck ist laut LVZ derzeit einsturzgefährdet und gesperrt. Die Ermittler haben einen Zeugenaufruf gestartet. Wer potenziell sachdienliche Angaben machen kann, ist aufgerufen, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Verschärfte Regeln, Grenzverfahren, Abschiebungen: EU billigt Asylreform

Ein Thema, das seit jeher für Emotionen und Kontroversen sorgt, ist das Feld von Asyl und Zuwanderung. Nun hat sich die Europäische Union (EU) nach jahrelanger Reiberei auf eine Änderung der Asylregeln verständigt.

Eckpunkt des Reformpakets sind eine Verschärfung der Asylregeln, Asylverfahren direkt an den Außengrenzen der EU und ein Verteilungsmechanismus. Demnach sollen Menschen mit geringer Asylaussicht (Anerkennungsquote des Herkunftslandes unter 20 Prozent) eine Prüfung direkt an der Grenze durchlaufen und dann bei negativem Bescheid schneller abgeschoben werden können.

Zudem soll ein Festhalten im Grenzgebiet unter haftähnlichen Bedingungen bei starkem Anstieg der Migration aufgrund einer Krisenverordnung länger möglich sein. Ein Solidaritätsmechanismus zur Aufnahme in EU-Ländern dient der Absicht nach einer Entlastung von Ländern wie Griechenland und Italien, wo besonders viele geflüchtete Menschen ankommen.

Für EU-Staaten, die sich einer Aufnahme verweigern, ist ein Ausgleich beispielsweise durch Geldzahlungen vorgesehen. Das Plenum des EU-Parlaments und die einzelnen Länder müssen die Pläne noch formal bestätigen.

Asylreform war EU-intern seit Jahren umstritten

Über ein Reformwerk zur Migrations- und Asylpolitik war in der EU seit Jahren besonders mit Blick auf 2015/16 ergebnislos gezankt worden. Damals waren, unter anderem infolge des Bürgerkriegs in Syrien, innerhalb kurzer Zeit mehr als eine Million Menschen allein nach Deutschland eingereist.

Das Fazit zu den jetzigen Plänen: gemischt. Bundeskanzler Olaf Scholz (65, SPD) sieht den Beschluss als Möglichkeit, Deutschland zu entlasten – die Bundesrepublik ist ein häufiges Ziel von Migranten und Flüchtlingen, die es einmal nach Europa geschafft haben.

Auch seine Außenministerin Annalena Baerbock (43, Grüne) lobte die Verständigung, musste gleichwohl einräumen, dass in der Aushandlung Kompromisse notwendig waren. So konnte sich Deutschland in der EU nicht damit durchsetzen, Familien mit Kindern pauschal von Grenzverfahren auszunehmen.

Teile der Grünen wie etwa die Parteijugend, NGOs und Linke üben dagegen heftige Kritik an dem Vorhaben, sehen Menschenrechtsstandards in Gefahr. Von einer „schweren Niederlage für die Gesellschaft und die Rechtsstaatlichkeit“ sprach etwa Linken-Politikerin Cornelia Ernst (67) im Deutschlandfunk.

Worüber die LZ heute berichtet hat:

Der Stadtrat tagte: Wie bekommt Mölkau mehr Alleebäume? + Video

Mordversuch mit Hanteln: Familienvater muss für zehn Jahre hinter Gitter

Nachgefragt: 19 % Umsatzsteuer auf Schulessen ab 1. Januar 2024?

Leipziger Neuro-Forschung: Wie lässt sich die Kontrolle von Essanfällen verbessern?

Nach OB-Wahl in Pirna: Mehr Demokratie e.V. kritisiert das veraltete sächsische Wahlrecht

Und wer ist schuld? Schwarwels gnadenlose Bilanz für das zerredete Jahr 2023

Was sonst noch wichtig war:

Der aus Thüringen stammende Sänger und Entertainer Gunther Emmerlich starb mit 79 Jahren überraschend in seiner langjährigen Dresdener Wahlheimat an Herzversagen. Erst vor wenigen Tagen hatte er sein letztes Konzert absolviert.

In Berlin fanden Razzien statt, im Fokus stehen die Frauengruppe Zora und der Vorwurf pro-palästinensischer Propaganda.

Die Ampel hat ihren Krach in der Migrationspolitik offiziell beigelegt.

Die Regierung des alten und neuen polnischen Premiers Donald Tusk (66) hat die Führungsriege der öffentlich-rechtlichen Medien entlassen.

Seinem prominenten Namensvetter ist das politische Comeback (noch) nicht gelungen: Donald Trump, der wohl 2024 erneut als US-Präsident kandidieren will, darf laut eines Gerichts nicht bei den Vorwahlen in Colorado antreten. Der 77-Jährige kann die Entscheidung aber juristisch anfechten.

Kalenderblatt:

Heute vor genau 60 Jahren begann der sogenannte Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main, der als wichtiger Markstein in der Geschichte der Aufarbeitung von NS-Verbrechen gilt. Nach umfangreicher Beweisaufnahme erhielten im August 1965 sechs der ursprünglich 22 Angeklagten (zwei schieden krankheitsbedingt aus dem Prozess aus) lebenslanges Zuchthaus, drei wurden freigesprochen, die Übrigen kamen mit zeitlichem Freiheitsentzug davon.

Die Verurteilten hatten sich nach Überzeugung der Richter als Angehörige des Personals im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz in zahllosen Fällen des Mordes bzw. der Beihilfe schuldig gemacht.

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