An das einst um Leipzig sehr verbreitete Geschlecht derer von Pflug erinnert noch ein Ortsname im Landkreis. Dann sind in Leipzig selbst noch zwei Epitaphien erhalten: das eine, einem Nickel Pflug gewidmet, steht seit der Sprengung der Universitätskirche 1968 in der Thomaskirche, das andere, einst für Cäsar Pflug errichtet, steht im Epitaphiengang, dem früheren Kreuzgang des heutigen Paulinums.
Die Liebesbeziehung, um die es in der folgenden Schilderung geht, betrifft keinen der beiden erwähnten Männer, sondern einen anderen aus dem gleichen Geschlechte: Moritz Pflug hieß er. Das von dieser Tragödie überhaupt etwas bekannt geworden ist, geht auf eine Urkunde zurück, die Ende November 1537 in den Turmkopf der Thomaskirche gelegt wurde. In dieser Urkunde, in Latein verfasst, wurde auch das Ereignis der Hinrichtung auf dem Leipziger Marktplatz erwähnt. Das Ganze kann nun dank eines „verdienstvollen Sammelwerkes zur älteren sächsischen Orts- und Familiengeschichte“, erschienen 1903 im Verlag von Wilhelm Baensch in Dresden, der Ergänzungen weiterer Historiker und einer längeren, zu Anfang 1904 erschienenen Rezension hier geschildert werden.
Dieser Herr Moritz lebte mit einer Dame von Schleinitz in unglücklicher Ehe, beide getrennt in Leipzig, ihr Mann Moritz in der Hainstraße bei dem Schneider Thomas Hermann. Im Hause gegenüber wohnte der Hutmacher Christoph Weiß oder Weise.
„Er war verheiratet mit einer Frau, die wohl von einem armen adligen Geschlecht stammte, mit Barbara von Leimar (Leimer, Limmer), einer Tochter des Hans von Leimar zu Warnsdorf. Mit dieser knüpfte Pflug ein Liebesverhältnis an. Er gestand später, dass er, ‚wohl zwanzig mal ungefährlich mit ihr zu thun gehabt habe‘, meist in ihrem eigenen Hause, einmal aber auch ‚vorm Petersthore in eines Zimmermanns Hause, des Namen er nit zu nennen wüßte‘.
Die Frau war 1537 eine angehende Vierzigerin, denn sie hatte schon eine verheiratete Tochter, Magdalene; sie muss aber doch auch leidenschaftlich und begehrenswert gewesen sein. Pflug wird ihr etwa gleichaltrig gewesen sein, wenn man annehmen darf, dass er bei seiner Immatrikulation im Jahre 1508 ein Knabe von zehn bis zwölf Jahren war. Das Paar war so verliebt ineinander, dass sie sich sicher geheiratet hätten, wenn die Frau ledig gewesen wäre. Bei dem Verhör gestand Pflug, dass er oft gesagt habe, ,er wollte einen Gaul darum geben, daß der Hüter tot wäre‘. Er versprach auch der Frau, ,er wollte durch sich oder andre verschaffen und zuwege bringen, daß einstmals der Hüter sollte heftig verwundet oder vielleicht erschlagen werden‘.
Endlich zog er einen jüngeren Bruder der Frau, Georg, mit ins Vertrauen und fasste mit ihm den Plan, den Ehemann auf die Seite zu bringen. Er versprach dem jungen Leimar ,einen Gaul und zwanzig oder dreißig Gulden ungefährlich, wenn er ihn erschlagen oder umbringen würde‘. Die Tat sollte aber nicht im Hause geschehen, sondern womöglich außerhalb Leipzigs. Es wurde ausgemacht, dass Leimar den Schwager, ,wenn er irgend wandern oder ausziehen würde, im Felde und auf der Straße ermorden sollte‘.
Dazu mag sich aber wohl keine Gelegenheit geboten haben, und so vollbrachten sie die Tat schließlich doch im Hause. In einer Nacht erschlug Leimar den Mann, dann legten sie ihn zusammen ,auf ein Stroh‘, und Leimar band ihm ein Tuch (eine ,Quele‘) um den Kopf. Dann verließ Leimar das Haus, um bei Tagesanbruch zu fliehen; Pflug aber nahm seine Kette vom Halse, hängte sie der Geliebten um und gab ihr auch den Ring mit dem Versprechen der Ehe.
