Die Veröffentlichung von Bildern von Menschen ist und bleibt presserechtlich ein schwieriges Thema. Besonders heikel wird es, wenn Personen schwerwiegende Straftaten vorgeworfen werden. Es ist daher immer eine Abwägungsentscheidung der Staatsanwaltschaften und Richter, ob es der polizeiliche Ermittlungsstand und der Tatvorwurf selbst rechtfertigen, Abbildungen mutmaßlicher Täter der Öffentlichkeit zu zeigen. Und die Art und Weise, wie diese, angefangen bei den verbreitenden Medien, damit umgehen wird, in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Vorbemerkungen der Redaktion. Wir veröffentlichen diesen Text vom Mai 2016 hiermit ein zweites Mal. Der Anlass: Am heutigen 28. Oktober 2016 spielt sich der gleiche Fall, wie im Text beschrieben, erneut in der LVZ und BILD-Zeitung und auf den entsprechenden Facebookseiten ab. Ein anderer Tatverdächtiger, dieses Mal mit einem Phantombild (welches gesetzlich einem Foto gleichgestellt ist) und der gleiche Ablauf bei der Netzjagd nach einem mutmaßlichen Vergewaltiger. Netz-Kommentare, welche nach Selbstjustiz oder zu Verstümmelungen aufrufen, werden dabei nicht gelöscht, die Treibjagd hat erneut begonnen. Ob dabei Unbeteiligte (also Nichttatverdächtige) zu Schaden kommen, ist offenbar egal.

Das Lob für den „Mut“ der beiden Zeitungen, das Bild des Tatverdächtigen entgegen einer richterlichen Anweisung im Netz zu verbreiten, folgte ebenfalls bereits seitens der Netzgemeinde.

Dass es kein „Mut“ ist, zeigt der nachfolgende Beitrag nach dieser Einleitung. Nach bisherigen Erkenntnissen (unsere Nachfragen dazu haben wir bereits versandt) sind solche richterlichen Entscheidungen, Bilder und Informationen (teils vorerst) nur für Print- oder Hörfunkmedien freizugeben, zahnlose Papiertiger ohne Wert. Anders formuliert – derzeit sind die Medien die Dummen, welche sich an Recht und Gesetz halten, da auf den Rechtsbruch der genannten Medien keine Konsequenzen seitens der Staatsanwaltschaften oder Gerichte folgen.

Somit handelt es sich nicht um „Mut“, sondern eine gelebte Praxis, dass es derzeit Pressemedien egal ist, was Richter in Leipzig beschließen. Um es einfach auszudrücken: Das Prinzip gleicher Regeln für alle ist außer Kraft gesetzt, richterliche Anordnungen haben keine Gültigkeit, die entsprechenden Gesetze sind im Netzzeitalter veraltet und niemand ist verantwortlich für die Folgen.

Warum der Richter in diesem dringlichen Fall überhaupt eine Einschränkung der Öffentlichkeitsfahndung vorgenommen hat, haben wir heute bei der Staatsanwaltschaft erfragt und erwarten bis zum kommenden Dienstag eine Antwort. Logisch erscheint uns die Anordnung nicht, doch bis zur abschließenden Klärung solcher Abläufe werden wir den Rechtsstaat in diesem Bereich noch respektieren. Erfolgt jedoch dazu keine abschließende Klärung, werden auch wir uns nicht mehr an – wie es die BILD bereits formuliert – solche „Bitten“ der Gerichte halten. Denn Sanktionen gibt es offenbar gar keine und ein öffentliches Interesse an der Ergreifung des Täters ist gegeben. Da auch Rügen des Presserates nichts anderes als erhobene Zeigefinger ohne Konsequenzen sind, gibt es dann offenbar keine Institution, welche uns hindern könnte, einen Richterspruch zu ignorieren.

