Wahrscheinlich mögen sich die beiden irgendwann: Der Leiter der Sächsischen Staatskanzlei, Dr. Fritz Jaeckel (CDU), und der Linke-Landtagsabgeordnete André Schollbach. Der eine ist qua Amt für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zuständig. Und der andere ärgert ihn mit Anfragen zur Finanzierung der beiden großen Kirchen in Sachsen - und zum MDR. Erst im Mai hatte Schollbach Jaeckel auch noch eine Öffentliche Beschwerde verpasst, weil er falsch Auskunft gegeben hatte.
Dabei ging es um die entgeltfreie Ausstrahlung von Kirchensendungen. Fritz Jaeckel hatte geantwortet, das sei so rechtens. Schollbach hatte ihn darauf hingewiesen, dass auch der geltende Rundfunkstaatsvertrag keine Befreiung der Kirchen von den Sendekosten erlaube.
Und er lässt nicht locker. Denn so richtig klar ist noch immer nicht, mit welcher Medienleistung die Sächsische Staatsregierung eigentlich die beiden großen Kirchen unterstützt. Denn es geht ja nicht nur um Sendeleistung für kirchliche Sendungen. Wer bezahlt eigentlich die Redaktion, die die Kirchensendungen erstellt? Sollte der zuständige Staatsminister dazu nicht auch Auskunft geben, fragte sich Schollbach und legte Jaeckel die nächsten drei Fragen vor: Er fragte nach Pesonalausstattung der Kirchenreaktion beim MDR, nach Sachkostenausstattung und Sendeminuten.
Aber damit ging er wohl dem Staatsminister zu weit und er bekam jetzt eine dieser Antworten, die Angehörige der Opposition im Sächsischen Landtag immer öfter bekommen, wenn sie zu hartnäckig fragen: “Von einer Beantwortung der Staatsregierung wird abgesehen”, antwortete Fritz Jaeckel.
Und wurde dann in der Begründung seiner Antwortverweigerung sehr ausschweifend. Der angefragte Vorgang falle nicht in seinen Aufgabenbereich. “Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Sächsische Staatsregierung ist nicht für die Kirchenredaktion des MDR-Fernsehens zuständig. Das Kirchenprivileg nach § 42 Abs. 1 RStV gibt den Kirchen kein darüber hinaus bestehendes Recht, in den Programmen der Rundfunkveranstalter und anderen redaktionelle Beiträgen behandelt zu werden oder Erwähnung zu finden (vgl. Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage, § 42 RStV, Rz. 36). Dementsprechend unterliegt die Frage der Einrichtung und der Budgetierung einer Kirchenredaktion in vollem Umfang der Programmautonomie des MDR. Dieser hat bei der Ausgestaltung seiner Programme die § 3 RStV niedergelegten Allgemeinen Grundsätze zu beachten. Zudem finden die §§ 6 und I des MDR-Staatsvertrages Anwendung. Diese Normen regeln vor allem die Verpflichtung zur Einhaltung der Standards einer wahrheitsgemäßen und ausgewogenen Berichterstattung. Verpflichtungen, in einem bestimmten Umfang Kirchliche Programme zu produzieren, enthalten sie aber ebensowenig wie ein Verbot. Anhaltspunkte zur Verletzung dieser Programmgrundsätze sind nicht ersichtlich.”
Was schon verblüfft. Wie kommen dann die vielen kirchlichen Sendungen ins Programm? Ist das wirklich nur eine Reaktion auf ein entsprechendes Publikumsinteresse? Und die sächsische Regierung, die eine Befreiung von Sendegebühren für kirchliche Sendungen befürwortet, hat sich in die religiöse Ausgestaltung des Senderprogramms gar nicht eingemischt?
Jaeckel: “Damit sind Fragen, zur personellen und sächlichen Ausstattung der Kirchenredaktion des MDR-Fernsehens im Ergebnis darauf gerichtet, wie der MDR seine Programmautonomie im konkreten Einzelfall ausgestaltet. Hierauf hat die Staatsregierung aus wohlbekannten Gründen keinerlei Einfluss.”
In seinen Jahresberichten freilich informiert der MDR auch nicht über die Kosten für die Kirchenredaktion. Und so weiß André Schollbach noch immer nicht, was all die Gottesdienste und Verkündigungssendungen im MDR kosten.
Schollbachs Anfrage zur Kirchenredaktion des MDR.
Es gibt 5 Kommentare
Hallo Ralf,
meine Frage -Hilfe verwehrt oder ausgeschlagen?- galt einzig Stefan.
Hallo Ralf
JG war immer da, hat lediglich die letzte Zeit “mal nur” gelesen.
@ Hilfe verwehrt oder ausgeschlagen?
Nee… JG will wieder nur spielen und macht dann halt ab und zu etwas Krawall…
O, JG ist wieder da. Aber warum lesen Sie immer nur die Artikel mit Kirche drin? Sind die anderen nicht interessant genug?
“Chef der Sächsischen Staatskanzlei lehnt Schollbachs Frage zu den Kosten der MDR-Kirchenredaktion ab.”
So einfach geht das, in einem gut verdammt funktionierenden Saustall.
Die Ehrlichkeit der protestierenden Protestanten ist mit der Kraft der schleimenden katholischen CDU Herrschaft sauber ausgespielt (ausgeschalten) worden.
Armes protestantisches Sachsen – wolltest freundlich sein und hast dabei nicht aufgepasst.
Frage am Rande:
Mutiert zwischenzeitlich, bzw. bewirbt sich die l-iz mit der Regelmäßigkeit heiliger Themen zum Wochenende als Gemeindeblatt?
So viele Gastkommentare von Christian Wolff und z.B. Aufdringlichkeiten von Ernst-Ulrich Kneitschel, lassen dies vermuten.