Tut sich nun etwas bei der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Sender in Mitteldeutschland oder nicht? Aus Sicht von Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, zu wenig. Sie zeigte sich von einer Meldung der drei Staatskanzleien von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt vom 24. April zutiefst enttäuscht.

Die Meldung hatte am Freitag, 24. April, verkündet, dass der MDR-Staatsvertrag nicht vor der Neuwahl des Rundfunkrats Ende 2015 novelliert werden wird. Was eigentlich nichts Neues war. Denn so etwas hatte ja auch der ehemalige Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Dr. Johannes Beermann, angedeutet, als er am 11. November 2014 quasi in seiner letzten Amtshandlung auf Maichers damalige Anfrage hin beschied, man könne sich doch Zeit lassen. Eine Umsetzungspflicht bestünde doch eigentlich nur fürs ZDF bis zum 30. Juni 2015. Für die mitteldeutschen Länder, die sich um den MDR kümmern müssen, würde man einfach “zeitnah” eine Einigung suchen.

Diese Haltung sieht Maicher nun durch die Verlautbarung der drei Staatskanzleien bestätigt. Tatsächlich hat bisher nur die thüringische Staatskanzlei die Meldung herausgegeben.

“Diese Verzögerung ist kein Zufall. Seit Monaten steht die sächsische Staatskanzlei auf der Bremse. Meine Befürchtung vom Herbst 2014, dass die umfassende Novellierung des MDR-Rundfunkrates auf die lange Bank geschoben wird, hat sich leider bestätigt”, kritisiert Maicher nun. “Seit dem Urteil zum ZDF-Medienrat vom 25. März 2014 war klar, dass dies Auswirkungen auf die Gremienbesetzung des MDR haben muss. Die Reform sollte endlich ernsthaft angegangen werden. Die Rundfunkräte müssen sowohl staatsferner als auch jünger und weiblicher werden.”

Um die Aufsichtsgremien des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zu verändern, müssen alle drei Länder im Sendegebiet den entsprechenden MDR-Staatsvertrag ändern. Von “weiterentwickeln und modernisieren” sprach Beermann in seiner Antwort, was auch deutlich macht, wo die damalige sächsische Schwerpunktsetzung bei der Veränderung lag. Man will den Sender “trimedialer” machen, wie das Kunstwort heißt, seit sich die Öffentlich-Rechtlichen einfach mal selbst befugt haben, neben den Kanälen Fernsehen und Radio auch noch das Internet zu bespielen. Immer mit der Begründung, die Zuschauer/Zuhörer würden ja dorthin abwandern und man müsse ihnen dort eigene Angebote offerieren. Bei der letzten “Reform” der Rundfunkgebühr hat man das Argument ja dann einfach umgedreht und daraus auch noch eine Gebührenpflicht für Computer und andere digtale Endgeräte gemacht.

Seither verebben auch die Diskussionen darüber immer wieder, wie eigentlich eine gesellschaftlich realistische Vertretung in den Aufsichtsgremien aussehen könnte.

“Auch die Vielfalt der gesellschaftlichen Gruppen muss berücksichtigt werden. Wie werden Menschen mit Behinderung, Lesben und Schwule oder Migranten repräsentiert?”, fragt Maicher. “Der seit 1991 nicht geänderte Staatsvertrag muss gesellschaftliche Veränderungen aufnehmen, um im 21. Jahrhundert anzukommen.”

Mal ganz zu schweigen davon, dass er auch 1991 nicht die gesellschaftliche Vielfalt abbildete. Bis heute dominieren etwa im Rundfunkrat des MDR eindeutig die alten Leute, Männer, Politiker und die üblichen Kammervertreter.

Aber augenscheinlich gehen schon die Positionen der drei Landesregierungen so weit auseinander, dass die Thüringer Staatskanzlei nun mitteilte, “dass dieses politische Vorhaben nicht kurzfristig im Jahr 2015 erfolgreich abzuschließen ist.” Oder noch konkreter: “Die Abstimmungen im parlamentarischen Raum führten jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht mit einer Mehrheit für den gemeinsamen Vorschlag der drei Staatskanzleien zu rechnen gewesen wäre.” Da wird also nicht nur in Sachsen gebremst. Da haben so einige Landtagsfraktionen sichtlich ein großes Interesse daran, dass die alte Macht der grauen Männer in den Aufsichtsgremien erhalten bleibt. Oft genug Leute, die ihre persönliche Macht gleich noch in mehreren öffentlichen Ämtern ausüben. Auch die “Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit bestimmten öffentlichen Ämtern” ist ein Thema in dieser Debatte. Aber welches Gremium wird schon freiwillig auf seinen großen Einfluss auf den Mitteldeutschen Rundfunk verzichten? Ein Einfluss, der in Mitteldeutschland schon lange groß genug ist, um den Rest der nicht-staatlichen Medien einfach zu ignorieren.