Dann wäre es ein (konsequenzloser) Rechtsbruch im Namen einer guten Sache – denn auch wir bei der L-IZ haben null Sympathien für Vergewaltiger etc. und hoffen auch, dass er gefasst und vor ein Gericht gestellt wird, wo ihm seine Schuld zweifelsfrei durch die Strafverfolgungsbehörden nachgewiesen werden muss. Doch längst hat es auch schon solche Öffentlichkeitsfahndungen in Leipzig wegen Ladendiebstahls und anderer Delikte minder schweren Ranges gegeben. Welche Gesetzmäßigkeiten hinter den jeweiligen Gerichtsentscheidungen stehen, werden wir also ebenfalls herausbekommen und berichten müssen.

Der Artikel vom 1. Mai 2016: Menschenjagd im Boulevard

Ein Dilemma, welches als Beispiel in einem Fahndungsaufruf der Online-Ausgabe der Leipziger BILD-Zeitung nach einem mutmaßlichen Vergewaltiger endete. Am 1. Dezember 2015 erschien auf dem Portal der BILD der Artikel „Warum Sie diesen Sextäter im Internet nicht sehen sollen“ mit der Abbildung eines jungen Mannes, dem eine Vergewaltigung einer 34-Jährigen am 31. Juli 2015 in Böhlitz-Ehrenberg zur Last gelegt wird. „Die Öffentlichkeit soll helfen, den Triebtäter zu fangen“, liest man in der Einleitung. „Doch die Polizei will nicht, dass die Bilder im Internet gezeigt werden. BILD zeigt sie trotzdem, schließlich handelt es sich um einen skrupellosen Vergewaltiger.“

Die Link-Adresse verrät die eigentliche, erste Schlagzeile: „Polizei will Sexverbrecher-Jagd im Netz verbieten“ – BILD jedoch ist furchtlos? Im Text selbst klingt das bereits weniger Zeilen später anders. Die Polizei hat aus Gründen der Verhältnismäßigkeit darauf hingewiesen, dass eine Veröffentlichung vorerst nur in den regionalen Printmedien vorzunehmen sei. Wie gewohnt „auf Anordnung der Staatsanwaltschaft“, wie der leitende Pressesprecher der Polizeidirektion (PD) Leipzig Uwe Voigt zitiert wird.

Darauf sollte sich die Leipziger Polizeidirektion zukünftig nicht mehr wirklich verlassen können.

Wenige Stunden später zogen MOPO24, LVZ und der Focus in ihren Onlineausgaben mit krachenden Schlagzeilen nach, die sozialen Netzwerke skalierten die Menschenjagd anschließend in die Millionen. Auf LZ-Anfrage bei der Staatsanwaltschaft zum Sachverhalt antwortete stellvertretend die PD Leipzig – und öffnet den Blick auf das eigentliche, größere Thema. „In den vergangenen Monaten, insbesondere zum Start der Plattform MOPO24, kam es dort mehrfach zu Veröffentlichungen von Öffentlichkeitsfahndungen, die eigentlich noch nicht für das Internet freigegeben waren“, berichtet Andreas Loepki, ebenfalls Pressesprecher der PD Leipzig.

Was MOPO24, BILD-Online und andere in ihrem Konkurrenzkampf um mehr Reichweite offenkundig nicht stört.

Die Strafverfolgungsbehörden setzen bei ihrer Einschätzung der Verhältnismäßigkeit einer Fahndung auf ein Stufenmodell: zuerst regionale Printmedien, dann regionaler Hörfunk, Fernsehen und erst zum Schluss das Internet. „Im Unterschied zu Onlinemedien, die weltweit abrufbar und theoretisch allen Menschen zugänglich sind, verfügen die regionalen Printmedien über einen regionalen Leserstamm und eine regionale Verbreitung“, führt Loepki aus und schließt damit auch Online-Ausgaben ein, welche mit einem Abonnement zugänglich sind.

Demnach dürften also Internetseiten mit einer Bezahlschranke die Fahndungen im „geschlossenen Bereich“ veröffentlichen? Dass dies zur Absicherung von Bild und Text nicht genügt, dürfte klar sein – ein Abonnent genügt, um die Bilder auch in den sozialen Netzwerken in Umlauf zu bringen.

