Karola Wille möchte den Mitteldeutschen Rundfunk umkrempeln. Die Intendantin wünscht sich eine künftige Organisationsstruktur, die sich nicht mehr an Verbreitungswegen, sondern an Inhalten orientiert. L-IZ.de sprach über die Pläne mit Dirk Panter. Der medienpolitische Sprecher der sächsischen SPD-Fraktion gehört auch dem MDR-Rundfunkrat an.
Am 18. Juli stellte Intendantin Karola Wille den Mitgliedern von Rundfunk- und Verwaltungsrat ihre Umsetzungspläne für das Konzept “MDR 2017” vor. Wie bewerten Sie die geplanten Umstrukturierungen innerhalb der Sendeanstalt?
Der Veränderungsprozess im MDR läuft schon länger und ist seit Beginn der Amtszeit von Karola Wille eine Kernaufgabe. Das ist begrüßenswert, denn der MDR muss sich neu aufstellen und sich an die aktuellen Entwicklungen anpassen. Der Brief vom 18. Juli war allerdings nur eine erste Ankündigung konkreterer Schritte. Genaue Details werden wir in den kommenden Sitzungen des Rundfunkrates erhalten. Erst wenn ich diese kenne, kann ich eine wirkliche Einschätzung vornehmen. Was ich bis jetzt weiß, sieht aber grundsätzlich nach dem richtigen Weg aus.
Aufgrund des MDR-Staatsvertrags wird der Sender personell weiterhin nach Verbreitungswegen strukturiert sein. Halten Sie einen Fernseh- und einen Hörfunkdirektor im digitalen Zeitalter noch für notwendig, oder würden Sie eine zentrale Programmdirektion präferieren, wie sie beispielsweise beim RBB existiert?
Zu den von mir angesprochenen Entwicklungen gehört vor allem die Digitalisierung. Eine Unterscheidung nach Ausspielwegen erscheint mir da nicht mehr zeitgemäß und wir sollten über Veränderungen nachdenken. Die Anpassung des mittlerweile über 20 Jahre alten MDR-Staatsvertrages an die aktuellen Gegebenheiten ist sowieso notwendig. Eine zentrale Programmdirektion könnte da ein Punkt unterer mehreren sein.
Der MDR-Staatsvertrag stammt aus dem Jahr 1991. Sehen Sie aktuell Anlass zu einer Novellierung? Wenn ja, warum?
Wie gesagt, der Anpassungsbedarf ist vorhanden. Der Vertrag ist über 20 Jahre alt und in dieser Zeit hat sich die Medienwelt stark verändert. Der MDR muss sich bewegen, um Schritt zu halten.
In seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen April weniger Staatsnähe gefordert. Öffentlich-rechtliche Sender dürften, so das Gericht, “nicht zum Staatsfunk” werden. Der sächsische Ministerpräsident gehört zurzeit dem ZDF-Verwaltungsrat an. Was bedeutet diese Entscheidung für die zukünftige sächsische Medienpolitik?
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Das ZDF ist ein Sonderfall und mit den ARD-Anstalten deshalb nur schwer vergleichbar. Diese unterscheiden sich zudem untereinander. Das sollte nicht alles in einen Topf geworfen werden. Aber natürlich müssen wir das Urteil beachten, da es vielfältige Aspekte im Bereich Staatsnähe/Staatsferne anspricht, die auch auf die ARD-Anstalten zutreffen. Welchen Einfluss diese Aspekte konkret auf den MDR haben wird aktuell diskutiert, zuletzt auf der Klausur des Rundfunkrates Ende Juni.
Generell sollte die sächsische Staatsregierung sich angewöhnen, im Bereich der Medienpolitik stärker mit anderen Ländern zu kooperieren statt immer nur dagegen zu sein. Wer mitgestalten will muss konstruktiv sein und sich nicht, wie Herr Beermann, destruktiv verhalten.
Welchen inhaltlichen Einfluss sollte die Politik auf den öffentlich-rechtlich organisierten Rundfunk idealerweise nehmen dürfen?
Keinen, in jedem Fall keinen direkten. Die allgemeinen Rahmenbedingungen sollte sie vorgeben, mehr nicht.
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