Ach ja, das Internet. Es ist da. Aber so richtig in den Köpfen angekommen ist es noch nicht. Obwohl es in den vergangenen Jahren die Informationskultur gründlich verändert hat. Selbst die großen Rundfunksender prügeln sich ja um das Recht, im Internet Zeitung machen zu dürfen. Und dafür wird auch schon mal der Rundfunkstaatsvertrag umgeschrieben – samt Datenschutz. Und auf einmal scheinen Fernsehsender etwas zu dürfen, was Bloggern untersagt ist.

Das war Thema in der Anhörung zum 21. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag und zum MDR-Datenschutz-Staatsvertrag im Medien-Ausschuss des Sächsischen Landtages am Montag, 26. Februar. Eher beiläufig, denn als die Gesetzesschmiede für die Öffentlich-Rechtlichen den Paragraphen 57 neu schmiedeten, fiel ihnen zumindest noch ein, dass ja der öffentlich sendende Rundfunk nicht allein ist in der Medienlandschaft und im Internet – es gibt ja auch noch andere Medienunternehmen, oder im Paragraphendeutsch: „Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse als Anbieter von Telemedien“.

Und diesen „Anbietern von Telemedien“ widmet sich der ganze Abschnitt rund um Paragraph 57, in dem es um Datenschutz geht.

Und der muss – wenn jemand im Internet berichten möchte – natürlich ein Stück weit gelockert sein, um überhaupt Öffentlichkeit herstellen zu können.

Aber der Passus umfasst den ganzen Bereich von Personen und Institutionen nicht, die genauso darauf angewiesen sind, im Internet Öffentlichkeit herstellen zu können.

Worauf Valentin Lippmann, stellvertretendes Ausschussmitglied im Medien-Ausschuss für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach der Ausschusssitzung zu sprechen kam.

„Die Anpassung der Rechtsgrundlagen an die EU-Datenschutzgrundverordnung ist im Grundsatz gelungen. Auch nach Inkrafttreten der Verordnung im Mai dieses Jahres können die öffentlich-rechtlichen Anstalten wie auch der MDR aufgrund der Ausnahmen von Datenschutzregeln ihre redaktionelle Arbeit frei ausüben“, stellt Lippmann fest. Aber: „Eine wesentliche Fehlstelle der Verträge wurde jedoch vom Sachverständigen Rechtsanwalt Jan Mönikes ausgeführt. Die für Rundfunk und Presse vorgesehenen Ausnahmen im Paragraf 57 des Rundfunkstaatsvertrages wurden nicht hinreichend auch für die Anbieter von Telemedien geregelt.“

Früher, als es noch kein Internet gab, hielten auch Parteien keine eigenen Homepages bereit, auf denen sie Anfragen, Reden, Hintergrundinformationen usw. bereithielten. Heute sind diese Seiten manchmal richtige Fundgruben. Die Zahl derer, die online wichtige Informationen bereitstellen, ist deutlich gewachsen. Die alten Trennungen zwischen Medien und anderen informellen Anbietern sind verschwunden.

Was die einen natürlich nicht der Aufgabe enthebt, sachlich richtig zu berichten. Und die anderen nicht, die Daten der Menschen, mit denen sie zu tun haben, weitgehend zu schützen.

Aber wenn das Angebot nicht mehr so aussieht wie die offizielle Seite eines Fernsehsenders, fängt das Gemauschel an – gerade bei den Leuten, die jede Lücke nutzen, um (auch und gerade mit  juristischen Mitteln) Berichterstattung zu diskreditieren und zu unterbinden.

„Damit werden beispielsweise nicht-professionelle Bloggerinnen oder Verbände und Parteien in ihrer Öffentlichkeitsarbeit anders als Presse und Rundfunk mit Datenschutzanforderungen konfrontiert, die ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränken könnten. Dabei sind solche nicht-journalistischen Meinungsbeiträge heute ein zentraler Teil der öffentlichen Meinungsbildung“, sagt Lippmann. Und äußert seine Erwartung, dass der Paragraph so abgeändert wird, dass der Datenschutz nicht durch die Hintertür zum Knebel für solche Webangebote wird. „Ich fordere den Chef der sächsischen Staatskanzlei Oliver Schenk auf, umgehend aktiv zu werden, damit schnellstmöglich Ausnahmen von Datenschutzregelungen für Telemedienanbieter gesichert werden. Der Landtag ist zudem in der Pflicht, zu prüfen, inwieweit die derzeitige parlamentarische Behandlung des Ausführungsgesetzes zur Datenschutzgrundverordnung geeignet sein kann, das aufgeworfene Problem zu lösen.“

Dass dies dringend diskutiert und überprüft werden müsse, sagt er, bestätigten auch die weiteren Sachverständigen aus öffentlich-rechtlichen Sendern und Wissenschaft.

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