Nicht die Journalisten sind es in Sachsen, die Angst vor den Gewaltausbrüchen der Rechtsradikalen und Rassisten haben, sondern die Behörden. Davon berichtete am 29. Januar die "Freie Presse", nachdem die Verwaltung von Burgstädt den Medien den Zutritt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung verweigert hat. Die "Freie Presse" zieht deshalb vor Gericht. Aber nicht nur in Burgstädt definiert man Pressefreiheit auf sonderbare Weise.

Der „Tagesspiegel“, der am 15. Februar über den Fall berichtete, zitiert die Antwort des von Markus Ulbig (CDU) geleiteten sächsischen Innenministeriums auf eine Presseanfrage zum Thema: „Es liegt im freien Ermessen des Gemeinderates, ob er Dritte zu der Einwohnerversammlung zulässt oder nicht. Die Regelungen über die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen im Paragraphen 37 der sächsischen Gemeindeordnung sind auf Einwohnerversammlungen nicht anwendbar. Bei einer Einwohnerversammlung übt der Bürgermeister beziehungsweise der von ihm beauftragte Vorsitzende die Ordnungsgewalt und das Hausrecht aus.“

Und da wird es seltsam. Denn öffentliche Veranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen, der Zutritt von Presse muss eigentlich gewährleistet werden, denn es ist nun einmal Aufgabe der Medien, über öffentliche Diskussionen zu berichten, nicht nur über das, was die Verwaltung am nächsten Tag gern in einer Presseinformation bekannt geben möchte.

Auch wenn es zu Streit und heftigen Diskussionen kommt. Das muss erzählt werden – samt Argumenten und Hintergrund der Menschen, die sich zu Wort melden. Nur so bekommen auch die betroffenen Bürger mit, dass Presse da ist, um die Vielfalt der Gesellschaft zu zeigen und dass sie auch für sie da ist, stellvertretend für alle Bürger, die nicht dabei sein können. Die sich aber zu Recht veräppelt vorkommen dürfen, wenn es statt einer authentischen Berichterstattung nur die gefilterten Informationen aus der Verwaltung gibt.

Eine Landtagsdebatte ohne Erkenntnisse

Aber die sächsische Regierung steckt mittendrin im Dilemma, wenn dieser Tage über Pressefreiheit diskutiert wird. Erst am 3. Februar wurde im Sächsischen Landtag über die zunehmenden gewalttätigen Angriffe auf Journalisten am Rande von Pegida- und Legida-Demonstrationen diskutiert. Und die Staatsregierung kniff bei dem Thema wie so oft, sah keinen dringenden Handlungsbedarf, obwohl nun Dutzende Sender und Zeitungen berichtet haben, wie ihre Reporter vor Ort immer wieder Opfer zielgerichteter Attacken wurden und die Polizeikräfte vor Ort entweder wegschauten oder gar die betroffenen Journalisten aufforderten, den Platz zu verlassen.

Die „Leipziger Zeitung“ vom 12. Februar und die Leipziger Internet Zeitung haben diese gewalttätigen Übergriffe jetzt noch einmal groß thematisiert. Denn das Thema ist ja nicht neu. Es begleitet die rassistischen Umzüge seit über einem Jahr – doch weder die Polizei ändert ihre Einsatzkonzepte, noch sehen sich die Ordnungsbehörden – auch nicht die Leipziger – bemüßigt, von den bekannten Veranstaltungsanmeldern auch die Erfüllung ihrer Aufgaben zu fordern – wozu auch der friedliche Verlauf von angemeldeten Demonstrationen gehört.

Markus Ulbig aber, der zuständige Innenminister, weicht bei Landtagsanfragen zum Thema immer wieder aus. Typisch für seine Haltung ist auch seine Stellungnahme zu einem Antrag der Linksfraktion, die Pressefreiheit in Sachsen endlich wieder sinnvoll zu schützen. Da interessierte ihn nicht einmal, wie viele gewalttätige Angriffe es auf Journalisten gegeben hatte. Dazu führe man halt einfach keine Statistik.

„Gefahrenabwehrende Maßnahmen im Sinne der Ziffer 11.3, insbesondere polizeiliche Handlungen mit einer besonderen Eingriffsintensität, die bei einer Freiheitsentziehung zweifellos vorliegt, werden grundsätzlich dokumentiert. Die ausgeübte Tätigkeit der im jeweiligen Fall Geschädigten werden jedoch nur im Ausnahmefall erfasst. Dazu wird auch auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Ziffern 1. 1 bis 1.5 verwiesen. Informationen zur vollständigen Beantwortung der Frage liegen der Staatsregierung daher ebenfalls nicht vor“, heißt es in seiner Stellungnahme.

Wenn Konsequenzen fehlen

„Der demokratische Rechtsstaat scheint in Sachsen tatsächlich vor die Hunde zu gehen. Erst werden wiederholt pauschal an verschiedenen Orten Veranstaltungen unter freiem Himmel untersagt. Dann wird tagelang zugeschaut, dass ‚besorgte Bürger‘ Zufahrtsstraßen vor geplanten Geflüchteten-Unterkünften blockieren, das staatliche Gewaltmonopol zeitweilig faktisch aus der Hand gegeben“, kommentiert Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, diese Entwicklung, die im Grunde erst die Radikalisierung bei den fremdenfeindlichen Kundgebungen ermöglicht hat. Denn wenn Behörden und Polizei die Grenzen nicht mehr aufzeigen, an der Meinungsfreiheit in Gewalt umschlägt, dann verwischen sie immer mehr und Dinge gelten auf einmal als normal, die eigentlich längst ins Strafrecht gehören. Denn spätestens, wenn Kundgebungen gewalttätig werden, endet Meinungsfreiheit. Doch genau da stehen sächsische Polizisten tatenlos daneben und der Innenminister schaut dem Treiben ebenso tatenlos zu.

„Journalisten werden mehrfach bei Demonstrationen angegriffen, und das Innenministerium hat darüber noch nicht mal eine Übersicht“, kritisiert Gebhardt. „Nun wird die Presse bei Einwohnerversammlungen ausgeschlossen und die Obere Rechtsaufsichtsbehörde, das Inneministerium, schaut dabei zu, und Medien müssen sich das Recht, berichten zu dürfen, einklagen. So geht sächsisch wirklich nicht gut. Der Schutz der Pressefreiheit wird den Landtag weiter beschäftigen müssen.“

Rede von Kerstin Köditz zum Antrag der Linksfraktion „Pressefreiheit im Freistaat Sachsen schützen“ am 3. Februar 2016 im Sächsischen Landtag.

Rede von Falk Neubert zum Antrag der Linksfraktion „Pressefreiheit im Freistaat Sachsen schützen“ am 3. Februar.

Der Antrag der Linksfraktion mit der burschikosen Stellungnahme von Innenminister Markus Ulbig.

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