In welchen Tagen die Tat begangen worden ist, hören wir nicht; es wird den Sommer 1527 gewesen sein, denn der nun folgende Prozeß hat sich sicher einige Monate hingezogen. Auch wie die Tat ruchbar geworden und das verbrecherische Paar verhaftet worden ist, erfahren wir nicht. Zunächst scheinen sie die Tat kurze Zeit verheimlicht zu haben, bis der Bruder in Sicherheit war. Als die Frau dann Anzeige machte, wird sich der Verdacht sofort auf sie selbst und ihren Liebhaber gelenkt haben, denn ihr Verkehr wird in der Nachbarschaft schwerlich unbemerkt geblieben sein, und so wurden sie beide verhaftet und im Rathause gefangen gesetzt.“
Das Gericht bestand aus dem Stadtrichter, drei Schöffen und zwei „Proconsuln“. Anhand von Stadtrechnungen konnten einige Details rekonstruiert werden, z. B. wie man bestrebt war, den flüchtigen Mörder zu fangen.
„Pflug legte schließlich ein offenes Bekenntnis ab und berichtete über seinen Verkehr mit Barbara – die oben angeführten Einzelheiten sind daraus entnommen. Den Mann mit eigener Hand erschlagen zu haben, leugnete er; er bekannte nur, ,er sei dieses begangenen Mordes am Hüter eine Ursache‘. Von der Tat habe er ,darum nit ein Geschrei wollen machen lassen oder selbst machen, damit er ihrem Bruder davon hülfe‘. Infolge dieses offenen Bekenntnisses wurde er ‚mit der peinlichen Frage (Folter) verschont‘.“
Um ganz sicherzugehen und die Verantwortung nicht allein tragen zu müssen, zog das Gericht noch von drei Seiten Urteile ein: von der Leipziger und von der Wittenberger Juristenfakultät und von dem Magdeburger Schöffenstuhl. Es folgen wieder die Ausgaben dafür laut Stadtrechnungen.
„Mitte Oktober war der Prozeß beendet, das Todesurteil endgültig gefällt. Am 19. Oktober ließ Pflug den Bürgermeister Wiedemann, den Stadtrichter und den Gerichtsschreiber zu sich bitten ,im Schulzen Stüblein, darin er damals gefänglich gehalten‘, und gab ,bei guter Vernunft, frisch und gesund, hinter einem Tisch sitzend‘ sein Testament zu Protokoll. An erster Stelle vermachte er ,dem achtbaren und hochgelahrten Herrn Martino Luthero, der heiligen Geschrift Doctori‘ und ‚Herrn Philippo Melanchton Magistro etc.‘ jedem 30 Taler, seinem Bruder Georg seine große Kette, seiner Schwester in Senftenberg seine kleine Kette ,mit dem Herzlein‘, dem Pfarrer in Trebsen, ,Herr Casparn‘, und dem Pfarrer in Bergern (Pfeffinger, dem späteren ersten Superintendenten Leipzigs), jedem 10 Taler, seine Bücher ,irgend einem frommen Priester im Kurfürstenthum‘ …“.
„Am folgenden Tage, am 20. Oktober, ließ auch Barbara den Stadtrichter kommen und gab ihr Testament ,in des Richters Stuben, darin sie damals gefänglich enthalten‘, zu Protokoll. Sie vermachte ihre Habseligkeiten, Kleider und Schmuck, meist ihren Geschwistern, u. a. ihrer ältesten Schwester Katharina ,den Zschamlot, so ihr der lange Jürge geschenkt‘, außerdem dem Barfüßerkloster 10 Gulden, ,einen seidenen Schleier, die Mutter Gottes damit zu schmücken‘ und ,ein Schleierlein mit gülden Strichlein, das Sacrament daselbst damit zu zieren‘.
Sonnabend den 3. November 1537 gingen beide gemeinschaftlich in den Tod. Dem Manne spendete geistlichen Zuspruch der Prediger des Thomasklosters, Lorenz, der Frau der Prediger des Barfüßerklosters. Nach den Stadtrechnungen erhielt Lorenz vom Rate 2 Schock ,daß er Moritz Pflug in seiner Enthauptunge getröstet‘; in das Barfüßerkloster schickte man 2 Centner 23 Pfund Karpfen und 20 Kannen Wein ,darum, daß ihr Prediger Fleiß gethan, da man Barbara von Leimar, Hans (L. Christoph) Weisen Eheweib enthauptet hat‘.