Und da – wie auch die Thüringer Staatskanzlei andeutet – “Fragen der Transparenz der Gremien” gar nicht geklärt sind, kann man eigentlich davon ausgehen, dass selbst der Vorvertrag über eine vage Absichtserklärung nicht hinausgehen wird.

Und das, nachdem die “Chefs der Staatskanzleien der drei mitteldeutschen Länder” selbst “nach intensiven Verhandlungen über eine Novellierung des MDR-Staatsvertrages” am Freitag feststellten, dass sie 2015 keine Einigung hinbekommen. Tatsächlich macht diese Meldung deutlich, wie sehr einige Akteure an den durch den Staatsvertrag von 1991 gewährten politischen Einflussmöglichkeiten festhalten wollen. Verzicht fällt verdammt schwer, wenn man weiß, welchen Einfluss man hat, wenn man die Senderpolitik in Mitteldeutschland (mit-)bestimmt. Staatsferne sieht tatsächlich anders aus.

Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Maicher (GRÜNE) ‘Novellierung des MDR-Staatsvertrags’ (Drs 6/106) vom November 2014.

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” Der Rundfunkrat vertritt Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks. Er überwacht die Einhaltung des im Staatsvertrag festgelegten Programmauftrages, wählt die Intendantin sowie die Direktoren und berät die Intendantin in allgemeinen Programmangelegenheiten.
Der Rundfunkrat ist das oberste Beschlussorgan des MDR, das über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet. Die Mitglieder des Rundfunkrates vertreten dabei die Interessen der Allgemeinheit und sind nicht an Aufträge von Parteien oder Organisationen gebunden. Zum Rundfunkrat gehören je ein Vertreter der Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Vertreter der in mindestens zwei Landesparlamenten durch Fraktionen oder Gruppen vertretenen Parteien, Mitglieder der evangelischen und der katholischen Kirche und der jüdischen Kultusgemeinden, Mitglieder der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberverbände, Mitglieder der Handwerks- und der kommunalen Spitzenverbände, Mitglieder der Industrie- und Handelskammern, Mitglieder der Bauernverbände, des Deutschen Sportbundes, der Jugend- und der Frauenverbände, der Vereinigung der Opfer des Stalinismus und weiterer wichtiger gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen. Der Rundfunkrat wird für jeweils sechs Jahre gewählt”.

Da dieser Rat die Interesse der Allgemeinheit vertritt bzw. vertreten soll, habe ich es nach den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen gewagt, einige Vertreter dieses Rates anzurufen. Ich habe diese darüber informiert, dass es doch nicht im Interesse der Allgemeinheit sein kann, wenn der MDR in beiden Bundesländern die Wahlen massiv beeinflusst. Das hat er deshalb getan, weil er die “Freien Wähler” so massiv wie möglich aus seinen Programm verbannt hat. Er hat bewusst nicht darüber berichtet, dass die “Freien Wähler” eine Reform der kommunalen Finanzkontrolle auf der Tagesordnung hatten, Nach meinen Informationen wurde in einem Interview des MDR- Thüringen mit dem Vorsitzenden der Freien Wähler dessen Satz, wonach sie auch in Thüringen eine derartige Reform fordern herausgeschnitten! Ich habe persönlich vor den Wahlen mehrmals Verantwortliche verschiedener Sendungen auf diese hochbrisante Forderung hingewiesen und dazu Erläuterungen gegeben. Nichts wurde dazu gesendet. Das hätte nämlich zu erheblichen Stimmenverlusten (besonders) von SPD und CDU geführt, deren Vertreter auch in diesen Gremium vertreten sind. Auch wenn der Rundfunkrat keinen direkten Einfluss auf die Programmgestaltung hat, war es beschämend – für mich skandalös, dass meine Hinweise auf absolutes Desinteresse gestoßen sind. Dabei habe ich übrigens auch Mitglieder angerufen, die keiner Partei angehörten. Die Gedanken sind nun frei.

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