In sechs Monaten ist Heiligabend. Und eines ist jetzt schon sicher: Das Fernsehprogramm wird genauso belämmert, oberflächlich und banal, wie es die letzten 24 Jahre auch war. Beim Drei-Länder-Sender wird sich nichts ändern. Selbst wenn es die drei Landesregierungen fertigbringen, den Rundfunkstaatsvertrag geändert zu bekommen. Die Macht aus der Hand geben will die sächsische Regierung auf keinen Fall.

Das wurde jetzt wieder deutlich. Nachdem der medienpolitische Sprecher der Linksfraktion, Falk Neubert, im Mai schon eine sehr ausweichende Antwort aus der sächsischen Staatskanzlei bekommen hat, passiert Dr. Claudia Maicher, die auch die Rolle der Medienpolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion einnimmt, jetzt fast dasselbe, auch wenn die Fragen etwas bohrender waren – die Antworten sind genauso ausweichend. Aber trotzdem erhellend.

Im April waren die Verhandlungen der drei Landesregierungen von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt über einen neuen MDR-Staatsvertrag ins Stocken geraten. Das hatte damals die thüringische Landesregierung gemeldet. Aber den Vorgang mit stocken zu beschreiben, ist wohl untertrieben, denn vorerst geht gar nichts weiter. Man ist auseinander gegangen, ohne einen weiteren Verhandlungstermin zu vereinbaren.

Denn genau nach dem hat Claudia Maicher nun gefragt. Über ein zurückhaltendes “Der Zeitplan der weiteren Beratungen ist gemeinsam unter den Staatskanzleien der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen zu vereinbaren.” kommt Dr. Fritz Jaeckel (CDU), Chef der Sächsischen Staatskanzlei, nicht hinaus.

Im Grunde werden die Bruchkanten zwischen den drei Staatsregierungen deutlich, wenn Jaeckel die Punkte benennt, bei denen die sächsische Staatsregierung ihre Vorstellungen formuliert hat: “Hierzu gehörten u. a. die Aufstockung der Anzahl der staatsfernen Vertreter im Rundfunkrat sowie Transparenzvorschriften für die Sitzungen des Rundfunkrates.” Die anderen Themen müssten noch “geprüft” werden.

Aber was gibt es da eigentlich zu prüfen? Eher ist es wohl so, dass Sachsens Regierung hier nicht einlenken will, auch wenn Jaeckel zwei Mal betont, dass man sich “im Rahmen der ZDF-Staatsvertragsnovelle” orientiere.

Ganz augenscheinlich klemmt es bei den von der Thüringer Staatskanzlei benannten Themen “Regelungen zur Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit bestimmten öffentlichen Ämtern inklusive einer Karenzzeit sowie eine stärkere Betonung der Geschlechtergerechtigkeit.”

Nach der Geschlechtergerechtigkeit hatte Claudia Maicher noch einmal direkt gefragt. Hier hatte Jaeckel dann ausweichend auf die Novelle des ZDF-Staatsvertrags verwiesen. Bei den staatsnahen Vertretern im Rundfunkrat verweist Jaeckel auf die angestrebte Quote von “maximal 1 / 3”.

Aber da beginnt eigentlich der Streit, denn etliche der anderen, scheinbar nur von diversen Vereinen, Verbänden und Organisationen entsandten Mitglieder sind zwar nicht als Vertreter von Regierung oder Parteien im Gremium, aber wirklich staatsfern können sie sich auch oft nicht nennen. Das steckt in der Formulierung von den “Regelungen zur Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit bestimmten öffentlichen Ämtern”. Denn eine Mehrheit in so einem Gremium kann man sich ja auch damit organisieren, dass möglichst viele Gremienvertreter aus Organisationen in den Rundfunkrat kommen, die ihrerseits in ganzen sehr staats- oder parteinahen Netzwerken unterwegs sind.

Ob die Sache sich verbessert, wenn – wie Maicher nachgefragt hat – Personen “aus der islamischen Religion, von migrantischen Verbänden, von Behindertenverbänden und von LSBT (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender)-Verbänden” noch zusätzlich in den Rundfunkrat kommen, darf wohl bezweifelt werden. Im Grunde deutet schon das jetzige Zerwürfnis auf Regierungsebene darauf hin, dass man die alte Fehlkonstruktion von 1991 nicht retten kann und den Rundfunkrat wirklich komplett neu aufstellen und auch wählen lassen müsste, um überhaupt eine Art demokratisches und kompetentes Gremium draus zu machen.

So lange regierende Parteivertreter die Chance sehen, über das Gremium Einfluss auf den MDR nehmen zu können, so lange wird der Rundfunkrat weder seinen Kontrollpflichten nachkommen, noch den nötigen Druck aufbauen, den Sender transparenter, lebendiger und realitätsnäher aufzustellen.  Dazu ist er einfach nicht unabhängig genug.

Deswegen wird das Weihnachtsprogramm 2015 ebenso bizarr und “volkstümlich” wie in den vergangenen Jahren werden.

Bleibt nur die Frage: Warum sollen die Menschen in Mitteldeutschland dann eigentlich Rundfunkgebühren zahlen, wenn ihr Einfluss auf den Sender gleich Null ist?

Die Antwort von Dr. Fritz Jaeckel auf die Anfrage von Dr. Claudia Maicher.

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