Das ganze Konstrukt funktioniert so nicht mehr, das ist das Ergebnis der Sitzung der Versammlung der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM), in der 35 gesellschaftliche Vertreter ein wenig dafür sorgen, dass die Arbeit der SLM ausgewogen ist. Aber seit Beginn des Jahres knirscht es im Gebälk. Die Kür eines neuen Präsidenten wurde rückabgewickelt. Und nun sieht die Versammlung auch keine Möglichkeit, den Medienrat neu zu besetzen.

Der Medienrat hat die Entscheidungsbefugnisse in der SLM. Er ist mit fünf Personen, die möglichst Medienkompetenz haben sollten, besetzt. Aber nicht nur das Sächsische Privatrundfunkgesetz ist völlig überaltert und bildet nicht mehr ansatzweise die Medienentwicklungen der Gegenwart ab. Auch die Führungsstrukturen in der SLM sind nicht mehr zeitgemäß, kritisiert die SLM-Versammlung.

Im Rahmen der Sitzung der Versammlung am Dienstag, 25. Juni, befasste sich das Gremium mit der Nachbesetzung der freigewordenen Position im Medienrat. Die bisherige Vizepräsidentin des Medienrates der SLM, Grit Wißkirchen, war zum 31. Mai aufgrund der Regelung des § 31 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Sächsisches Privatrundfunkgesetz (Inkompatibilität) aus dem Medienrat ausgeschieden. Sie ist zur Firma MotionWorks GmbH gewechselt, auf die der Mitteldeutsche Rundfunk mittelbar gesellschaftsrechtlich beherrschenden Einfluss ausübt. Damit wäre ihre Arbeit im Medienrat nicht mehr unabhängig gewesen. Ihr Sitz im Medienrat hätte also neu besetzt werden sollen.

Aber die Versammlung beschloss am Dienstag, 25. Juni, dem Sächsischen Landtag keine Kandidatin bzw. keinen Kandidaten für die Neubesetzung vorzuschlagen. Der Landtagspräsident wurde mit einem Schreiben entsprechend informiert.

Der Beschluss und die Begründung im Wortlaut machen deutlich, dass die Versammlung der SLM von der Staatsregierung erwartet, endlich nach Jahren des Vertrödelns und Verschiebens ein modernes Privatrundfunkgesetz für Sachsen vorzulegen und die Entscheidungsstrukturen in der SLM gründlich zu verändern:

„Die gesetzliche Regelung der Ausgestaltung des mit fünf Mitgliedern besetzten Medienrates mit allen relevanten Entscheidungsbefugnissen gegenüber dem sich aus 35 Vertreterinnen und Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppierungen, Vereinen und Verbänden zusammensetzenden Versammlung ohne Entscheidungsbefugnis hat sich nicht als funktionsgerecht erwiesen und entspricht nicht dem Verständnis demokratischer Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse. Die Versammlung sieht deshalb Veränderungsbedarf hinsichtlich der Neuordnung der Entscheidungsstrukturen in der SLM, wozu das Sächsische Privatrundfunkgesetz novelliert werden muss. Aus diesem Grund hat die Versammlung am 25.06.2019 beschlossen, keine Empfehlung zur Nachbesetzung der frei gewordenen Stelle im Medienrat abzugeben.“

Eigentlich müssten auch die Inhalte der SLM-Arbeit gründlich modernisiert werden. Der Anfang des Jahres verabschiedete Präsident stolperte ja über seinen Versuch, das Förderfeld der SLM endlich auszuweiten, weil es die klassische Landschaft privater Rundfunkanbieter aus den 1990er Jahren so kaum noch gibt. Es fehlen schlicht immer öfter die Anbieter, bei denen eine Förderung überhaupt noch Sinn macht, während gerade online eine ganz neue Landschaft von „Rundfunk“-Angeboten entstanden ist.

Der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat in seiner parallel stattfindenden Sitzung am Dienstag Prof. Dr. Markus Heinker LL.M. einstimmig mit sofortiger Wirkung zum Vizepräsident des Medienrates der SLM gewählt.

Michael Sagurna, Präsident des Medienrates der SLM, erklärte dazu: „Ich freue mich, dass wir diese Position mit einem Sachverständigen besetzen konnten, der über Expertise sowohl auf dem Gebiet der Medienwirtschaft als auch des Medienrechts verfügt und langjährige praktische Berufserfahrungen in der Medienbranche hat.“

Prof. Dr. Markus Heinker LL.M. Foto: Marcus Fröhner Photography
Prof. Dr. Markus Heinker LL.M. Foto: Marcus Fröhner Photography

Prof. Dr. Markus Heinker LL.M. ist volontierter Journalist und promovierter Volljurist. Er ist Prodekan und Professor für Medienwirtschaft und Medienpolitik an der Fakultät Medien der Hochschule Mittweida ‒ University of Applied Sciences. Er hat zehn Jahre als Medienmacher- und Manager, unter anderem beim Mitteldeutschen Rundfunk und als Programmdirektor verschiedener privater Radiosender, gearbeitet. Danach war er etwa zehn Jahre als Rechtsanwalt mit einer Spezialisierung im Medienrecht tätig. Prof. Dr. Heinker ist seit Dezember 2016 Mitglied im Medienrat der SLM.

Der Ball liegt jetzt aber im Feld der Staatsregierung, vielleicht auch erst der neu gewählten im Herbst, denn Konzepte für ein modernes Privatrundfunkgesetz hat die alte Staatsregierung nicht entwickelt. Und die nötige Medienkompetenz hat sie auch nirgendwo gesammelt. So wird sich das Dilemma der SLM noch ein Weilchen hinziehen. Aber vielleicht erreicht die Botschaft ja diesmal die Landtagsfraktionen, dass man dieses Thema sträflichst und viel zu lange vernachlässigt habe.

SLM-Versammlung empfahl Abbruch des Bewerbungsverfahrens, Medienrat unterdrückte Pressemitteilung + Update

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