Für Gefängnis und Hinrichtung verzeichnen die Stadtrechnungen noch folgende Posten. Der Stadtrichter erhielt 1 Schock 43 Groschen für ,Abspeisung‘ Pflugs, der Hüterin und ihrer Magd, der Stockmeister 36 Groschen für Wein, Bier. Licht u. a., das er den Gefangenen gegeben hatte, Barbaras Magd (die Wertherin) 14 Groschen. Der Scharfrichter bekam ,nur das Gewand und Brecie zu der Pogeri (Bühne. Schafott) gehörig, doruff die Hüterin und Moritz Pflug gericht wurden‘, 1 Schock. Endlich wurden noch bezahlt: 25 Groschen ,von den leinen Tüchern über die Baren Moritz Pflugs und der Hüterin samt dem Machlohn‘, 3½ Groschen ,von denselbigen wollen Barentüchern und die untergebreitet gewesen, darauf sie enthauptet worden, wieder zu waschen‘, 4 Groschen von der Hüterin Cörper, do sie enthauptet wurde, vom Markt zu tragen, 6 Groschen‚ von der Hüterin zu begraben und Moritz Pflug hinauszutragen‘, 7 Groschen ‚dem Cantori mit den Schülern von der Hüterin mit Gesang hinauszutragen‘.
Die Frau wurde auf dem Johannisfriedhof beerdigt, Pflug, wohl nach seiner Bestimmung, nach Pomsen gebracht und dort bestattet. Er sollte aber dort nicht seine letzte Ruhe finden. Hans von Ponickau schreibt kurz darauf an Georg Pflug in Zschocher, er habe, wie er ,itzt anheim kommen‘, erfahren, daß die Familie Pflug den Leichnam Moritz Pflugs in ‚seine Gerichte und Kirche zu Pomsen‘ habe begraben lassen. Obwohl er nun dem Geschlechte der Pflug zu Ehren ,diese Sache gerne in Ruhe stellen wollte‘, so möchten sie doch dafür sorgen, daß die Leiche ‚förderlich und in wenig Tagen wiederum ausgegraben und hinweggenommen werde‘.
Der hinterlassenen einzigen Tochter Weißes war ein besseres Los beschieden als ihren Eltern. Sie war zwar bei deren Tode junge Witwe. Sie war verheiratet gewesen mit Wolf Knoch, der 1531 Bürger wurde und in der Bürgerliste als ,bursarius‘ bezeichnet ist. 1538 heiratete sie den ,langen Jürge‘, der ihrer Mutter das Zschamlot geschenkt hatte. Es war Georg Helferich, der Schenk (aus) dem Weinschank des Buchdruckers Melchior Lotter auf der Hainstraße, ebenfalls Weißes Haus gegenüber neben Thomas Hermann. Er führte in der ganzen Stadt den Scherznamen ,der lange Jürge‘. Das Weißesche Haus wurde 1538 verkauft; dagegen kaufte Helferich 1540 das Lottersche Haus und übernahm den Lotterschen Weinschank. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts war nächst Auerbachs Keller die Weinhandlung Georg Helferichs wohl die namhafteste in ganz Leipzig.
Die Liebesgeschichte Pflugs und ihr Ausgang ist nicht nur ein Beitrag zur Sittengeschichte, sondern auch zur Reformationsgeschichte Leipzigs. Pflug war sicherlich ein eifriger Anhänger der Reformation, ganz im Gegensatz zu seiner Schwester, der Äbtissin. Dennoch haben seine Vermächtnisse für Luther, Melanchthon und andere protestantische kurfürstliche Geistliche im Angesichte des Todes etwas Demonstratives. Wie mögen aber auch die Altgläubigen, namentlich im Leipziger Rat und Schöffenstuhl über ihn und seine Tat gezetert haben! Da sehe man, werden sie gesagt haben, die Frucht des Lutherschen Giftes! Leider wird in Luthers und in Melanchthons Briefen und Schriften des Ereignisses mit keiner Silbe gedacht.“
Die Zitate stammen aus: Richard Freiherr von Mansberg: „Erbarmanschaft Wettinischer Lande. Urkundliche Beiträge zur obersächsischen Landes- und Ortsgeschichte in Regesten vom 12. bis Mitte des 16. Jahrhunderts, Bd. 1: Das Osterland, Verlag von Wilhelm Baensch, Dresden 1903.
sowie dem Leipziger Tageblatt LT 55/1904 v. 31.01.1904, S. 689; LT 56/1904 v. 01.02.1904, S. 713.
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