Hausärzte können in Sachsen seit dieser Woche nur noch BioNTech-Impfstoff in Kombination mit AstraZeneca bestellen, was für eine Verzögerung der Impfkampagne sorgt. Derweil wurde die Priorisierungsgruppe 2 um Beschäftigte an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen erweitert. Außerdem: Kritik an der Priorisierung und der Bundesnotbremse und Kriminelle versuchen die Coronakrise für neue Betrugsmasche zu nutzen. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 15. April 2021, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Seit dieser Woche können Hausärzte den BioNTech-Impfstoff nur noch in Kombination mit AstraZeneca bei Apotheken und Großhändlern bestellen. Der sächsische Hausärzteverband kritisierte diese Vorgehensweise beim Sozialministerium und Ministerpräsident Kretschmer (CDU). Durch den erhöhten Beratungsbedarf bei AstraZeneca verlangsame sich das Impftempo. Die sächsische Landesregierung erklärte, dass bisher nicht genug BioNTech-Impfstoff zur Verfügung stünde und dieser vorrangig an die Impfzentren geliefert würde. Man müsse sich gedulden. Dennoch eine gute Nachricht: am gestrigen Mittwoch, 14. April, wurde erneut der Rekord der verimpften Dosen gegen das Covid-19-Virus an einem Tag gebrochen. Knapp 740.000 Personen wurden bundesweit geimpft.
Außerdem wird der Kreis der Impfberechtigten, die an Schulen beschäftigt sind, deutlich ausgeweitet. Ab morgen, 16. April, zählen dazu alle Personen, die an allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen tätig sind. Bislang waren bereits Beschäftigte in Kitas, Kindertagespflege sowie an Grund- und Förderschulen der Priorisierungsgruppe 2 zugeschrieben. Termine können im Online-Portal gebucht werden.
Aufhebung der Priorisierung gefordert
Dresdens Klinikchef Michael Albrecht fordert derweil die Aufhebung der Impfpriorisierung. Gestern wurde angekündigt, dass ab kommender Woche Personen der Priorisierungsgruppe 3 geimpft werden können.
Doch aufgrund des Infektionsgeschehens und der sich füllenden Krankenhäuser müsse man umdenken: „Es geht darum, in kurzer Zeit möglichst viele Leute zu impfen und sich nicht endlos in bürokratischen Diskussionen um Priorisierungslisten aufzuhalten“, so Albrecht. Man müsse verstärkt die impfen, die viel unterwegs sind, Kontakte haben und insgesamt gefährdeter sind, sich anzustecken.
Albrecht prognostizierte außerdem, dass die Normalstationen der Krankenhäuser im Freistaat ab kommender Woche überfüllt seien. Als Grenzwert wurden 1.300 Covid-19-Patient/-innen festgelegt. Gestern seien schon knapp 1.200 Betten belegt gewesen. Die Region Chemnitz-Westsachsen beispielsweise hat mit 658 die regionale Grenze (500) schon um ein Drittel überschritten.
Bundesnotbremse teils rechtswidrig
Nicht nur die Impfpriorisierung, auch die jüngst in die Wege geleitete Änderung des Infektionsschutzgesetzes sorgt für Kritik. Der sächsische Städte- und Gemeindetag lehnte das Vorhaben des Bundes ab. Zwar sei ein deutschlandweit einheitliches und für die Bürger/-innen verständliches Vorgehen grundsätzlich gut. Dennoch stellen die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen einen unverhältnismäßigen Eingriff in grundlegende Länder- und Bürgerrechte dar.
„Das sture Festhalten an der Inzidenz als alleinigem Indikator für weitreichende Grundrechtseinschränkungen ist falsch. Dieser Wert hat sich als unzuverlässig erwiesen. Daraus Einschränkungen wie Ausgangssperren abzuleiten, noch dazu ab einer Inzidenz von 100, kann dem Bund vor dem Bundesverfassungsgericht um die Ohren fliegen“, so Bert Wendsche, Präsident des Städte- und Gemeindetages.
Und auch Jurist/-innen im Bundeskanzleramt haben rechtliche Bedenken angesichts der Notbremse des Bundes. In einem Vermerkerklärte demnach eine Rechtsexpertin des Gesundheitsreferats, „die grundsätzliche Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre sei“ nicht verhältnismäßig und mit Blick auf die „derzeit nicht belegte Wirksamkeit“ vor Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.
Frau nach Trickanruf zusammengebrochen
Sechszehn Frauen und Männer im Alter zwischen 68 und 92 Jahren erhielten gestern Anrufe unbekannter Personen, teilte die Polizei Leipzig heute mit. Die Anrufer/-innen gaben an, dass sie nach einem Unfall bzw. aufgrund einer schweren Covid-19-Erkrankung Bargeld für die Behandlung der Familienangehörigen benötigen.
Für eine Geschädigte musste dabei sogar der Rettungsdienst angefordert werden: Nachdem der Anrufer ihr sagte, dass ihre Tochter wegen einer schweren Erkrankung im Sterben liege, brach sie zusammen. In keinem der Fälle kam es jedoch zu einer Geldübergabe. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Betrugs aufgenommen.
Menschen in Leipzig klauen Impfstoff aus Pflegeheimen oder rufen Senior*innen an und erzählen ihnen, dass die Kinder im Sterben liegen würden, um ans Geld zu kommen. what the f
— René Loch (@reneloch) April 15, 2021
Neues Schnelltest-Zentrum im Allee-Center
Im Allee-Center Leipzig gibt es ab heute ein Corona-Schnelltest-Zentrum. Jede/r könne sich testen lassen, unabhängig davon, ob er im Center einkaufen will. Für den kostenlosen Test ist jedoch ein Termin nötig. Für viele Geschäfte wird derzeit ein tagesaktueller negativer Coronatest benötigt.
AfD-Kundgebung in Dresden untersagt, Impfstoff aus Pflegeheim gestohlen
Worüber die LZ heute berichtet hat: Im Gespräch erzählt Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning, warum Digitalisierung oftmals am Datenschutz scheitert.
Ab 19. April soll es eine Gedenktafel für Theodor Kranz geben – ein stiller Held in der NS-Zeit.
Immer mehr junge Menschen in Sachsen haben mit seelischen Überlastungserscheinungen zu kämpfen – und das nicht nur wegen der Coronakrise.
Was heute außerdem wichtig war: Nach dem Verbot der „Querdenken“-Demonstrationen hat die Stadt Dresden auch eine Corona-Kundgebung der AfD am Samstag, 17. April, untersagt.
Der Berliner Mietendeckel wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Das Land habe keine Befugnis für solch ein Gesetz; das Mietpreisrecht liege beim Bund. Nun drohen für viele Mieter/-innen Nachzahlungen.
Am Mittwochvormittag stahl ein Unbekannter mindestens sechs Impfdosen gegen das Corona-Virus aus der Impfstation eines Leipziger Pflegeheimes.
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