Dass in der Deutschen Nationalbibliothek auch Sammlungsbestände der Leipziger Stadtbibliothek stehen, ist eher selten ein Thema. Jetzt wurde es einmal wieder publik, nicht weil die Stadt Leipzig die Bestände zurückhaben möchte. Vielmehr hat die Stadtbibliothek jetzt einen Vertrag über diese wertvollen Bestände geschlossen, damit alles einen rechtlichen Rahmen hat.
Vor 70 Jahren haben die Deutsche Nationalbibliothek und das Deutsche Buch- und Schriftmuseum der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig wertvolle Bestände der Leipziger Stadtbibliothek erhalten. Der von der Stadt Leipzig und der Deutschen Nationalbibliothek jetzt gezeichnete Depositalvertrag sichert den Verbleib von knapp 1.100 Drucken und Autografen des 16. Bis 20. Jahrhunderts in der Deutschen Nationalbibliothek.
Als die Leipziger Stadtbibliothek im März 1951 ihren Status als wissenschaftliche Bibliothek einbüßte, wurden Monografien und Zeitschriften, wertvolle Alte Drucke aus dem 15. bis 19. Jahrhundert, Handschriften, moderne Buchkunst und künstlerische Bucheinbände an andere Bibliotheken und Museen in Leipzig abgegeben.
Grundlage der Bestandsübertragungen waren zwei Stadtratsbeschlüsse von Anfang der 1950er Jahre. Als Hintergrund für die Abgabe des Bestandes nennen die Beschlüsse unter anderem eine Kompensation von Kriegsverlusten sowohl für die Deutsche Nationalbibliothek (damals „Deutsche Bücherei“) als auch das Deutsche Buch- und Schriftmuseum, das neun Zehntel seiner Bestände in den Flammen des Zweiten Weltkrieges verloren hatte.
„Dank der wissenschaftlichen Expertise für die Buchgeschichte können die Werke, deren Verbleib auch ein großer Vertrauensbeweis und Zeichen der guten Kooperation zwischen der Stadt Leipzig und der Nationalbibliothek ist, im Rahmen unserer Erschließungs- und Digitalisierungstätigkeiten auch in die Forschungsnetzwerke eingespeist und in Kooperationsprojekten sichtbar gemacht werden“, erklärt Stephanie Jacobs, Leiterin des Deutschen Buch- und Schriftmuseums.
Womit das Dornröschendasein dieser Bestände ein Stück weit endet, wie auch Susanne Metz, Direktorin der Leipziger Städtischen Bibliotheken, betont: „Mit dem Depositalvertrag wird der Verbleib des wertvollen Bestandes nicht nur juristisch abgesichert, er stößt auch Kooperationen an, in deren Rahmen die Städtischen Bibliotheken und das Deutsche Buch- und Schriftmuseum gemeinsam Verantwortung für die Bestände zeigen und diese zugleich auch einer breiteren Öffentlichkeit in Erinnerung rufen. So möchten wir zum Beispiel die Bestände im Kontext des 350. Geburtstags der Städtischen Bibliotheken 2027 gemeinsam präsentieren.“
Was gehört zur Sammlung?
Zu den übertragenen Beständen gehören bedeutende Titel der Buch- und Druckgeschichte, darunter zahlreiche frühe Klassikerausgaben aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, aber auch Drucke von Martin Luther, Philipp Melanchthon und die Erstausgabe von Albrecht Dürers „Vnderweysung der Messung“ von 1525. Auch das 18. Jahrhundert ist stark vertreten, z. B. mit einer Ausgabe des Orlando furioso von Ludovico Ariosto von 1746 oder einem Bodoni-Druck von 1792. Daneben enthält der Bestand buchkünstlerische Werke von Ignatz Wiemeler und Erich Gruner und ein umfangreiches Konvolut von Briefen aus dem Nachlass des Literaturkritikers und Schriftstellers Hermann Marggraff.
Die lange Zeit bis zum Abschluss eines Depositalvertrages zwischen der Stadt Leipzig und der Deutschen Nationalbibliothek zeigt, wie komplex das Thema historischer Bestandsübertragungen ist. Gedächtniseinrichtungen haben die ethische und rechtliche Bedeutung von Provenienzfragen auch für ihr Selbstverständnis erkannt. Die Provenienzforschung ist zu einem selbstverständlichen Kriterium der Arbeit an Kulturgut geworden. Bei Bestandsverlagerungen kommt ihr besondere Bedeutung zu.
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