„Die anlassgebenden Taten haben nahezu ausschließlich einen regionalen Bezug und oder der Täter hält sich mit hoher Wahrscheinlichkeit im regionalen Umfeld auf“, argumentiert Loepki weiter für das Stufenmodell. Bezogen auf den mutmaßlichen Vergewaltiger sei es also „mit Rücksicht auf seine Rechte – so schwer dies manchmal fallen mag – nicht sogleich zulässig, ihn durch eine allumfassende Öffentlichkeitsfahndung an den Pranger zu stellen“.

Zumal sich im Laufe der nachfolgenden Ermittlungen auch die Unschuld des öffentlich Gejagten herausstellen könnte. Was ihm dann jedoch wenig helfen dürfte – das Netz vergisst nichts, das Tempo ist hoch und mancher merkt sich Gesichter besser als andere. Zudem dient Rechtsextremen gerade die aktuelle Treibjagd längst als vermeintlicher Beweis für „den vergewaltigenden Ausländer“ – samt angeblicher Vertuschungsversuche seitens der Behörden.

Verhalten ohne wirkliche Konsequenzen

Juristische Konsequenzen müssen die entsprechenden Medien nicht fürchten. „Sich über die Einschränkung hinwegzusetzen, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone“, räumt Loepki ein. Ein Verstoß gegen das sogenannte Recht am eigenen Bild muss vom Beschuldigten in solchen Fällen selbst angezeigt werden. Die Polizei hingegen sieht keine Möglichkeit, gegen die Veröffentlichungen vorzugehen: „Für die Mitarbeiter der Pressestelle ist mit dem Artikel … zweifelsfrei dokumentiert, alles in ihrer Macht Stehende getan zu haben, das Stufenmodell einzuhalten“, so Loepki zum Stillhalten der Behörden.

Die Nachfrage beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schneider zeigt eine ähnlich hilflose Haltung: „Die großen Medienunternehmen haben sich einer freiwilligen Selbstkontrolle in Bezug auf die Veröffentlichung persönlichkeitsrelevanter Sachverhalte unterworfen. Es gebe die Möglichkeit, den Presserat einzuschalten, der eine Rüge erteilen und somit die Einschätzung eines presseethisch nicht vertretbaren Verhaltens abgeben kann. „Vorgänge dieser Art sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz von einer Aufsicht aufgrund des sogenannten Presseprivilegs durch die unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde ausgenommen“, grenzt die Stelle für Datenschutz den Sachverhalt ein.

Mit den zahnlosen Rügen vom Presserat dürfte man sich bei der BILD in den vergangenen Jahren konsequenzfrei die Bürowände tapeziert haben. Weitere Medien ziehen mittlerweile längst nach.

Zwickmühle Zusammenarbeit

Wirkliche Regulationsmechanismen gibt es demnach nicht. Der einzige gangbare Weg scheint zu sein, dass entsprechende Medien nicht mehr über derartige Maßnahmen benachrichtigt werden und so den privilegierten Zugang zu solchen Informationen verlieren. „Soweit die übermittelten Informationen von Staatsanwaltschaften bzw. Polizeibehörden entgegen einer vorgesehenen Verbreitung darüber hinaus publiziert werden, ist sorgfältig zu prüfen und abzuwägen, ob die Weitergabe an (bestimmte) Presseunternehmen aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten im selben Umfang fortgesetzt werden kann“, stellt Schneider in Aussicht.

Er stellt dabei jedoch das Dilemma klar heraus: „Die Presse verwendet gern die ihr zugeleiteten Informationen, die Behörden erreichen über die Presse eine Reichweite, die sie mit Eigenveröffentlichungen nicht bewirken könnte.“ Das Fazit von Datenschützer Schneider: Behörden und Presseunternehmen sollen sich an einen Tisch setzen, man würde dabei moderieren. Unterdessen sollte die Polizei wohl froh sein, wenn sie mutmaßliche Straftäter noch vor einem lynchbereiten Mob ergreift. Während der Boulevard weiter auf der Jagd nach Klickzahlen und Werbeumsätzen ist.

Dieser Artikel erschien am 08.01.16 in der Ausgabe 27 der LEIPZIGER ZEITUNG.

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